Mit unserem Vorabpauschale-Rechner berechnest du, wie viel Fondsteuer auf deine thesaurierenden oder ausschüttenden ETFs und Fonds anfällt. Gib den Fondswert zu Jahresbeginn, etwaige Ausschüttungen und den Fondstyp ein — der Rechner zeigt dir sofort die steuerpflichtige Vorabpauschale, die Teilfreistellung und die daraus resultierende Steuerlast.
Steuern & Sozialabgaben
Der Vorabpauschale-Rechner zeigt dir, wie hoch der steuerlich relevante Vorabpauschale-Betrag eines Fonds ungefähr ausfällt.
Freistellungsauftrag, Verlustverrechnung, Depotüberträge, Teiljahre und exakte steuerliche Sonderfälle sind hier nicht abgebildet.
Trage deine Werte ein und starte die Berechnung.
Was berechnet der Vorabpauschale-Rechner?
Der Vorabpauschale-Rechner berechnet den steuerpflichtigen Vorabpauschale-Betrag auf Basis von Fondswert, Basiszins, Ausschüttungen, Wertentwicklung und Teilfreistellung.
Welche Eingaben braucht der Vorabpauschale-Rechner?
Für eine sinnvolle Berechnung brauchst du Fondswert zum Jahresanfang, Basiszins, Ausschüttungen im Jahr, Tatsächlicher Wertzuwachs, Teilfreistellung und Abgeltungsteuer inkl. Soli. Der Rechner setzt diese Angaben in eine strukturierte Rechenlogik um und zeigt dir direkt das Ergebnis.
Wenn du realistische Vergleichswerte eingibst, wird die Schätzung deutlich belastbarer. Für Szenarien lohnt es sich, mit mehreren Varianten zu rechnen und die Ergebnisse direkt nebeneinander zu halten.
Wie rechnet der Vorabpauschale-Rechner?
Vereinfacht wird zuerst der Basisertrag berechnet, dann um Ausschüttungen reduziert und schließlich auf den tatsächlichen Wertzuwachs gedeckelt. Danach wird die Teilfreistellung angewendet.
Welche Faktoren beeinflussen das Ergebnis im Vorabpauschale-Rechner?
Diese Werte verschieben das Ergebnis am stärksten. Wenn du nur wenige Eingaben anpassen willst, solltest du mit diesen Faktoren beginnen.
- Fondswert zum Jahresanfang
- Basiszins
- Ausschüttungen
- Wertzuwachs
- Teilfreistellung
Wann ist der Vorabpauschale-Rechner sinnvoll?
Der Rechner ist sinnvoll, wenn du die steuerliche Wirkung thesaurierender oder wenig ausschüttender Fonds überschlagen willst.
Welche Grenzen hat der Vorabpauschale-Rechner?
Freistellungsauftrag, Verlustverrechnung, Depotüberträge, Teiljahre und exakte steuerliche Sonderfälle sind hier nicht abgebildet.
Worauf solltest du beim Vorabpauschale-Rechner besonders achten?
Stand 8. März 2026: Als Voreinstellung nutzt der Rechner den vom BMF veröffentlichten Basiszins von 3,2 Prozent für 2026.
Wann fällt trotz positiver Vorabpauschale keine Steuer an?
Wenn ein ausreichender Sparer-Pauschbetrag vorhanden ist oder die steuerpflichtige Vorabpauschale durch Verluste und Verrechnungstöpfe ausgeglichen wird, kann die tatsächliche Steuerlast null sein.
Warum wird die Vorabpauschale auf den Wertzuwachs gedeckelt?
Die Vorabpauschale soll keine höhere Besteuerung auslösen als der tatsächlich erzielte Wertzuwachs des Fonds im betreffenden Jahr. Dadurch wird verhindert, dass in schwachen Jahren eine unrealistisch hohe Belastung entsteht.
Welche Fragen sind beim Vorabpauschale-Rechner am häufigsten?
Wie genau ist der Vorabpauschale-Rechner?
Freistellungsauftrag, Verlustverrechnung, Depotüberträge, Teiljahre und exakte steuerliche Sonderfälle sind hier nicht abgebildet.
Welche Eingaben sind beim Vorabpauschale-Rechner am wichtigsten?
Die wichtigsten Stellschrauben sind Fondswert zum Jahresanfang, Basiszins, Ausschüttungen, Wertzuwachs, Teilfreistellung. Schon kleine Änderungen bei diesen Werten können das Ergebnis spürbar verschieben.
Wann lohnt sich der Vorabpauschale-Rechner besonders?
Der Rechner ist sinnvoll, wenn du die steuerliche Wirkung thesaurierender oder wenig ausschüttender Fonds überschlagen willst.
Bedeutet eine hohe Vorabpauschale automatisch eine hohe Depotsteuer?
