Max Benz

Geschäftsführer und Gründer

Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Technischen Universität Dresden und ist Geschäftsführer und Gründer von girokonto.io, einer Marke der LBC Finance UG. Er liebt es, alle Daten über Girokonten zusammenzutragen, um so die besten Girokonten zu vergleichen und zu finden.

Kontoführungsgebühren sparen und zurückfordern: So geht’s

Max Benz Geschäftsführer und Gründer
Aktualisiert am 13 Min. Lesezeit
Kontoführungsgebühren

Das Wichtigste in Kürze

  • Kontoführungsgebühren sind monatliche oder quartalsweise Pauschalbeträge für die Verwaltung eines Girokontos. Direktbanken verlangen meist 0 bis 5 Euro im Monat, Filialbanken und Sparkassen oft 4 bis 12 Euro.
  • Laut Stiftung Warentest gibt es 2026 nur noch 12 Girokonten ganz ohne Bedingungen kostenlos, vor fünf Jahren waren es noch rund 20. Der Preisunterschied zwischen dem günstigsten und dem teuersten Konto beträgt bis zu 720 Euro im Jahr.
  • Neben der Grundgebühr können versteckte Kosten anfallen, zum Beispiel für Fremdgeldautomaten, Papierüberweisungen oder SMS-TANs. Für den Vergleich zählt der Gesamtpreis eines Kontos, nicht nur die Kontoführungsgebühr.
  • Seit dem BGH-Urteil vom April 2021 (Az. XI ZR 26/20) dürfen Banken Gebührenerhöhungen nicht mehr per stillschweigender Zustimmung durchsetzen. Sie müssen zwei Monate im Voraus informieren und eine aktive Zustimmung einholen. Zu Unrecht gezahlte Gebühren lassen sich bis zu drei Jahre rückwirkend zurückfordern.
  • Arbeitnehmer und Rentner können 16 Euro pro Jahr als Werbungskosten absetzen, ohne Nachweise zu erbringen. Selbstständige setzen die tatsächlich anfallenden Gebühren für ihr Geschäftskonto in voller Höhe als Betriebsausgabe an.



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Was sind Kontoführungsgebühren?

Kontoführungsgebühren sind Pauschalbeträge, die Banken für die Verwaltung eines Girokontos berechnen, meist zwischen 0 und 12 Euro im Monat. Sie decken laufende Kosten für Online-Banking, Kundenservice, Kartenverwaltung und Kontoauszüge ab. Zinsen sind das nicht. Es handelt sich um feste Serviceentgelte.

Wie hoch die Gebühr ausfällt, hängt vom Kontomodell und der Bank ab. Direktbanken verzichten häufig ganz darauf. Filialbanken erheben sie fast immer. Eine gesetzliche Obergrenze für die Höhe gibt es in Deutschland nicht, jede Bank legt den Betrag selbst fest. Der Bundesgerichtshof verlangt nur eines: Bankentgelte müssen angemessen sein und sich an den tatsächlichen Kosten orientieren.

Was sind Kontoführungsgebühren?

Wie hoch sind Kontoführungsgebühren 2026?

Bei Direktbanken liegen die Kontoführungsgebühren meist zwischen 0 und 5 Euro pro Monat, häufig entfallen sie ganz, wenn du bestimmte Bedingungen erfüllst. Bei Filialbanken und Sparkassen fallen oft 4 bis 12 Euro monatlich oder 15 bis 35 Euro pro Quartal an. Ein gesetzliches Maximum gibt es nicht. Sogar innerhalb derselben Bankengruppe schwanken die Preise deutlich, denn über 350 Sparkassen legen ihre Konditionen jeweils selbst fest.

Die folgende Übersicht zeigt, wie unterschiedlich die Modelle bekannter Anbieter aktuell aussehen, damit du die Bedingungen realistisch einordnen kannst.

BankMonatliche GebührBedingung für Gebührenfreiheit
ING Girokonto0 EuroGeldeingang ab 1.000 Euro monatlich oder Alter unter 28 Jahren
DKB Girokonto0 Euro (sonst 4,50 Euro)Aktivstatus ab 700 Euro Geldeingang monatlich oder Alter unter 28 Jahren
N26 Standard0 EuroKeine Bedingung, dauerhaft kostenlos
Postbank Giro plus5,90 Euro (6,90 Euro ohne Geldeingang)Geldeingang ab 1.000 Euro monatlich für den günstigeren Satz
Sparkassen (bundesweit)ca. 4 bis 12 EuroModellabhängig, viele Sparkassen erhöhten die Preise 2025 und 2026

Diese Tabelle zeigt eine Momentaufnahme, Banken ändern ihre Preise regelmäßig. Prüfe vor einer Entscheidung immer das aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis der jeweiligen Bank. Ein Beispiel für eine solche Änderung: Die Postbank hat ihr günstiges Konto Giro direkt für 1,90 Euro im Monat seit Februar 2025 nicht mehr für Neukunden angeboten und die Bestandskunden 2026 auf das teurere Giro plus umgestellt.

