Max Benz

Geschäftsführer und Gründer

Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Technischen Universität Dresden und ist Geschäftsführer und Gründer von girokonto.io, einer Marke der LBC Finance UG. Er liebt es, alle Daten über Girokonten zusammenzutragen, um so die besten Girokonten zu vergleichen und zu finden.

P-Konto (Pfändungsschutzkonto): Freibetrag, Kosten und mehr [2024]

Foto des Autors

Max Benz

Gründer von girokonto.io

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein P-Konto, oder Pfändungsschutzkonto, dient dazu, Kontoguthaben bei finanziellen Schwierigkeiten vor der Pfändung durch Gläubiger zu schützen.
  • Auf einem P-Konto bleibt das Guthaben bis zu einer Höhe von 1.410 Euro pro Kalendermonat vor Pfändungen geschützt und kann durch entsprechende Nachweise erhöht werden, um zum Beispiel Unterhaltspflichten oder Sozialleistungen abzusichern.
  • Die Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) erfordert weder einen Einkommensnachweis noch eine positive SCHUFA-Auskunft.
  • Jeder Kontoinhaber darf nur ein P-Konto führen.




Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto, auch bekannt als Pfändungsschutzkonto, ist ein spezielles Girokonto, das dazu dient, dein Kontoguthaben vor der Pfändung durch Gläubiger zu schützen. Das bedeutet, dass jeder Kontoinhaber einen Grundfreibetrag von rund 1.410 Euro pro Monat zur freien Verfügung hat – unabhängig von den Schulden.

Du kannst dieses Konto ganz normal für alltägliche Transaktionen wie Mietzahlungen oder den Kauf von Lebensmitteln verwenden. Doch im Gegensatz zu einem herkömmlichen Girokonto kann ein P-Konto nicht überzogen werden und weiteres Verschulden ist somit ausgeschlossen.

Beispiel: Angenommen, du hast hohe Schulden und es droht eine Kontopfändung. In diesem Fall könnte die Umwandlung deines bestehenden Girokontos in ein P-Konto sinnvoll sein, um dein Einkommen bis zur Höhe des Freibetrags zu schützen.

Hinweis: Jede Person darf nur ein P-Konto führen und muss dies bei ihrer Bank beantragen. Die Einrichtung eines solchen Kontos ist grundsätzlich kostenlos und bietet dieselben Leistungen wie ein normales Girokonto.

Was ist ein Pfändungsschutzkonto (p-Konto)?

Wie funktioniert ein Pfändungsschutzkonto?

Die Funktionalität eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) beruht auf der Gewährleistung eines Basisschutzes deines Kontoguthabens vor Gläubigerzugriff. Es stellt sicher, dass du trotz finanzieller Schwierigkeiten Zugang zu einem bestimmten Betrag für lebensnotwendige Ausgaben hast. Der Prozess ist in mehrere Schritte unterteilt:

1. Einrichten des P-Kontos

Dies erfolgt durch einen Antrag bei deiner Bank. Die Umwandlung muss innerhalb von vier Geschäftstagen vollzogen sein.

2. Automatischer Grundfreibetrag

Jeder Inhaber eines P-Kontos erhält automatisch einen monatlichen Pfändungsschutz von 1.410 Euro. Dieser Betrag kann nicht von Gläubigern angegriffen werden.

3. Erweiterung des Freibetrages

Weitere Summen können freigegeben werden, wenn du sie nachweist. Hier kommen beispielsweise Unterhaltszahlungen oder Sozialleistungen für weitere Personen in Frage.

4. Funktionen des P-Kontos

Auch als P-Konto behält dein Konto die gewohnten Funktionen, wie Überweisungen und Lastschriften durchführen oder Geld abheben.

5. Rückwirkender Schutz und Übertrag ungenutzter Beträge

Falls eine Pfändung schon vorliegt: Der Schutz gilt rückwirkend bis zu einem Monat ab dem Tag der Zustellung der Pfändung und auch ungenutzte Freibeträge können in den nächsten Monat übertragen werden.

Zusammengefasst ermöglicht dir das P-Konto somit trotz finanzieller Probleme ein Minimum an finanzieller Handlungsfähigkeit zu bewahren.

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag beim Pfändungsschutzkonto?

Der Pfändungsfreibetrag für ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) beläuft sich ab dem 01.07.2023 auf 1.410,00 Euro pro Kalendermonat. Dieser Betrag stellt den Basisschutz dar und ist automatisch vor Pfändungen geschützt.

Anpassung des Freibetrages

Bei Vorliegen von Unterhaltsverpflichtungen kann der Freibetrag erhöht werden. Hierzu ist aber eine Bescheinigung erforderlich, um die höheren geschützten Freibeträge nachzuweisen.