Nicht zwingend. Teilfreistellung, Freistellungsauftrag und vorhandene Verlusttöpfe können die tatsächliche Steuerlast deutlich reduzieren oder ganz ausgleichen.
Welche Rechner passen thematisch dazu?
Diese Rechner greifen eng verwandte Fragen auf und helfen dir dabei, Folgeberechnungen direkt im selben Themenfeld anzuschließen.
Wie funktioniert der Vorabpauschale-Rechner?
Trag die Eckdaten deines Fonds oder ETFs ein — das Ergebnis aktualisiert sich sofort. Hier erklärt, was hinter jedem Eingabefeld steckt.
Fondswert zu Jahresbeginn
Der Gesamtwert deiner Fondsanteile am ersten Handelstag des Jahres in Euro. Du findest diesen Wert in deiner Depotübersicht oder im Jahreskontoauszug deines Brokers. Für die Berechnung der Vorabpauschale 2026 gilt der Kurs vom 2. Januar 2026. Bei einem Sparplan nimmst du den Wert der zu Jahresbeginn gehaltenen Anteile; im Laufe des Jahres hinzugekaufte Anteile werden anteilig berücksichtigt.
Ausschüttungen im Laufe des Jahres
Wenn dein ETF oder Fonds während des Jahres Dividenden oder Zinsen ausschüttet, gibst du hier den Gesamtbetrag an. Ausschüttungen werden auf die Vorabpauschale angerechnet, weil sie bereits der Kapitalertragsteuer unterlagen. Bei thesaurierenden Fonds trägst du hier 0 ein.
Art des Fonds
Die Fondsart bestimmt die Teilfreistellungsquote:
- Aktienfonds (Aktienquote mindestens 51 Prozent): Teilfreistellung 30 Prozent — z. B. MSCI World ETFs, S&P 500 ETFs
- Mischfonds (Aktienquote mindestens 25 Prozent): Teilfreistellung 15 Prozent
- Sonstige Fonds / Rentenfonds (Aktienquote unter 25 Prozent): Keine Teilfreistellung — z. B. Anleihen-ETFs, Geldmarkt-ETFs
Basiszins
Der Basiszins wird jährlich von der Deutschen Bundesbank ermittelt und vom Bundesfinanzministerium bekannt gegeben. Er basiert auf der langfristigen Rendite öffentlicher Anleihen. Für das Jahr 2026 beträgt der Basiszins 3,2 Prozent. Für 2025 lag er bei 2,53 Prozent, für 2024 bei 2,29 Prozent. Der Rechner setzt den aktuellen Wert automatisch ein.
Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist eine Mindestbesteuerung für thesaurierende Investmentfonds und ETFs, die seit der Investmentsteuerreform am 1. Januar 2018 gilt. Mit ihr stellt der Gesetzgeber sicher, dass Anleger, die keine oder wenige Ausschüttungen erhalten, trotzdem jährlich einen Mindestbetrag versteuern — und zwar auf einen fiktiven Mindestertrag, den ein Fonds erwirtschaftet haben sollte.
Hintergrund: Wer in einen thesaurierenden ETF investiert, reinvestiert Erträge automatisch und zahlt erst beim Verkauf Steuern. Die Vorabpauschale verhindert, dass diese Steuerstundung dauerhaft genutzt wird. Gleichzeitig werden beim späteren Verkauf die bereits versteuerten Vorabpauschalen angerechnet — eine Doppelbesteuerung findet nicht statt.
Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten.
Schritt 1: Basisertrag ermitteln
Der Basisertrag ist der Maximalbetrag der Vorabpauschale. Er ergibt sich aus:
Basisertrag = Fondswert Jahresanfang x Basiszins x 0,70
Der Faktor 0,70 (also 70 Prozent) berücksichtigt pauschale Kosten und Inflation. Bei einem Fondswert von 10.000 Euro und einem Basiszins von 2,53 Prozent ergibt sich ein Basisertrag von 10.000 x 0,0253 x 0,70 = 177,10 Euro.
Schritt 2: Vorabpauschale ableiten
Die tatsächliche Vorabpauschale ist das Minimum aus Basisertrag abzüglich Ausschüttungen und der tatsächlichen Wertsteigerung des Fonds im Jahr:
Vorabpauschale = min(Basisertrag – Ausschüttungen; Wertsteigerung)
Ist der Fonds im Jahr gefallen oder sind die Ausschüttungen höher als der Basisertrag, beträgt die Vorabpauschale null Euro — es fällt keine Steuer an.
Schritt 3: Teilfreistellung und Steuer
Auf die Vorabpauschale wird die Teilfreistellung angewendet. Bei einem Aktienfonds bleiben 30 Prozent steuerfrei:
Steuerpflichtige Vorabpauschale = Vorabpauschale x (1 – Teilfreistellungsquote)
Auf diesen Betrag werden 25 Prozent Abgeltungssteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag fällig, insgesamt 26,375 Prozent (ohne Kirchensteuer).
