Wer hat das Recht auf ein Basiskonto?
Wenn du dich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhältst, hast du das Recht auf ein Basiskonto. Das gilt auch, wenn du keinen festen Wohnsitz hast, Asyl suchst oder keinen Aufenthaltstitel besitzt. Um ein Basiskonto zu eröffnen, benötigst du lediglich eine postalische Anschrift, die du über Familie oder Freunde nachweisen kannst.
Falls du allerdings nicht als Verbraucher angesehen wirst – dazu zählen verschuldete Privatpersonen und Freelancer – oder schon ein Girokonto bei einer anderen Bank in Deutschland hast, kannst du kein Basiskonto beantragen.
Für wen eignet sich ein „Girokonto für jedermann“?
Das „Girokonto für jedermann“ ist ideal für dich, wenn du finanziell in der Klemme steckst oder eine schlechte Bonität hast und deshalb kein normales Girokonto bekommen kannst. Auch wenn du einen Asylstatus hast oder keinen festen Wohnsitz in Deutschland vorweisen kannst, bietet dir dieses Konto eine Lösung. Ein Meldezettel ist für die Eröffnung nicht erforderlich, solange dein Aufenthalt in der EU gesetzlich geregelt ist.
Welche Funktionen bietet ein „Girokonto für jedermann“?
Ein „Girokonto für jedermann“ ermöglicht es dir, ohne Bargeld zu bezahlen und Geldgeschäfte digital zu erledigen. Du kannst Überweisungen senden, mit einer Debitkarte zahlen, Bargeld ein- und auszahlen. Außerdem hast du Zugang zu Online-Banking für deine Finanztransaktionen und zum Empfangen von Zahlungen. Es gibt jedoch Einschränkungen: Ein Dispo-Kredit oder die Nutzung einer Kreditkarte sind nicht möglich.
Welche Kosten fallen für ein Basiskonto an?
Für Basiskonten fallen folgende Gebühren für Kontoführung und Karten an:
| Girokonto | Kontoführungsgebühren | Girocard | Debitkarte | Kreditkarte |
|---|
| TARGOBANK Basiskonto |
5,95 € |
0 € |
- |
2,5 € (30,00 € pro Jahr für Prepaid Kreditkarte) |
| Consorsbank Basiskonto |
0 € |
0,85 € |
0,00 € |
- |
| N26 Basiskonto |
6,00 € |
- |
0 € |
- |
| Commerzbank Basiskonto |
6,90 € |
0,00 € |
- |
- |
| DKB Basiskonto |
0 € |
0,99 € |
0,00 € |
- |
Wie unterscheiden sich Girokonten und Basiskonten?
Ein Basiskonto ist ein Girokonto mit einigen Einschränkungen. Während beide dir den bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen, kannst du beim Basiskonto keinen Dispo-Kredit in Anspruch nehmen oder eine Kreditkarte nutzen. Das Basiskonto funktioniert nur auf Guthabenbasis, beschränkt sich auf Debit- und Girokarten und erlaubt keinen Verfügungsrahmen für Kreditkarten.
Wie unterscheiden sich Pfändungsschutzkonten und Basiskonten?
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet dir einen speziellen Schutz deines Guthabens vor Pfändungen, wenn du Schulden hast. Im Gegensatz dazu dient das Basiskonto hauptsächlich dazu, Personen ohne reguläres Girokonto grundlegende Bankdienstleistungen zu bieten. Beide Kontoarten erlauben den bargeldlosen Zahlungsverkehr, aber nur das P-Konto schützt dein Geld vor Gläubigern.
Was sollte ich noch über das Girokonto für jedermann wissen?
Was muss ich beim „Girokonto für jedermann“ beachten?
Du solltest wissen, dass bei einem „Girokonto für jedermann“ keine Mindesteingangssumme gefordert wird und die Gebühren für die Kontoführung angemessen sein müssen. Eine Bank darf die Eröffnung eines Basiskontos nur unter bestimmten Bedingungen ablehnen und muss jede Ablehnung genau erklären, sodass nahezu jeder ein Recht auf ein solches Konto hat.
Wie eröffne ich ein Basiskonto?
Um ein Basiskonto zu eröffnen, musst du folgende Schritte befolgen:
- Stelle einen Antrag bei der Bank deiner Wahl. Du kannst das Formular entweder direkt in der Filiale oder online erhalten.
- Identifiziere dich persönlich mit deinem Ausweis oder, falls du Asylsuchender bist, mit deinem amtlichen Ankunftsnachweis.
- Warte auf die Kontoeröffnung, die innerhalb von zehn Tagen nach Antragstellung erfolgen sollte.
Kann ich ohne Wohnsitz in Deutschland ein Basiskonto eröffnen?
Ja, auch ohne einen Wohnsitz in Deutschland kannst du ein Basiskonto eröffnen. Online-Banken wie N26 und DKB ermöglichen die Eröffnung digital. Du benötigst in der Regel einen gültigen Identitätsnachweis und möglicherweise einen Mindestgeldeingang.
Kann ich als Ausländer ein Basiskonto eröffnen?
Als Ausländer hast du das Recht, ein Basiskonto zu eröffnen. Dieses Konto ist für jeden zugänglich und bietet dir grundlegende Bankfunktionen. Beachte jedoch, dass die Bedingungen für Nicht-EU-Bürger etwas eingeschränkter sein könnten. Für die Kontoeröffnung benötigst du einen Wohnsitznachweis und gültige Ausweisdokumente.
Kann ich als ausländischer Student ein Basiskonto eröffnen?
