Max Benz

Geschäftsführer und Gründer

Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Technischen Universität Dresden und ist Geschäftsführer und Gründer von girokonto.io, einer Marke der LBC Finance UG. Er liebt es, alle Daten über Girokonten zusammenzutragen, um so die besten Girokonten zu vergleichen und zu finden.

Kontopfändung: Was tun? [Ablauf, Freibetrag & mehr]

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Max Benz

Gründer von girokonto.io

Das Wichtigste in Kürze

  • Kontopfändung ermöglicht Gläubigern nach mehreren unbezahlten Mahnungen und einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Gericht den Zugriff auf das Bankkonto des Schuldners.
  • Auslöser für eine Kontopfändung ist ein Vollstreckungstitel, der dazu führt, dass das Konto des Schuldners gesperrt wird und Guthaben und zukünftige Einnahmen an den Gläubiger gehen bis alle Schulden beglichen sind, wobei die Einrichtung eines P-Kontos einen monatlichen Freibetrag von der Pfändung schützt.
  • Die Aufhebung der Kontopfändung ist möglich indem man entweder die Schulden begleicht, Ratenzahlungen mit dem Gläubiger aushandelt oder ein Pfändungsschutzkonto einrichtet, das automatisch die Pfändung stoppt, sobald das Guthaben den festgelegten Freibetrag übersteigt.

Was ist eine Kontopfändung?

Ein Kontopfändung ist eine Maßnahme, bei der Gläubiger auf das Bankkonto eines Schuldners zugreifen, wenn dieser seinen Schulden nicht nachkommt. Dies geschieht in der Regel nach unbezahlten Rechnungen und mehrfacher Mahnung. Die Bank erhält einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Gericht und sperrt anschließend Verfügungen des Schuldners auf dem Konto.

Dies gilt sowohl für Konten als auch für Kreditkarten und Depots. Das Guthaben wird zur Begleichung der ausstehenden Schulden verwendet. Bei unzureichendem Guthaben erfolgt die Auszahlung in Teilbeträgen, bis die komplette Schuld beglichen ist.

Zum Schutz vor einer Kontopfändung kann ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto eingerichtet werden. Dieses sichert einen monatlichen Freibetrag von 1.410 Euro.

Wie ist der Ablauf einer Kontopfändung?

Eine Kontopfändung ist ein Prozess, der in mehreren Schritten abläuft. Zunächst benötigt der Gläubiger einen sogenannten Vollstreckungstitel, mit dessen Hilfe er dann einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Vollstreckungsgericht beantragt. Sobald dieser Beschluss ausgestellt wurde, wird er sowohl dem Schuldner als auch dessen Bank zugestellt.

Mit Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wird das Konto des Schuldners gesperrt und sämtliches Guthaben sowie alle Zahlungseingänge werden gepfändet. Dies bedeutet konkret, dass die Bank kein Guthaben mehr an den Schuldner auszahlen darf und stattdessen das Bankguthaben an den Gläubiger überweist.

In dieser Situation sollte der Schuldner umgehend handeln: Ein P-Konto, auch bekannt als Pfändungsschutzkonto, kann eingerichtet werden, um zumindest einen monatlichen Freibetrag von aktuell 1.410 Euro zu sichern. Das P-Konto schützt nicht vollständig vor Pfändungen, ermöglicht dem Schuldner aber zumindest den Zugriff auf diesen geschützten Betrag.

Die Kontopfändung endet erst dann vollständig, wenn alle Schulden beglichen sind – dies kann je nach Höhe der Forderungen und finanzieller Situation des Schuldners Monate oder gar Jahre dauern.

Wie erkenne ich, ob eine Kontopfändung vorliegt?

Ein Indikator für eine Kontopfändung ist der plötzliche Stillstand auf Ihrem Bankkonto: Die EC-Karte wird automatisch von der Bank eingezogen, Geldautomaten und elektronisches Bezahlen funktionieren nicht mehr. Überweisungen können nicht ausgeführt werden, Daueraufträge werden gestoppt und Lastschriften zurückgegeben. Dies kann auch im Online-Banking sichtbar sein, wo möglicherweise Fehlermeldungen auftreten oder du keinen Zugriff auf dein Guthaben hast.