Beispielrechnung Vorabpauschale 2026
Angenommen, du hältst einen thesaurierenden Aktienfonds (z. B. MSCI World ETF) mit diesen Eckdaten:
- Fondswert am 2. Januar 2026: 20.000 Euro
- Fondswert am 31. Dezember 2026: 22.400 Euro (Wertsteigerung: 2.400 Euro)
- Ausschüttungen: 0 Euro (thesaurierend)
- Basiszins 2026: 3,2 Prozent
- Fondstyp: Aktienfonds (Teilfreistellung 30 Prozent)
Berechnung:
- Basisertrag: 20.000 x 0,032 x 0,70 = 448,00 Euro
- Vorabpauschale: min(448,00 – 0; 2.400) = 448,00 Euro
- Steuerpflichtig nach Teilfreistellung: 448,00 x 0,70 = 313,60 Euro
- Steuer (26,375 %): 313,60 x 0,26375 = 82,71 Euro
Im Januar 2027 bucht dein Depotanbieter automatisch rund 83 Euro vom Verrechnungskonto.
Vorabpauschale Tabelle: Typische Steuerlast im Ueberblick
So hoch fällt die Steuerlast bei verschiedenen Depotgroessen für einen thesaurierenden Aktienfonds an (Basiszins 2026: 3,2 Prozent, keine Ausschüttungen, TFQ 30 Prozent, Soli inklusive):
| Fondswert Jahresanfang | Basisertrag | Vorabpauschale | Steuer (ca.) |
|---|---|---|---|
| 5.000 Euro | 112,00 Euro | 112,00 Euro | 20,68 Euro |
| 10.000 Euro | 224,00 Euro | 224,00 Euro | 41,36 Euro |
| 20.000 Euro | 448,00 Euro | 448,00 Euro | 82,71 Euro |
| 50.000 Euro | 1.120,00 Euro | 1.120,00 Euro | 206,77 Euro |
| 100.000 Euro | 2.240,00 Euro | 2.240,00 Euro | 413,54 Euro |
Voraussetzung: Fonds hat im Jahr an Wert gewonnen und Vorabpauschale ist nicht durch Ausschüttungen gedeckt. Sparer-Pauschbetrag nicht berücksichtigt.
Teilfreistellung: So viel bleibt steuerfrei
Die Teilfreistellung soll eine Doppelbesteuerung verhindern, weil Fonds auf Fondsebene bereits Körperschaftsteuer zahlen. Je nach Anlagefokus des Fonds bleiben unterschiedliche Anteile der Vorabpauschale steuerfrei:
| Fondstyp | Aktienquote | Teilfreistellung | Effektiver Steuersatz |
|---|---|---|---|
| Aktienfonds (z. B. MSCI World, S&P 500 ETF) | mindestens 51 % | 30 % | 18,46 % |
| Mischfonds (z. B. Mischfonds-ETFs) | 25-50 % | 15 % | 22,42 % |
| Sonstige Fonds (z. B. Anleihen-ETF, Geldmarkt-ETF) | unter 25 % | 0 % | 26,38 % |
| Immobilienfonds (inländisch) | – | 60 % | 10,55 % |
| Immobilienfonds (ausländisch) | – | 80 % | 5,28 % |
Wann ist die Steuer auf die Vorabpauschale fällig?
Die Vorabpauschale für ein Kalenderjahr wird immer im Januar des Folgejahres fällig. Dein Depotanbieter bucht die Steuer automatisch von deinem Verrechnungskonto ab — du musst nichts aktiv tun. Konkret: Die Vorabpauschale für das Jahr 2026 wird im Januar 2027 abgerechnet.
Wichtig: Das Verrechnungskonto muss im Januar ausreichend gedeckt sein. Sorge dafür, dass mindestens der im Rechner berechnete Steuerbetrag dort liegt. Der Basiszins für das jeweilige Jahr wird meist im November oder Dezember vom Bundesfinanzministerium für das laufende Jahr veröffentlicht — die genaue Steuerlast steht damit erst zum Jahresende fest.
Was passiert, wenn das Verrechnungskonto nicht gedeckt ist?
Reicht das Guthaben auf dem Verrechnungskonto nicht aus, gehen Depotanbieter unterschiedlich vor:
- Kontoüberziehung: Manche Anbieter überziehen das Konto und fordern einen Ausgleich — dabei können Dispozinsen anfallen.
- Verkauf von Anteilen: Einige Broker verkaufen automatisch einen Teil der Fondsanteile, um die Steuer zu decken. Das kann steuerliche Konsequenzen haben.