Manche Einkommen wie Kindergeld oder bestimmte Sozialleistungen können zusätzlich zum Grundfreibetrag geschützt sein. Auch hier muss dies in der Regel durch entsprechende Nachweise belegt werden.

In Ausnahmefällen kann ein individuell festgesetzter Freibetrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragt werden.

Was passiert, wenn ich den Freibetrag meines P-Kontos überschreite?

Wenn du den Pfändungsfreibetrag deines P-Kontos überschreitest, wird der überschüssige Betrag nicht sofort für Gläubiger zugänglich. Stattdessen wird dieser auf ein separates Auskehrungskonto übertragen, auf das du zunächst keinen Zugriff hast. Im Folgemonat wird dieses Guthaben als Einkommen zurück auf dein P-Konto gebucht. Überschreitet der erneute Geldeingang wiederum den Freibetrag, behält die Bank die Differenz ein und leistet damit eine Auszahlung an die Gläubiger.

Bei doppeltem Zahlungseingang innerhalb eines Monats besteht allerdings die Möglichkeit einer Umbuchung in den Folgemonat, aber nur bis zur Höhe des Grundfreibetrags von 1.340 Euro. Bei einmaligen Sozialleistungen oder Mehrbedarfszahlungen kann der Freibetrag ausnahmsweise erhöht werden, dafür ist jedoch eine spezielle Bescheinigung notwendig.

Solltest du nicht das komplette Guthaben bis zum Freibetrag benötigen, so wird dies auf den nächsten Monat übertragen und steht bis zum dritten Monat als Ansparbetrag zur Verfügung. Seit Dezember 2021 bietet sich dir sogar die Möglichkeit, dieses Geld für insgesamt drei Monate zu übertragen.

Wie viel kostet ein P-Konto?

Die Kosten für ein P-Konto dürfen nicht höher sein als die eines regulären Girokontos. Dies wurde vom Bundesgerichtshof so entschieden. Somit ist es Banken und Sparkassen in Deutschland untersagt, extra Gebühren für P-Konten zu erheben.

Die genaue Höhe der Gebühren hängt jedoch von deinem vorherigen Girokonto ab. Kontoführungsgebühren können weiterhin anfallen, aber sie dürfen nicht über denen eines normalen Girokontos liegen.

Falls deine Bank höhere Gebühren verlangt, kannst du zu viel erhobene Gebühren zurückfordern. Es ist wichtig zu beachten, dass die Umwandlung eines bestehenden Kontos in ein P-Konto generell kostenlos ist.

Wer stellt die Bescheinigung für ein P-Konto aus?

Die Bescheinigung für ein P-Konto kann von verschiedenen Stellen ausgestellt werden. Zu diesen zählen beispielsweise Arbeitgeber, Familienkassen oder Sozialleistungsträger wie das Jobcenter oder Sozialamt. Auch Rechtsanwälte und anerkannte Schuldnerberatungsstellen haben die Befugnis, eine solche Bescheinigung auszustellen. In einigen Fällen können auch Steuerberater und gewerbliche Schuldnerberatungsstellen entsprechende Bescheinigungen ausstellen, wobei hier oft eine Gebühr anfällt.

Zudem besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf eine “ersatzweise Bescheinigung” beim Vollstreckungsgericht oder der Vollstreckungsstelle zu stellen. Dies ist vor allem dann relevant, wenn es zu spät ist, um regulär eine P-Konto-Bescheinigung zu erhalten.

Wichtig ist dabei immer: Die vorgelegten Unterlagen sollten die Erhöhungsvoraussetzungen nachvollziehbar machen und müssen der Bank vorgelegt werden, damit der erhöhte Freibetrag auf dem P-Konto berücksichtigt wird.

Kann ich mehrere P-Konten einrichten?

Die Antwort ist eindeutig: Du darfst nur ein P-Konto führen. Dies ist gesetzlich in § 850k Abs. 8 Satz 1 ZPO festgelegt und dient dem Zweck, Missbrauch zu verhindern. Bei der Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto musst du schriftlich versichern, dass kein weiteres P-Konto existiert.

Wird widerrechtlich ein zweites P-Konto entdeckt, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Es könnte zum Verlust des Pfändungsschutzes führen und strafbar sein. Deine Bank meldet die Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto an die Schufa und holt vorher Informationen über dich ein.

Aber keine Sorge, mit deinem einzigen P-Konto bist du gut geschützt: Das Kontoguthaben innerhalb des geltenden Freibetrags ist sicher vor Gläubiger-Zugriffen.

Wie lange ist ein Pfändungsschutzkonto gültig?

