Max Benz

Geschäftsführer und Gründer

Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Technischen Universität Dresden und ist Geschäftsführer und Gründer von girokonto.io, einer Marke der LBC Finance UG. Er liebt es, alle Daten über Girokonten zusammenzutragen, um so die besten Girokonten zu vergleichen und zu finden.

Einlagensicherung: Höhe, Rückzahlung und Sicherheit

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Max Benz

Gründer von girokonto.io

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Einlagensicherung ist ein Schutzmechanismus, der das Geld bei Bankinsolvenz absichert und in Deutschland bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank garantiert.
  • Sowohl Privat- als auch Firmenkunden sind durch die Einlagensicherung geschützt, die gesetzliche Einlagensicherung bietet jedoch keinen Schutz für Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen.
  • Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland beträgt standardmäßig 100.000 Euro pro Kunde und Bank, die bei Gemeinschaftskonten auf 200.000 Euro erhöht wird.
  • Wenn die Bank insolvent wird, ist das Geld durch das gesetzliche Einlagensicherungssystem gesichert, und der Kunde erhält innerhalb von maximal sieben Tagen eine Auszahlung bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank.
  • Wertpapierdepots oder Wertpapiere wie Aktien, Anleihen oder Investmentfonds sind nicht durch die Einlagensicherung abgesichert, die Einlagensicherung gilt jedoch grundsätzlich sowohl bei Banken im EU- als auch im Nicht-EU-Ausland.



Was ist die Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung ist ein Schutzmechanismus, der dazu dient, dein Geld bei einer Bankinsolvenz zu schützen. Sie garantiert die Rückzahlung deiner Einlagen bis zu einem bestimmten Betrag, in Deutschland beispielsweise bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank.

Dieser Schutz umfasst verschiedene Arten von Konten, darunter Girokonten, Tagesgeldkonten und Festgeldkonten. Die Sicherheit dieser Einlagen wird durch unabhängige Versicherungen oder spezielle Einlagensicherungsfonds gewährleistet.

Sie erhöht das Vertrauen in das Bankensystem und trägt zur Stabilität des Finanzsystems bei. Wichtig ist jedoch, dass sie nicht für alle Finanzprodukte gilt – Aktien oder Investmentfonds zum Beispiel sind nicht abgesichert.

Was ist Einlagensicherung?

Wie funktioniert die gesetzliche Einlagensicherung?

Die gesetzliche Einlagensicherung dient als Schutzmechanismus für Bankkunden, falls ein Kreditinstitut insolvent werden sollte. Dabei wird der Betrag von bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank garantiert.

1. Recht auf Entschädigung

Jeder Kunde hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung gegen das zuständige Einlagensicherungssystem, unabhängig davon, ob die Einlagen auf einem Girokonto, Sparbuch oder Festgeldkonto liegen.

2. Durchführung durch Entschädigungseinrichtungen

Diese Sicherungsmaßnahme wird in Deutschland von zuständigen Entschädigungseinrichtungen wie der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes deutscher Banken (EdB) durchgeführt.

3. Schützende Finanzprodukte

Geschützt sind dabei hauptsächlich traditionelle Finanzprodukte wie Girokonten, Sparbücher und Festgelder. Andere Anlageformen wie Wertpapiere oder Investmentfonds fallen nicht unter diese Sicherheit.

4. Auszahlung im Insolvenzfall

Sollte es zur Insolvenz eines Kreditinstituts kommen, erhalten Kunden ihre gesicherten Einlagen in der Regel innerhalb von 7 Werktagen zurück.

Welche Personen sind durch die Einlagensicherung geschützt?

Die Einlagensicherung schützt sowohl Privat- als auch Firmenkunden. Sie bezieht sich auf Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten, Festgelder, Sparguthaben sowie Sparbriefe. Auch bei gemeinsamen Konten von mehreren Kunden wird der Schutzrahmen entsprechend erweitert. Bedeutet konkret: Bei Gemeinschaftskunden mit einem gemeinsamen Konto verdoppelt sich die Sicherungsgrenze auf 200.000 Euro. Ausnahmefälle können sogar eine Erhöhung der Einlagensicherung bis zu 500.000 Euro ermöglichen.

Welche Personen schützt die gesetzliche Einlagensicherung nicht?

Die gesetzliche Einlagensicherung bietet Schutz für Privatkunden und ihre Einlagen bis zu 100.000 Euro bei Banken innerhalb der EU – das schließt Giro-, Tages- und Festgeldkonten ein. Aber es gibt auch Grenzen: Wertpapiere, wie Aktien oder Anleihen, sind von der Absicherung ausgenommen.

Ebenso wenig profitieren Kunden, die über das genannte Limit von 100.000 Euro hinaus Geld hinterlegt haben, außer sie haben ihr Geld bei privaten Banken mit freiwilliger Einlagensicherung angelegt oder es handelt sich um Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Diese Institute bieten oft eine zusätzliche Absicherung an.

Wie hoch ist die Einlagensicherung?

Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland beträgt standardmäßig 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Bei Gemeinschaftskonten verdoppelt sich diese Summe auf 200.000 Euro. Es existieren jedoch auch freiwillige Einlagensicherungssysteme, die gegebenenfalls über diese Beträge hinausgehen können.

Wie bekomme ich mein Geld zurück, wenn meine Bank insolvent wird?

Wenn deine Bank insolvent wird, kannst du dein Geld durch das gesetzliche Einlagensicherungssystem zurückbekommen. Hier sind die Schritte, die du befolgen musst:

Schritt 1: Benachrichtigung abwarten

Als erstes wirst du von der entsprechenden Entschädigungseinrichtung über den Entschädigungsfall informiert.