Viele Banken verzichten auf die Gebühr, wenn du bestimmte Bedingungen erfüllst:

  • Monatlicher Geldeingang: Direktbanken verlangen meist 700 bis 1.000 Euro pro Monat, damit das Konto kostenlos bleibt. Bei Filialbanken liegt die Schwelle mitunter höher.
  • Alter: Schüler, Auszubildende und Studenten erhalten bei den meisten Banken bis zum 28. Lebensjahr ein kostenloses Konto, teils auch bis 27.
  • Mindestguthaben: Manche Banken erlassen die Gebühr, wenn das Kontoguthaben einen bestimmten Betrag nicht unterschreitet.
  • Weitere Produkte: Wer gleichzeitig ein Depot oder einen Kredit bei der Bank hat, zahlt manchmal keine Kontoführungsgebühr.

Direktbanken buchen die Gebühr meist monatlich ab, Filialbanken und Sparkassen häufig quartalsweise.

Was zeigt der Stiftung-Warentest-Vergleich zu Kontoführungsgebühren?

Die Stiftung Warentest hat im April 2026 insgesamt 758 Kontomodelle von 190 Banken untersucht, das deckt rund 70 Prozent des deutschen Marktes ab. Nur 12 Girokonten sind darin komplett kostenlos, ohne jede Bedingung an Geldeingang oder Kontonutzung. Vor fünf Jahren lag diese Zahl noch bei etwa 20 Konten, kostenlose Angebote sind also spürbar seltener geworden.

Für alltägliche Kontonutzung ermittelte die Stiftung Warentest im Schnitt Kosten von rund 127 Euro im Jahr, wobei die Spanne zwischen dem günstigsten und dem teuersten getesteten Konto bis zu 720 Euro beträgt. 65 Kontomodelle bleiben unter 60 Euro Jahreskosten. Das zeigt, wie stark ein genauer Vergleich sich lohnt, denn eine niedrige monatliche Grundgebühr sagt allein wenig über die tatsächliche Kostenbelastung aus, sobald Buchungsposten oder Kartenpreise dazukommen.

Für junge Erwachsene unter 30 Jahren bleibt die Auswahl deutlich größer: 235 der getesteten Kontomodelle richten sich an diese Gruppe mit günstigen oder kostenlosen Konditionen. Das Alter bleibt damit eines der wenigen Kriterien, mit denen sich eine Gebührenbefreiung ohne Mindestgeldeingang erreichen lässt.

Welche versteckten Gebühren fallen noch an?

Neben den direkten Kontoführungsgebühren können bei Girokonten weitere Kosten anfallen, die oft im Preis-Leistungs-Verzeichnis versteckt sind. Wer diese kennt, vergleicht Konten realistischer.

  • Bargeldabhebungen an fremden Automaten: Wer an Geldautomaten einer anderen Bank abhebt, zahlt meist 1,50 bis 4 Euro pro Vorgang. Bei einigen Direktbanken entfällt diese Gebühr, solange ein Mindestgeldeingang erfüllt ist.
  • Bargeldeinzahlungen: Am Schalter oder am Fremdautomaten kosten Einzahlungen typischerweise 1 bis 5 Euro. Kostenlos ist die Einzahlung meist nur am eigenen Bankautomaten.
  • Papierüberweisungen: Wer Überweisungen am Schalter oder per Papierformular aufgibt, zahlt meist 1 bis 3 Euro extra. Online-Überweisungen sind in der Regel kostenlos.
  • Buchungsposten: Manche Banken berechnen 0,10 bis 0,30 Euro je Buchung. Bei vielen monatlichen Transaktionen summiert sich das schnell, ein Konto mit 2,95 Euro Grundpreis kann laut Stiftung Warentest durch solche Posten auf 174 Euro im Jahr steigen.
  • Kartengebühren: Die Girocard kostet bei Filialbanken oft 5 bis 15 Euro pro Jahr. Eine Kreditkarte ist im ersten Jahr häufig gratis, ab dem zweiten Jahr fallen 15 bis 60 Euro Jahresgebühr an. Ersatzkarten kosten meist 5 bis 15 Euro.
  • SMS-TAN: Manche Banken berechnen 0,10 bis 0,20 Euro pro versendeter SMS für das TAN-Verfahren.
  • Auslandseinsatzgebühr: Kartenzahlungen oder Abhebungen im Nicht-Euro-Ausland kosten oft 1 bis 2 Prozent des Betrags.
  • Papierkontoauszüge: Wer Auszüge per Post statt online abruft, zahlt manchmal 1 bis 2 Euro pro Auszug. Verlangt eine Bank mehr, etwa 15 Euro für einen nachträglichen Auszug, ist das nach einem BGH-Urteil unzulässig.

