Max Benz

Geschäftsführer und Gründer

Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Technischen Universität Dresden und ist Geschäftsführer und Gründer von girokonto.io, einer Marke der LBC Finance UG. Er liebt es, alle Daten über Girokonten zusammenzutragen, um so die besten Girokonten zu vergleichen und zu finden.

Kontoführungsgebühren sparen und zurückfordern: So geht’s [2024]

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Max Benz

Gründer von girokonto.io

Das Wichtigste in Kürze

  • Kontoführungsgebühren sind monatliche oder quartalsweise Pauschalbeträge, die Banken für die Verwaltung eines Girokontos erheben. Typisch sind 2 bis 7 Euro im Monat.
  • Viele Direktbanken bieten kostenlose Girokonten an, wenn du einen monatlichen Geldeingang von 700 bis 1.500 Euro nachweist oder noch keine 27 Jahre alt bist.
  • Neben der Grundgebühr können versteckte Kosten anfallen, zum Beispiel für Fremdgeldautomaten, Papierüberweisungen oder SMS-TANs. Der Gesamtpreis eines Kontos ist entscheidend, nicht nur die Kontoführungsgebühr.
  • Seit dem BGH-Urteil vom April 2021 (Az. XI ZR 26/20) dürfen Banken Gebührenerhöhungen nicht mehr einfach durchsetzen. Sie müssen zwei Monate im Voraus informieren und eine aktive Zustimmung einholen.
  • Arbeitnehmer und Rentner können 16 Euro pro Jahr als Werbungskosten absetzen. Selbstständige dürfen die tatsächlich anfallenden beruflichen Kontogebühren in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen.



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Was sind Kontoführungsgebühren?

Kontoführungsgebühren sind Pauschalbeträge zwischen 0 und 10 Euro pro Monat, die Banken für die Verwaltung des Girokontos erheben. Sie decken Kosten für Online-Banking, Kundenservice, Kartenverwaltung und Kontoauszüge. Diese Gebühren sind keine Zinsen, sondern feste Serviceentgelte.

Wie hoch sie ausfallen, hängt vom Kontomodell und der Bank ab. Direktbanken verzichten häufig darauf; Filialbanken erheben sie fast immer. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Obergrenze für die Höhe, sodass jede Bank den Betrag selbst bestimmt.

Was sind Kontoführungsgebühren?

Wie hoch sind Kontoführungsgebühren?

Bei Direktbanken liegen die Kontoführungsgebühren meist zwischen 2 und 7 Euro pro Monat, oft entfallen sie ganz. Bei Filialbanken und Sparkassen fallen oft 9 bis 30 Euro pro Quartal an. Ein gesetzliches Maximum gibt es nicht; jede Bank legt den Betrag selbst fest.

Viele Banken verzichten auf die Gebühr, wenn du bestimmte Bedingungen erfüllst:

  • Monatlicher Geldeingang: Oft reichen 700 bis 1.500 Euro pro Monat, damit das Konto kostenlos bleibt.
  • Alter: Schüler, Auszubildende und Studenten erhalten häufig bis zum 27. Lebensjahr ein kostenloses Konto.
  • Mindestguthaben: Manche Banken erlassen die Gebühr, wenn das Kontoguthaben einen bestimmten Betrag nicht unterschreitet.
  • Weitere Produkte: Wer gleichzeitig ein Depot oder einen Kredit bei der Bank hat, zahlt manchmal keine Kontoführungsgebühr.

Direktbanken buchen die Gebühr meist monatlich ab, Filialbanken und Sparkassen häufig quartalsweise.

Welche versteckten Gebühren fallen noch an?

Neben den direkten Kontoführungsgebühren können bei Girokonten eine Reihe weiterer Kosten anfallen, die oft im Preis-Leistungs-Verzeichnis versteckt sind. Wer diese kennt, vergleicht Konten realistischer.

  • Bargeldabhebungen an fremden Automaten: Wer an Geldautomaten einer anderen Bank abhebt, zahlt meist 1,50 bis 4 Euro pro Vorgang. Bei einigen Direktbanken entfällt diese Gebühr, solange ein Mindestgeldeingang erfüllt ist.
  • Bargeldeinzahlungen: Am Schalter oder am Fremdautomaten kosten Einzahlungen typischerweise 1 bis 5 Euro. Kostenlos ist die Einzahlung meist nur am eigenen Bankautomaten.
  • Papierüberweisungen: Wer Überweisungen am Schalter oder per Papierformular aufgibt, zahlt meist 1 bis 3 Euro extra. Online-Überweisungen sind in der Regel kostenlos.
  • Buchungsposten: Manche Banken berechnen 0,10 bis 0,30 Euro je Buchung. Bei vielen monatlichen Transaktionen summiert sich das schnell.
  • Kartengebühren: Die Girocard kostet bei Filialbanken oft 5 bis 15 Euro pro Jahr. Eine Kreditkarte ist im ersten Jahr häufig gratis, ab dem zweiten Jahr fallen 15 bis 60 Euro Jahresgebühr an. Ersatzkarten kosten meist 5 bis 15 Euro.
  • SMS-TAN: Manche Banken berechnen 0,10 bis 0,20 Euro pro versendeter SMS für das TAN-Verfahren.
  • Auslandseinsatzgebühr: Kartenzahlungen oder Abhebungen im Nicht-Euro-Ausland kosten oft 1 bis 2 Prozent des Betrags.
  • Papierkontoauszüge: Wer Auszüge per Post statt online abruft, zahlt manchmal 1 bis 2 Euro pro Auszug.