Zudem erhalten Schuldner in der Regel einen schriftlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss per Post. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, direkt bei deiner Bank nachzufragen. Wichtig ist es dann, schnell zu reagieren und innerhalb von vier Geschäftstagen dein Konto in ein sogenanntes P-Konto umzuwandeln, das dir den Zugriff auf den monatlichen Grundfreibetrag ermöglicht.

Wie kann ich eine Kontopfändung aufheben?

Um eine Kontopfändung aufzuheben, gibt es mehrere Wege. Die einfachste Möglichkeit liegt darin, die Schulden zu begleichen und somit den Grund für die Pfändung zu eliminieren. Alternativ besteht die Option, mit dem Gläubiger Verhandlungen einzuleiten und diesem eine Ratenzahlung anzubieten. Dies könnte unter der Bedingung geschehen, dass der Gläubiger auf weitere Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet.

Wichtig ist, dass nur der Gläubiger selbst in der Lage ist, eine Kontopfändung aufzuheben. Dafür benötigt dieser einen Gerichtsbeschluss sowie einen Vollstreckungstitel. Falls sich ein Schuldner ungerecht behandelt fühlt oder besondere Umstände vorliegen, kann er gerichtlich gegen die Kontopfändung vorgehen.

Eine zusätzliche Möglichkeit bietet das sogenannte Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Hierbei endet die Pfändung automatisch sobald das Guthaben den festgelegten Freibetrag übersteigt.

Sollte auch das Finanzamt als Gläubiger agieren, kann dieses ebenfalls dazu bewegt werden die Zwangsvollstreckung auszusetzen – vorausgesetzt es wird eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen.

Welche Freibeträge gibt es bei einer Kontopfändung?

Bei einer Kontopfändung profitieren Schuldner von verschiedenen Freibeträgen. Entscheidend ist zunächst der Grundfreibetrag, der aktuell bei 1.410 Euro liegt und durch die Einrichtung eines sogenannten Pfändungsschutzkontos (P-Konto) gewährleistet wird. Das bedeutet, bis zu dieser Summe bleibt dein Einkommen unangetastet und steht dir weiterhin zur Verfügung.

Aber es gibt auch zusätzliche Freibeträge, insbesondere wenn du Unterhaltspflichten hast. Für die erste Person, der du gesetzlich Unterhalt schuldest – das kann zum Beispiel ein Ehepartner oder ein Kind sein – erhöht sich dein Freibetrag um zusätzlich 527,76 Euro. Für jede weitere unterhaltsberechtigte Person kommen nochmals jeweils 294,02 Euro hinzu.

Zur Geltendmachung dieser Erhöhungen benötigst du eine P-Konto-Bescheinigung. Und hier ist Vorsicht geboten: Die zusätzlichen Freibeträge werden nicht automatisch berücksichtigt, sondern müssen aktiv beantragt und nachgewiesen werden.

Wie lange dauert eine Kontopfändung?

Die Dauer einer Kontopfändung hängt im Wesentlichen von der Höhe der Schulden und den pfändbaren Einkünften des Schuldners ab. Sie dauert so lange, bis alle offenen Forderungen komplett beglichen sind. Während dieser Zeit ist das Konto für den Schuldner gesperrt und jegliches Guthaben wird zur Tilgung der Schulden an den Gläubiger überwiesen. Es gibt aber die Möglichkeit, einen Teil des Einkommens zu schützen, indem man sein Girokonto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandelt.

Wie erhalte ich Zugriff auf mein Geld während einer Kontopfändung?

Um Zugriff auf dein Geld während einer Kontopfändung zu erhalten, solltest du zunächst dein Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Dieses schützt einen Grundfreibetrag, der aktuell bei 1.339,99 Euro liegt, automatisch. Solltest du einen höheren Freibetrag besitzen, muss dieser bei der Bank beantragt werden.

Du kannst auch die Ratenzahlungen mit deinem Gläubigern aushandeln und dadurch eine ruhende Stellung deiner Kontopfändung erreichen. Außerdem empfiehlt es sich, Kontakt zu Schuldnerberatungsstellen oder anwaltlichen Schuldnerberatungsstellen aufzunehmen.