Beim Vergleich von Konten lohnt es sich, diese Posten einzukalkulieren. Ein Konto mit niedrigerer Grundgebühr kann am Ende teurer sein als ein Konto mit höherer Grundgebühr, aber ohne Zusatzkosten.

Filialbank oder Direktbank: Was kostet weniger?

Direktbanken sind in der Regel günstiger, weil sie kein Filialnetz unterhalten und keinen Aufwand für Filialen, Schalterpersonal oder Geldautomaten haben. Die eingesparten Betriebskosten geben sie direkt über niedrigere Gebühren weiter.

Filialbanken und Sparkassen finanzieren über die Kontoführungsgebühren ihr Filialnetz, den Kundendienst vor Ort und aufwendige Sicherheitssysteme. Das erklärt, warum ihre Monatsgebühren häufig im zweistelligen Bereich liegen. Ein aktuelles Beispiel liefert die Postbank: Sie hat ihr günstiges Konto Giro direkt für 1,90 Euro monatlich seit Februar 2025 nicht mehr an Neukunden vergeben und stellt Bestandskunden 2026 auf das Konto Giro plus um, das je nach Geldeingang 5,90 oder 6,90 Euro im Monat kostet.

Dass viele Banken ihre Kontoführungsgebühren in den letzten Jahren erhöht oder neu eingeführt haben, hängt auch mit der EZB-Niedrigzinspolitik zusammen. Ab 2016 lag der Leitzins bei null Prozent, und die Banken verloren dadurch erhebliche Zinserträge. Sie begannen, diese Lücke mit höheren Kontogebühren zu schließen. Zwar stiegen die Zinsen nach 2022 wieder, doch die meisten Gebühren blieben bestehen oder wurden seither sogar weiter angehoben, wie die Preiserhöhungen zahlreicher Sparkassen 2025 und 2026 zeigen.

Direktbanken können trotzdem auf Gebühren verzichten, weil ihr Kostenmodell von Anfang an auf niedrigen Overhead ausgelegt ist. Die Bedingung ist meist ein regelmäßiger Geldeingang, der der Bank als günstige Einlagenquelle dient.

Welche Bankgebühren sind unzulässig?

Banken dürfen für die Führung eines Girokontos nur Gebühren verlangen, die angemessen sind und sich an den tatsächlichen Kosten orientieren, das regelt § 675d Absatz 4 BGB in Verbindung mit ständiger BGH-Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof und weitere Gerichte haben in den letzten Jahren mehrere konkrete Entgelte als unzulässig eingestuft. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Fälle zusammen.

Unzulässiges EntgeltUrteilKernaussage
Stillschweigende Zustimmung zu PreiserhöhungenBGH, XI ZR 26/20 vom 27.4.2021Banken dürfen Schweigen nicht als Zustimmung werten, sie brauchen eine aktive Bestätigung.
Entgelt für die Führung eines BasiskontosBGH, XI ZR 119/19 vom 30.6.2020Kosten dürfen nicht allein auf Basiskonto-Inhaber abgewälzt werden.
Gebühr für nachträgliche KontoauszügeBGH, XI ZR 66/13 vom 17.12.201315 Euro pro Auszug sind überhöht, das Entgelt muss sich an den tatsächlichen Kosten orientieren.
Zusatzkosten bei Umstellung auf ein PfändungsschutzkontoBGH, XI ZR 260/12 vom 16.7.2013Die Umstellung auf ein P-Konto darf keine höheren Gebühren auslösen.
Verwahrentgelt auf Tagesgeld- und teils GirokontenBGH, XI ZR 161/23 u.a. vom 4.2.2025Unklar formulierte Verwahrentgelt-Klauseln sind unwirksam, betroffene Kunden können zurückfordern.