Ja, als ausländischer Student kannst du ein Basiskonto eröffnen. Du brauchst dafür nur einige Dokumente wie eine Meldebescheinigung und deinen Pass. Viele Banken, darunter traditionelle und Neobanken, bieten solche Konten an. Ein Basiskonto bietet dir grundlegende Funktionen ohne die Notwendigkeit von Einkommensnachweisen oder Bonitätsprüfungen.
Kann ich ein Basiskonto trotz SCHUFA-Eintrag eröffnen?
Du kannst auch mit einem negativen SCHUFA-Eintrag ein Basiskonto eröffnen. Ein Basiskonto soll sicherstellen, dass jeder Zugang zu elementaren Bankdienstleistungen hat. Es wird auf Guthabenbasis geführt, eine Überziehung oder die Ausstellung einer Kreditkarte ist nicht möglich. Es gibt zudem spezielle Girokonten, die ohne SCHUFA-Prüfung auskommen.
Gibt es bei Basiskonten einen Dispo?
Nein, Basiskonten bieten in der Regel keinen Dispositionskredit (Dispo). Da sie als Guthabenkonten geführt werden, wird eine Überziehung vermieden, was zur Sicherheit der Kontoinhaber beiträgt.
Wann darf die Bank ein Basiskonto ablehnen?
Wenn du bereits ein aktives Zahlungskonto bei einer anderen Bank hast, bei vorsätzlich begangenen Straftaten im Zusammenhang mit Bankgeschäften in den letzten drei Jahren, oder wenn du bei Kontoführungsgebühren im Zahlungsverzug bist, darf die Bank dein Basiskonto ablehnen. Auch die Nutzung des Kontos für illegale Aktivitäten kann zu einer Ablehnung oder Kündigung führen.
Was mache ich, wenn mein Basiskonto abgelehnt wurde?
Wurde dein Basiskonto abgelehnt, hast du die Möglichkeit, ein Verwaltungsverfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzuleiten. Die notwendigen PDF-Formulare findest du auf deren Webseite. Außerdem kannst du dich an Verbraucherschlichtungsstellen wenden oder eine Zivilklage gegen die Bank erwägen. Beachte jedoch, dass eine Klage mit hohen Kosten verbunden sein kann. Diese Schritte machen nur Sinn, wenn die Ablehnung deines Basiskontos nicht rechtlich begründet ist.
Häufige Fragen zum Basiskonto für Jedermann
Welche Karten gibt es bei einem Basiskonto?
Zu einem Basiskonto gibt es üblicherweise eine Debit- oder Prepaid-Karte. Bei der Consorsbank ist das zum Beispiel eine kostenlose Visa Debitkarte, mit der du im EWR kostenlos Bargeld abheben und bargeldlos bezahlen kannst. Eine Girocard kannst du gegen eine monatliche Gebühr dazu bekommen, um bis zu 200 Euro in Supermärkten bar abzuheben.
Welche Banken müssen ein Basiskonto anbieten?
Jede Bank, die Zahlungskonten für Verbraucher bereithält, muss ein Basiskonto anbieten. Dazu gehören Sparkassen, Volksbanken, Geschäftsbanken und Onlinebanken. Bürgschaftsbanken, Depotbanken und Förderbanken sind davon ausgenommen.
Werden Basiskonten an die Schufa gemeldet?
Ja, Basiskonten werden an die Schufa gemeldet. Vor der Kontoeröffnung prüft die Bank deine Schufa-Daten, um bestehende Konten zu checken. Einmal eingerichtet, wird dein Konto auch in deiner Schufa-Akte vermerkt. Diese Einträge schaden deinem Schufa-Score aber nicht. Bei Kündigung des Kontos verschwinden die Einträge wieder.
Gibt es kostenlose Girokonten für jedermann?
Ja, es gibt kostenlose Girokonten, zum Beispiel bei der Consorsbank, DKB und ING. Diese Konten kommen ohne Kontoführungsgebühren aus und könnten genau das sein, was du suchst. Es lohnt sich, die Konditionen zu vergleichen, um das passende Angebot für dich zu finden.
Kann ich als Flüchtling oder Asylbewerber ein Basiskonto eröffnen?
Ja, als Flüchtling oder Asylbewerber hast du die Möglichkeit, ein Basiskonto zu eröffnen. Dafür musst du einen Antrag stellen und dich ausweisen, zum Beispiel mit deinem Ankunftsnachweis oder Duldungsbescheid. Sollte eine Bank dir die Kontoeröffnung verwehren, kannst du dich an die BaFin wenden. Jeder mit legalem Aufenthalt in der EU hat ein Recht auf ein Basiskonto.
Wie viel Kontoführungsgebühren sind bei einem Basiskonto angemessen?
Bei einem Basiskonto sind Kontoführungsgebühren von 0 bis 10 Euro pro Monat angemessen. Achte darauf, dass die Gebühren diesem Rahmen entsprechen und zu den Services passen, die du wirklich nutzt. Die Gebühren müssen fair sein und dürfen deine finanzielle Situation nicht ausnutzen.
Wie lange dauert es, bis ein Basiskonto nach der Antragstellung eröffnet wird?
Die Eröffnung eines Basiskontos dauert nach Antragstellung normalerweise zehn Geschäftstage. Nachdem du den Antrag gestellt und dich ausgewiesen hast, ist die Bank verpflichtet, das Konto binnen dieser Frist zu eröffnen. Dies gilt für alle mit legalem EU-Aufenthalt, die das Konto privat nutzen möchten.