Beim Vergleich von Konten lohnt es sich, diese Posten einzukalkulieren. Ein Konto mit niedrigerer Grundgebühr kann am Ende teurer sein als ein Konto mit höherer Grundgebühr, aber ohne Zusatzkosten.

Filialbank oder Direktbank: Was kostet weniger?

Direktbanken sind in der Regel günstiger, weil sie kein Filialnetz unterhalten und keinen Aufwand für Filialen, Schalterpersonal oder Geldautomaten haben. Die eingesparten Betriebskosten geben sie direkt über niedrigere Gebühren weiter.

Filialbanken und Sparkassen finanzieren über die Kontoführungsgebühren ihr Filialnetz, den Kundendienst vor Ort und aufwendige Sicherheitssysteme, was typische Monatsgebühren von 3 bis 10 Euro erklärt.

Dass viele Banken ihre Kontoführungsgebühren in den letzten Jahren erhöht oder neu eingeführt haben, hängt mit der EZB-Niedrigzinspolitik zusammen. Ab 2016 lag der Leitzins bei null Prozent. Die Banken verloren dadurch erhebliche Zinserträge und begannen, diese Lücke mit höheren Kontogebühren zu schließen. Erst nach 2022 stiegen die Zinsen wieder, doch viele Gebühren blieben.

Direktbanken können trotz Null-Zins-Phase auf Gebühren verzichten, weil ihr Kostenmodell von Anfang an auf niedrigen Overhead ausgelegt ist. Die Bedingung ist oft ein regelmäßiger Geldeingang, der als günstige Einlagenquelle dient.

Wie fordere ich unzulässige Bankgebühren zurück?

Seit dem BGH-Urteil vom April 2021 (Az. XI ZR 26/20) dürfen Banken keine stillschweigende Zustimmung zu Gebührenerhöhungen annehmen. Sie müssen Kunden mindestens zwei Monate im Voraus über Änderungen informieren und eine aktive Zustimmung einholen. Wer nicht zustimmt, kann das Konto kostenfrei kündigen.

Wenn deine Bank in der Vergangenheit Gebühren ohne aktive Zustimmung erhöht hat oder unzulässige Entgelte berechnet, kannst du diese zurückfordern:

  1. Prüfen: Kontrolliere deine Kontoauszüge auf Gebühren, die nicht in deinem Kontovertrag stehen oder die erhöht wurden, ohne dass du aktiv zugestimmt hast.
  2. Berechnen: Addiere alle unzulässigen Gebühren, idealerweise mit Datum und Betrag aus den Kontoauszügen.
  3. Schriftlich fordern: Schreibe einen formellen Brief an deine Bank. Nenne die Beträge, erkläre die Rechtsgrundlage (BGH-Urteil XI ZR 26/20) und setze eine Frist von zwei bis vier Wochen zur Rückerstattung. Sende den Brief per Einschreiben.
  4. Eskalieren: Kommt keine Antwort, wende dich an die Verbraucherzentrale oder den Ombudsmann der Banken. Als letztes Mittel steht der Rechtsweg offen.

Halte während des gesamten Prozesses Kopien aller Kontoauszüge und deines Schriftverkehrs bereit. Diese Unterlagen sind wichtig, falls es zu einem Verfahren kommt.

Wie spare ich mir Kontoführungsgebühren?

Kontoführungsgebühren lassen sich oft vollständig vermeiden, mit dem richtigen Konto und etwas Planung:

  • Banken vergleichen: Nutze einen Girokonto-Vergleich, um Angebote mit und ohne Gebühren gegenüberzustellen. Vergleiche immer den Gesamtpreis, nicht nur die Grundgebühr.
  • Bedingungen erfüllen: Viele Direktbanken bieten ein kostenloses Konto an, sobald du monatlich 700 bis 1.500 Euro eingehst lässt. Wenn du diesen Betrag regelmäßig erreichst, entfällt die Gebühr automatisch.
  • Zu einer Direktbank wechseln: Online-Banken haben deutlich niedrigere Kosten als Filialbanken. Viele bieten kostenlose Konten ohne Bedingungen oder mit einem sehr niedrigen Gehaltseingang.
  • Auf versteckte Kosten achten: Prüfe die Kosten für Geldabhebungen, Kreditkarte und Überweisungen. Ein scheinbar günstiges Konto kann durch Zusatzgebühren teurer sein.
  • Kontowechselservice nutzen: Der gesetzliche Kontowechselservice überträgt alle Daueraufträge und Lastschriften kostenlos auf das neue Konto. Der Wechsel ist einfacher als viele denken.