Vergiss nicht: Die Bank kann gegen die Kontopfändung nichts tun – hier musst du selbst aktiv werden! Innerhalb von 14 Tagen nach Eintreten der Kontopfändung solltest du einen Antrag auf Freigabe des unpfändbaren Einkommens beim zuständigen Amtsgericht stellen.

Wie zahle ich meine Miete, wenn eine Kontopfändung vorliegt?

Bei einer Kontopfändung kann die Miete trotzdem bezahlt werden. Eine Möglichkeit ist die direkte, Barzahlung beim Vermieter. Alternativ kannst du einen Verwandten oder Freund bitten, die Miete von seinem Konto zu überweisen. Wichtig ist es, den Vermieter über die Situation zu informieren und eine alternative Zahlungsweise zu besprechen.

Ist ein P-Konto vorhanden, bietet es einen Pfändungsschutz bis 1.410 € pro Monat – genug für viele Mieter zur Begleichung ihrer Kosten.

Was darf bei einer Kontopfändung nicht gepfändet werden?

Bei einer Kontopfändung sind bestimmte Beträge und Gegenstände von der Pfändung ausgenommen. So unterliegt das Arbeitseinkommen einer Pfändungsschutzgrenze, die aktuell bei mindestens 1.409,99 Euro netto pro Monat liegt. Dieser Betrag bleibt dem Schulder erhalten und darf nicht gepfändet werden.

Zudem bieten sogenannte P-Konten automatisch einen Pfändungsschutz von 1.410 Euro je Kalendermonat. Auf einem P-Konto kann zudem ein Guthaben in Höhe dieses Freibetrags vor Pfändungen geschützt werden.

Auch gibt es Gegenstände, die grundsätzlich nicht zur Pfändung herangezogen werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise Kleidung oder Hausrat des Schuldners.

Ebenfalls geschützt sind bestimmte Geldbeträge wie Sozialleistungen oder Kindergeld sowie Altersvorsorgevermögen wie etwa eine Lebensversicherung.

Beträgt der pfändbare Teil des monatlichen Einkommens eines Alleinstehenden mehr als 1.178,59 Euro bzw. eines Verheirateten mehr als 2.357,18 Euro pro Monat können diese Beträge jedoch gepfändet werden.

Zusammengefasst ist es also so, dass eine Kontopfändung nicht dazu führen darf, dass der Schuldner komplett mittellos wird und ihm kein Existenzminimum mehr verbleibt.

Kann ich trotz Kontopfändung ein neues Bankkonto eröffnen?

Ja, trotz Kontopfändung kannst du ein neues Bankkonto eröffnen. Dies ist dank des gesetzlichen Rechts auf ein Konto seit 2010 möglich. Typischerweise wird dabei ein sogenanntes P-Konto eingerichtet, das stets im Plus geführt werden muss.

Wie wirkt sich eine Kontopfändung auf meine Kreditwürdigkeit aus?

Die Kontopfändung hat weitreichende Auswirkungen auf die Bonität. Sie wird der Schufa gemeldet, was einen negativen Eintrag darstellt und somit die Kreditwürdigkeit beeinträchtigt.

Trotzdem besteht mit dem seit 2010 in Deutschland eingeführten Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eine Möglichkeit, das eigene Geld zu schützen. Die Eröffnung eines solchen Kontos wird zwar auch an die Schufa gemeldet, führt aber nicht zwingend zur Verschlechterung des Schufa-Scores.

Dennoch kann sie sich negativ auf die Bonität auswirken und dazu führen, dass Kreditgeber Anliegen ablehnen.

Kann ich während einer Kontopfändung noch Überweisungen tätigen?

Während einer Kontopfändung sind Überweisungen nicht mehr möglich. Das Bankkonto wird gesperrt und sämtliche Transaktionen, einschließlich Online-Banking oder Telefon-Transaktionen, sind ausgesetzt.

Was geschieht, wenn ich die Schulden bei einer Kontopfändung vollständig beglichen habe?

Nach einer vollständigen Begleichung der Schulden bei einer Kontopfändung wird die Pfändung aufgehoben. Das heißt, das Geld fließt nicht mehr an den Gläubiger und als Kontoinhaber hast du wieder einen uneingeschränkten Zugriff auf dein Konto. Alle vorherigen Einschränkungen, etwa bei Überweisungen oder anderen Bankgeschäften, fallen weg. Zudem hat die einmalige Kontopfändung keine weiteren Auswirkungen auf deine Kreditwürdigkeit.