Ein Pfändungsschutzkonto bleibt grundsätzlich unbefristet gültig und erfordert keine jährliche Verlängerung oder erneute Beantragung. Die Bescheinigung, die für das Konto ausgestellt wird, muss von der Bank mindestens zwei Jahre berücksichtigt werden. Allerdings kann die Bank nach Ablauf dieser zwei Jahre eine neue Bescheinigung verlangen. Dies kann auch vorzeitig geschehen, wenn es begründete Anhaltspunkte gibt, dass sich die Lebensumstände des Kontoinhabers geändert haben.

Kann ich ein Konto in ein P-Konto umwandeln?

Ja, du kannst dein Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Die Umwandlung bietet dir Schutz vor Kontopfändungen bis zu einem bestimmten Freibetrag. Für die Umwandlung musst du einen Antrag bei deiner Bank stellen, die dann gesetzlich dazu verpflichtet ist, das Konto innerhalb von vier Werktagen umzuwandeln. Wichtig ist jedoch, dass du nur als natürliche Person ein P-Konto führen kannst und auch nur ein P-Konto zugleich besitzen darfst.

Kann ich ein P-Konto auch wieder in ein reguläres Girokonto umwandeln?

Ja, du kannst ein P-Konto in ein reguläres Girokonto umwandeln. Dies ist jedoch im Ermessen deiner Bank und abhängig von deiner individuellen Situation.

1. Prüfe deine Schuldenlage

Bevor du eine Rückumwandlung in Betracht ziehst, solltest du sicherstellen, dass keine ausstehenden Pfändungen oder Schulden bestehen. Eine Umwandlung ist nicht möglich, solange diese vorliegen. Bei laufendem Insolvenzverfahren musst du bis zur Wohlverhaltensphase warten.

2. Stelle einen Antrag bei der Bank

Nachdem du alle offenen Forderungen überprüft hast, kannst du einen Antrag auf Rückumwandlung bei deiner Bank stellen. Diese hat kein schutzwürdiges Interesse daran, die Rückumwandlung zu verhindern. Im Gegenteil: Gemäß § 850k Abs. 5 ZPO besitzt der Kontoinhaber das Recht auf Umwandlung seines P-Kontos zurück in ein normales Girokonto.

3. Warte auf die Bestätigung der Bank

Die Bank muss innerhalb von vier Geschäftstagen zum Monatsende über die Umstellung entscheiden. Falls sie zustimmt, wird das Konto gewöhnlich ohne Komplikationen umgewandelt.

4. Überlege dir alternative Maßnahmen

Falls die Bank ablehnend reagiert oder weiterhin Forderungen bestehen, kann es sinnvoll sein, das P-Konto komplett zu kündigen und die Bank zu wechseln oder gerichtliche Schritte einzuleiten.

Was ist das Zwei-Konten-Modell beim P-Konto?

Das Zwei-Konten-Modell beim P-Konto ist ein Ansatz, der eine strikte Trennung von Einkommen und Ausgaben ermöglicht. Da es nicht zulässig ist, mehrere P-Konten zu haben, dient dieses Modell zur effektiven Verwaltung deines Finanzhaushalts unter Berücksichtigung des Pfändungsschutzes. Dabei wird das Guthaben auf dem Konto bis zum festgelegten Freibetrag – aktuell 1.410 Euro pro Monat – vor Gläubigern geschützt.

Mit dem Zwei-Konten-Modell bleibt der individuelle Freibetrag verfügbar und alle darüber hinausgehenden Beträge werden automatisch an den Gläubiger überwiesen. So kannst du sicherstellen, dass du genug Geld zum Leben hast, während du parallel deine Schulden abbezahlst.

Kann ich ein Pfändungsschutzkonto auch als Gemeinschaftskonto führen?

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) kann prinzipiell ausschließlich als Einzelkonto geführt werden. Eine Umwandlung eines bestehenden Gemeinschaftskontos in ein P-Konto ist somit nicht möglich. Jeder Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos hat jedoch die Möglichkeit, separat einen Antrag auf Eröffnung eines Einzelkontos zu stellen, welches dann als P-Konto dient. Dabei spielt es keine Rolle, ob bereits eine Kontopfändung droht oder nicht. Diese Regelung wird durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz bestätigt und gilt ab dem 1.12.2021.

Wie ist der Ablauf einer Kontopfändung?

Bei einer Kontopfändung werden zunächst vom Gläubiger ein Vollstreckungstitel besorgt und ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Vollstreckungsgericht beantragt. Dieser Beschluss wird sodann vom Gerichtsvollzieher bei der Bank des Schuldners zugestellt.

Die Bank sperrt daraufhin das Konto des Schuldners, wodurch das Guthaben sowie sämtliche Zahlungseingänge gepfändet werden können. Der nächste Schritt ist die Benachrichtigung des Schuldners über die Kontopfändung von seitens der Bank.