Schritt 2: Anspruch anmelden

Du musst dann deinen Anspruch auf Entschädigung bei dieser Einrichtung anmelden. Es ist wichtig, dass du dies rechtzeitig und innerhalb der vorgegebenen Fristen tust.

Schritt 3: Auszahlung erhalten

Nach Prüfung deines Anspruchs erhältst du in der Regel innerhalb von maximal sieben Arbeitstagen nach der schriftlichen Meldung eine Auszahlung. Die gesetzlich garantierte Höhe beträgt bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank.

Schritt 4: Sonderfälle beachten

Für Gemeinschaftskonten gelten höhere Sicherungsgrenzen, da jeder Kontoinhaber Anspruch auf den vollen Betrag hat. Darüber hinaus können bestimmte Banken durch zusätzliche Sicherheitssysteme weitere Beträge absichern.

Welche Finanzprodukte sind durch die Einlagensicherung abgedeckt?

Die Einlagensicherung deckt hauptsächlich Girokonten, Sparbücher sowie Tages- und Festgeldkonten ab. Dabei ist unabhängig von der Bank oder Anzahl der Konten jede Person mit einem Guthaben bis zu 100.000 Euro geschützt. Darüber hinaus können auch Sparbriefe, Bausparkassen und Genossenschaftsbanken durch die Einlagensicherung abgesichert sein.

Welche Finanzprodukte sind nicht durch die Einlagensicherung abgedeckt?

Wertpapierdepots oder Wertpapiere, wie Aktien, Anleihen oder Investmentfonds, sind nicht durch die Einlagensicherung abgesichert. Diese Produkte bleiben Eigentum des Kunden und werden nicht von der Sicherungsmaßnahme berücksichtigt. Ebenso sind Beträge über 100.000 € nicht durch die gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt.

Gilt die Einlagensicherung auch bei Banken im EU- und Nicht-EU-Ausland?

Ja, die Einlagensicherung gilt grundsätzlich sowohl bei Banken im EU- als auch im Nicht-EU-Ausland. Im EU-Raum ist der Schutz durch die Richtlinie 2014/49/EU geregelt und jedes Land muss eine gesetzliche Einlagensicherungseinrichtung vorweisen. In Deutschland erfolgt dies beispielsweise über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB). Gesichert sind hierbei Einlagen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Kunde und Bank.

Für den Bereich außerhalb der EU gibt es allerdings keine automatische Sicherheit, hier variiert der Schutz von Land zu Land. Es existieren jedoch internationale Vereinbarungen wie das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Regelung des Einlagenschutzes in bestimmten Ländern. Unselbstständige Zweigstellen deutscher Kreditinstitute sind durch die deutsche Einlagensicherung geschützt, unabhängig von dem Standort oder der Staatsangehörigkeit des Kunden.

Vor einer Geldanlage im ausländischen Raum ist es daher ratsam, sich intensiv über vorhandene Sicherungsmechanismen zu informieren.

Ist die deutsche Einlagensicherung sicher?

Ja, die deutsche Einlagensicherung ist grundsätzlich sicher. Sie schützt deine Einlagen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Bank und Kunde. Bei Bedarf greifen zusätzliche freiwillige Sicherungssysteme.

Ist die europäische Einlagensicherung sicher?

Ja, die europäische Einlagensicherung ist sicher. Bei einer Bankenpleite in der EU werden Einlagen bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank gesetzlich geschützt.

FAQ: Einlagensicherung

In diesem Abschnitt beantworten wir dir die häufigsten Fragen zur Einlagensicherung. Erfahre, wie sich die gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen finanzieren, ob Einlagen in anderen Währungen gesichert sind und wie Gelder auf Treuhandsammelkonten geschützt werden. Außerdem klären wir, ob es bei Gemeinschaftskonten höhere Sicherungsgrenzen gibt.

Wie finanzieren sich gesetzliche Entschädigungseinrichtungen?

Gesetzliche Entschädigungseinrichtungen wie die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken finanzieren sich in erster Linie aus Mitgliedsbeiträgen der angeschlossenen Banken. Die Einlagensicherungssysteme, denen die Kreditinstitute zugeordnet sind, tragen somit zur Sicherstellung der Mittel bei.

Sind Einlagen in anderen Währungen gesichert?

Ja, Einlagen in anderen Währungen sind durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Sie schützt Kundeneinlagen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro. Erstattungen erfolgen innerhalb von maximal sieben Arbeitstagen.

Wie sind Gelder auf Treuhandsammelkonten geschützt?

Gelder auf Treuhandsammelkonten sind durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt, die Kundeneinlagen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro absichert. Das zugehörige Kreditinstitut muss dabei Mitglied eines europäischen Einlagensicherungssystems sein und im Falle einer Insolvenz erfolgt die Rückzahlung der Einlagen innerhalb von maximal sieben Arbeitstagen. Zusätzlich existieren bei privaten Banken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen weitere Sicherungsmechanismen, die eine Erstattung über den gesetzlichen Rahmen hinaus ermöglichen.

Gibt es bei Gemeinschaftskonten höhere Sicherungsgrenzen?

Bei Gemeinschaftskonten erhöht sich die Sicherungsgrenze nicht, da sie pro Kontoinhaber gilt. Sind beispielsweise zwei Personen auf ein Konto eingetragen, beträgt die Absicherung insgesamt 200.000 Euro – jede Person wird mit bis zu 100.000 Euro abgesichert.

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