Ist mein Girokonto gegen eine Kontopfändung abgesichert?

Ein normales Girokonto bietet keinen speziellen Schutz gegen Kontopfändungen. Bei einer solchen Pfändung kann das komplette Guthaben des Girokontos gesperrt werden, wodurch Auszahlungen nur noch möglich sind, wenn das Konto mehr Guthaben als den gepfändeten Betrag aufweist.

Jedoch besteht die Möglichkeit ein reguläres Girokonto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln. Ein P-Konto bietet einen automatischen Grundfreibetrag von derzeit 1.410 Euro je Kalendermonat. Dieser Betrag ist vor Pfändungen und Verrechnungen geschützt und stellt sicher, dass auch bei einer Kontopfändung Zugang zu einem Existenzminimum gewährleistet wird.

Zusätzlich zu diesem Basisschutz können unter bestimmten Voraussetzungen weitere Beträge freigegeben werden. Hierzu gehören beispielsweise Kindergeld oder Unterhaltsverpflichtungen. Um diese zusätzlichen Freibeträge geltend machen zu können, wird eine entsprechende Bescheinigung benötigt.

Trotzdem ist es wichtig sich bewusst zu sein: Jede Person darf nur ein P-Konto führen und muss selbst aktiv werden, um diesen besonderen Schutz gegen Kontopfändung in Anspruch nehmen zu können.

Kann ich mein reguläres Konto in ein P-Konto umwandeln?

Ja, du kannst dein reguläres Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Diese Umwandlung bietet einen Schutz vor Kontopfändungen und muss von deiner Bank kostenlos innerhalb von vier Geschäftstagen durchgeführt werden, wenn eine Pfändung vorliegt. Ein P-Konto sichert monatlich bis zur gesetzlichen Grenze einen Betrag gegen Pfändungen ab.

Hilft ein Basiskonto gegen eine Kontopfändung?

Ein Basiskonto kann auch bei einer Kontopfändung genutzt werden. Es handelt sich hierbei um ein Girokonto mit grundlegenden Funktionen, das auf Guthabenbasis geführt wird. Überziehungen sind normalerweise nicht möglich, was den Vorteil hat, dass keine weiteren Schulden entstehen können. Allerdings bietet das Basiskonto keinen besonderen Schutz vor einer Pfändung.

Zum effektiven Schutz vor Kontopfändung dient vielmehr das sogenannte Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto. Hier ist ein Grundfreibetrag pro Monat automatisch vor Zugriff von Gläubigern geschützt und unter bestimmten Umständen kann dieser Betrag erhöht werden.

FAQ: Kontopfändung

In diesem Abschnitt werden häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Kontopfändung behandelt. Erfahre wie du dich gegen eine ungerechtfertigte Kontopfändung wehren kannst, wann das Geld im Rahmen einer Kontopfändung an den Gläubiger übermittelt wird und wer die SCHUFA über eine Kontopfändung informiert.

Wie kann ich mich gegen eine ungerechtfertigte Kontopfändung wehren?

Bei einer ungerechtfertigten Kontopfändung besteht die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Hierzu sollte dargelegt werden, dass die Pfändung finanziell unzumutbar ist und eventuell eine Ratenzahlung vorgeschlagen werden. Eine weitere Option ist, sich an einen Anwalt zu wenden, der in den relevanten Rechtsgebieten versiert ist.

Wann wird das Geld im Zuge einer Kontopfändung an den Gläubiger übermittelt?

Nach Erhalt des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wird das Guthaben auf dem Konto gesperrt und an den Gläubiger überwiesen. Die genaue Zeitspanne kann variieren, ist jedoch eng an die Bearbeitungszeit der Bank gebunden.

Wer informiert die SCHUFA über eine Kontopfändung?

Über eine Kontopfändung wird die SCHUFA in der Regel von der Bank des Schuldners informiert. Dies findet statt, nachdem der Gläubiger einen rechtlich gültigen Vollstreckungstitel erlangt und diesen an die Bank übermittelt hat.

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