Aktuell gibt es in Deutschland mehr als 25 Anbieter, die kostenlose Girokonten anbieten. Viele davon verlangen keinen Nachweis eines Gehaltseingangs.

Kann ich Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen?

Arbeitnehmer und Rentner können 16 Euro pro Jahr pauschal als Werbungskosten absetzen, wenn das Konto auch für berufliche Transaktionen genutzt wird, zum Beispiel durch den Gehaltseingang. Belege sind für diesen Pauschbetrag nicht nötig; er wird in der Steuererklärung in Anlage N eingetragen.

Wer höhere Kontoführungsgebühren zahlt, kann den tatsächlichen Betrag ansetzen. Dazu müssen Kontoauszüge die berufliche Mitnutzung belegen, etwa durch regelmäßige Gehaltseingänge oder beruflich bedingte Überweisungen.

Selbstständige und Freiberufler können die Gebühren für ihr Geschäftskonto vollständig als Betriebsausgaben absetzen. Für ein privat-beruflich genutztes Konto gilt der anteilige Nachweis oder die 16-Euro-Pauschale als Basis.

Gibt es gesetzliche Vorgaben für Kontoführungsgebühren?

Banken dürfen für die Führung eines Girokontos nur Gebühren verlangen, die als angemessen gelten. Das regelt § 675d Abs. 4 BGB. Eine gesetzliche Obergrenze für den konkreten Betrag gibt es aber nicht; jede Bank legt die Höhe selbst fest.

Das wichtigste Verbraucherschutzurteil in diesem Bereich stammt vom April 2021. Der Bundesgerichtshof entschied im Urteil mit dem Aktenzeichen XI ZR 26/20, dass Banken Gebührenerhöhungen weder stillschweigend durchsetzen noch durch bloßes Schweigen als akzeptiert werten dürfen. Stattdessen müssen sie:

  • Kunden mindestens zwei Monate im Voraus über geplante Gebührenänderungen informieren.
  • Eine aktive Zustimmung der Kunden einholen; eine rein passive Akzeptanz reicht nicht.
  • Kunden, die nicht zustimmen, ein kostenfreies Kündigungsrecht gewähren.

Unzulässige Gebühren (zum Beispiel Entgelte für die Führung eines Basiskontos oder für nachträglich erstellte Kontoauszüge) können Kunden schriftlich von der Bank zurückfordern.

FAQ: Kontoführungsgebühren

Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen zu Kontoführungsgebühren.

Wie variieren Kontoführungsgebühren zwischen den Banken?

Direktbanken verzichten oft ganz auf Kontoführungsgebühren oder verlangen nur 2 bis 5 Euro pro Monat. Filialbanken und Sparkassen berechnen häufig 3 bis 10 Euro monatlich, manchmal auch quartalsweise. Die Unterschiede entstehen durch verschiedene Kostenstrukturen: Filialbetrieb, Personal und Sicherheitssysteme sind teuer, ein reines Online-Modell dagegen nicht.

Können Kontoführungsgebühren mit der Zeit steigen?

Banken dürfen Kontoführungsgebühren erhöhen, aber seit dem BGH-Urteil vom April 2021 nur unter strengen Bedingungen. Sie müssen Kunden mindestens zwei Monate im Voraus informieren und eine aktive Zustimmung einholen. Wer nicht zustimmt, darf das Konto kostenfrei kündigen.

Wie unterscheiden sich Kontoführungsgebühren für Privat- und Geschäftskunden?

Geschäftskonten haben in der Regel höhere Kontoführungsgebühren als Privatkonten, weil sie mehr Transaktionen, Buchhaltungsschnittstellen und spezielle Leistungen umfassen. Während viele Privatkonten kostenlos oder günstig sind, fallen für Geschäftskonten meist Grundgebühren von 5 bis 25 Euro pro Monat an. Selbstständige können diese Gebühren vollständig als Betriebsausgaben absetzen.

Gibt es Girokonten ganz ohne Kontoführungsgebühren?

Kostenlose Girokonten gibt es in Deutschland bei vielen Direktbanken, zum Beispiel bei DKB, ING oder N26. Häufig ist ein monatlicher Geldeingang von 700 bis 1.500 Euro Bedingung. Studenten und Auszubildende erhalten bei vielen Banken bis zum 27. Lebensjahr ein kostenloses Konto ohne weitere Voraussetzungen.

Wann werden Kontoführungsgebühren abgebucht?

Direktbanken buchen Kontoführungsgebühren meist monatlich ab. Filialbanken und Sparkassen rechnen häufig quartalsweise ab. Den genauen Abrechnungstermin findest du in deinem Kontovertrag oder in den Preisaushängen der Bank.

Dürfen Banken die Kontoführungsgebühren einfach erhöhen?

Nicht ohne Weiteres. Seit dem BGH-Urteil vom April 2021 (Az. XI ZR 26/20) müssen Banken Gebührenerhöhungen zwei Monate im Voraus ankündigen und eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden einholen. Wer schweigt, gilt nicht als einverstanden. Stimmt ein Kunde nicht zu, kann er das Konto ohne Kosten kündigen.

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