Es folgt eine Handlungsphase für den Schuldner, in welcher schnellstmöglich ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet werden sollte. Dieses P-Konto schützt einen monatlichen Grundfreibetrag von 1.410 Euro vor dem Zugriff durch den Gläubiger.

Was ist das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz?

Das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) ist eine gesetzliche Regelung, die im November 2020 vom Bundestag beschlossen wurde und am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes ist es, das Recht des Pfändungsschutzkontos weiterzuentwickeln und bestimmte Vorschriften des Pfändungsschutzes zu ändern.

Inhaltlich beinhaltet das PKoFoG unter anderem Regelungen zur Einrichtung und Beendigung von Pfändungsschutzkonten sowie zur Kontopfändung von Gemeinschaftskonten. Es regelt zudem den pfänderfreien Betrag für Arbeitseinkommen und erhöht diesen für Personen, die Unterhaltsleistungen gewähren. Durch diese Neuausrichtung soll einerseits mehr Transparenz geschaffen werden, andererseits sollen Probleme bei der Anwendung bisheriger Regeln gelöst werden.

Zum Beispiel erleben insbesondere Kreditinstitute durch das Gesetz eine erweiterte Aufgabenstellung. Dies benötigt entsprechenden Wissensaufbau bei Mitarbeitern und Anpassungen von Prozessen.

Wie unterscheiden sich P-Konto und Basiskonto?

Ein P-Konto und ein Basiskonto dienen unterschiedlichen Zielen. Ersteres ist darauf ausgelegt, Kontoguthaben vor dem Zugriff von Gläubigern zu schützen, mit einem automatischen Grundfreibetrag pro Kalendermonat, der auch erhöht werden kann. Es handelt sich hierbei um ein Girokonto, das in ein P-Konto umgewandelt wird und bei drohender Pfändung eingerichtet oder umgewandelt werden sollte.

Das Basiskonto hingegen bietet grundlegende Funktionen wie ein normales Girokonto und ermöglicht den Zugang zu einem Konto unabhängig vom sozialen Status des Inhabers. Es kann von nahezu jedem Erwachsenen in Deutschland beantragt werden und muss von allen Bankinstituten angeboten werden, die Zahlungskonten führen. Jedoch bietet es keinen Schutz vor Pfändungen.

Benötige ich für die Eröffnung eines P-Kontos einen Einkommensnachweis oder eine SCHUFA-Auskunft?

Für die Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) ist weder ein Einkommensnachweis erforderlich noch eine vorherige positive SCHUFA-Auskunft. Das P-Konto dient in erster Linie dazu, dein Geld bis zu einem bestimmten Freibetrag (Grundfreibetrag 1.410 Euro) vor einer Pfändung zu schützen. Deine Bank ist gesetzlich verpflichtet, dein Girokonto innerhalb von vier Tagen nach Antragstellung kostenlos in ein P-Konto umzuwandeln.

Allerdings wird die Einrichtung des P-Kontos an die SCHUFA gemeldet. Dieser Eintrag hat keinen Einfluss auf deine Bonität und soll lediglich sicherstellen, dass du nur ein P-Konto führst.

Häufig gestellte Fragen und Antworten: P-Konto

Ein P-Konto bietet Schutz vor Kontopfändungen und ist für Menschen, die Informationen darüber suchen, von großer Bedeutung. In den folgenden Abschnitten werden häufig gestellte Fragen und Antworten zu diesem Thema behandelt. Erfahre mehr über die Eintragung des Pfändungsschutzkontos bei der SCHUFA, welche Beträge nicht gepfändet werden dürfen und wie man ein P-Konto in ein normales Konto umwandeln kann.

Wird das Pfändungsschutzkonto bei der SCHUFA eingetragen?

Ja, die Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) wird bei der SCHUFA gemeldet. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass das Führen eines P-Kontos allein nicht den SCHUFA-Score oder deine Bonität beeinflusst.

Was darf auf einem P-Konto nicht gepfändet werden?

Auf einem P-Konto ist dein Guthaben bis zu einer Höhe von 1.410 Euro pro Kalendermonat vor Pfändungen geschützt. Je nach Nachweis, etwa durch eine P-Konto-Bescheinigung, kann dieser Grundfreibetrag erhöht werden, um zum Beispiel Unterhaltspflichten oder Sozialleistungen abzusichern.

Wie kann ich ein Pfändungsschutzkonto in ein normales Konto umwandeln?

Um ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) in ein normales Konto umzuwandeln, musst du die Zusatzvereinbarung zum Pfändungsschutz bei deiner Bank kündigen. Normalerweise kommt die Bank diesem Verlangen nach und dein P-Konto wird dann wieder in ein herkömmliches Girokonto umgewandelt.

Schreibe einen Kommentar