- Gemeldeter Ausfall: In seltenen Fällen meldet der Broker den Steuerausfall an das Finanzamt, was zu einer Nachforderung führen kann.
Die sicherste Strategie: Halte im Januar mindestens den berechneten Steuerbetrag als Liquidität auf dem Verrechnungskonto bereit.
Vorabpauschale bei Sparplaenen und unterjährigen Käufen
Wer Fondsanteile nicht zum Jahresanfang hält, sondern im Laufe des Jahres kauft, zahlt eine anteilige Vorabpauschale. Für jeden vollen Monat, den der Anteil nicht im Depot lag, reduziert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel. Ein ETF-Kauf im März unterliegt also nur neun Zwölftel der vollen Vorabpauschale, ein Kauf im Oktober nur drei Zwölftel.
Bei einem ETF-Sparplan, der monatlich kauft, wird die Pauschale für jeden Kauf anteilig berechnet. Dein Depotanbieter erledigt diese Berechnung automatisch und meldet der Steuer den korrekten Betrag.
Vorabpauschale und Sparer-Pauschbetrag
Die Steuer auf die Vorabpauschale kann durch den Sparer-Pauschbetrag reduziert oder vollständig vermieden werden. Der Freibetrag beträgt 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften) pro Jahr.
Erteilst du deinem Broker einen Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe, bucht er die Vorabpauschale zunächst gegen diesen Freibetrag auf. Solange der Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist, fällt keine Steuer an — und es wird auch kein Betrag vom Verrechnungskonto abgebucht. Hast du mehrere Depots, verteile den Freistellungsauftrag sinnvoll auf die Broker, bei denen die meisten Erträge anfallen.
Vorabpauschale in der Steuererklärung
In der Regel musst du die Vorabpauschale nicht in der Steuererklärung angeben. Der Depotanbieter führt die Steuer direkt ans Finanzamt ab — die Abgeltungssteuer ist damit abgegolten. Es gibt aber Ausnahmen, in denen eine Angabe sinnvoll ist:
- Günstigerprüfung: Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, kannst du in der Anlage KAP beantragen, dass das Finanzamt eine Günstigerprüfung durchführt und die zu viel gezahlte Steuer erstattet.
- Kirchensteuer: Wenn du kirchensteuerpflichtig bist und dein Broker keine Kirchensteuer einbehalten hat (weil kein Kirchensteuermerkmal hinterlegt war), musst du die Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben.
- Verlustverrechnung über Anbieter hinweg: Verluste bei einem Broker können nicht automatisch mit Gewinnen bei einem anderen verrechnet werden. Du kannst die Verlustbescheinigung beantragen und in der Steuererklärung geltend machen.
Häufige Fragen zur Vorabpauschale
Fällt Vorabpauschale an, wenn der Fonds im Minus liegt?
Nein. Die Vorabpauschale ist auf die tatsächliche Wertsteigerung begrenzt. Ist dein ETF im Laufe des Jahres im Wert gesunken, beträgt die Vorabpauschale null — es fällt keine Steuer an.
Gilt die Vorabpauschale auch für ausschüttende ETFs?
Ja, aber die Ausschüttungen werden angerechnet. Haben die Ausschüttungen den Basisertrag bereits überstiegen, ist die Vorabpauschale null. Bei ausschüttenden ETFs mit hohen Dividenden entfällt die Vorabpauschale daher häufig vollständig.
Muss ich die Vorabpauschale selbst berechnen und melden?
Nein. Dein Depotanbieter berechnet und meldet die Vorabpauschale automatisch. Du musst lediglich sicherstellen, dass das Verrechnungskonto im Januar gedeckt ist. Unseren Rechner nutzt du zur Vorausplanung — damit weisst du schon im Dezember, wie viel Liquidität du bereithalten solltest.
Wird die Vorabpauschale beim Fondsverkauf angerechnet?
Ja. Alle bereits gezahlten Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf der Fondsanteile angerechnet. Eine Doppelbesteuerung findet nicht statt. Dein Depotanbieter führt darüber automatisch Buch in seinem internen Verlustverrechnungstopf.
Wie hoch ist der Basiszins 2026?
Der Basiszins für 2026 beträgt 3,2 Prozent. Damit fällt die Vorabpauschale 2026 (fällig im Januar 2027) höher aus als im Vorjahr (2025: 2,53 Prozent, 2024: 2,29 Prozent). Der Basiszins orientiert sich an der langfristigen Rendite öffentlicher Anleihen und wird jährlich neu vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht.
Gilt die Vorabpauschale für alle Fonds und ETFs?
Die Vorabpauschale gilt für alle regulierten Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes — also für ETFs, aktiv gemanagte Fonds, Dachfonds und Spezialfonds. Nicht erfasst sind direkte Aktien- oder Anleiheninvestments sowie Derivate, die keine Fondshülle haben.