Als zulässig gelten dagegen Entgelte, die sich klar an echten Kosten orientieren, etwa 1 bis 2 Euro für eine Bareinzahlung am Schalter oder Gebühren für eine Kreditkartennutzung im Nicht-Euro-Ausland. Die Grenze verläuft also nicht danach, ob eine Bank überhaupt Gebühren verlangen darf, sondern danach, ob das Entgelt nachvollziehbar begründet ist.

Wie fordere ich unzulässige Bankgebühren zurück?

Wenn deine Bank in der Vergangenheit Gebühren ohne aktive Zustimmung erhöht hat oder ein unzulässiges Entgelt berechnet, kannst du diese Beträge zurückfordern. Der Anspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Gebühr abgebucht wurde, danach lässt sich das Geld meist nicht mehr durchsetzen.

  1. Prüfen: Kontrolliere deine Kontoauszüge auf Gebühren, die nicht in deinem Kontovertrag stehen oder die erhöht wurden, ohne dass du aktiv zugestimmt hast.
  2. Berechnen: Addiere alle unzulässigen Gebühren, idealerweise mit Datum und Betrag aus den Kontoauszügen der letzten drei Jahre.
  3. Schriftlich fordern: Schreibe einen formellen Brief an deine Bank. Nenne die Beträge, erkläre die Rechtsgrundlage, zum Beispiel das BGH-Urteil XI ZR 26/20, und setze eine Frist von zwei bis vier Wochen zur Rückerstattung. Sende den Brief per Einschreiben.
  4. Eskalieren: Kommt keine Antwort, wende dich an die Verbraucherzentrale oder den Ombudsmann der privaten Banken. Als letztes Mittel steht der Rechtsweg offen.

Halte während des gesamten Prozesses Kopien aller Kontoauszüge und deines Schriftverkehrs bereit. Diese Unterlagen sind wichtig, falls es zu einem Verfahren kommt.

Wie spare ich mir Kontoführungsgebühren?

Kontoführungsgebühren lassen sich oft vollständig vermeiden, mit dem richtigen Konto und etwas Planung. Ein genauer Vergleich lohnt sich besonders jetzt, wo laut Stiftung Warentest nur noch 12 Konten ganz ohne Bedingungen kostenlos sind.

  • Banken vergleichen: Nutze einen Girokonto-Vergleich, um Angebote mit und ohne Gebühren gegenüberzustellen. Vergleiche immer den Gesamtpreis, nicht nur die Grundgebühr.
  • Bedingungen erfüllen: Viele Direktbanken bieten ein kostenloses Konto an, sobald du monatlich 700 bis 1.000 Euro eingehen lässt. Wenn du diesen Betrag regelmäßig erreichst, entfällt die Gebühr automatisch.
  • Zu einer Direktbank wechseln: Online-Banken haben deutlich niedrigere Kosten als Filialbanken. Manche, wie N26 Standard, bieten ein dauerhaft kostenloses Konto ganz ohne Geldeingangsbedingung an.
  • Auf versteckte Kosten achten: Prüfe die Kosten für Geldabhebungen, Kreditkarte und Überweisungen. Ein scheinbar günstiges Konto kann durch Zusatzgebühren teurer sein.
  • Kontowechselservice nutzen: Der gesetzliche Kontowechselservice überträgt alle Daueraufträge und Lastschriften kostenlos auf das neue Konto. Der Wechsel ist einfacher, als viele denken.

In Deutschland gibt es weiterhin mehrere Dutzend Anbieter mit kostenlosen oder sehr günstigen Girokonten, auch wenn die Zahl der Konten ganz ohne Bedingungen zuletzt gesunken ist. Ein Vergleich vor dem Wechsel bleibt deshalb wichtiger als früher.

Kann ich Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen?

Arbeitnehmer und Rentner können 16 Euro pro Jahr pauschal als Werbungskosten absetzen, wenn das Konto auch für berufliche Transaktionen genutzt wird, zum Beispiel durch den Gehaltseingang. Belege sind für diesen Pauschbetrag nicht nötig, er wird in der Steuererklärung in Anlage N eingetragen.

Wer höhere Kontoführungsgebühren zahlt, kann den tatsächlichen Betrag ansetzen. Dazu müssen Kontoauszüge die berufliche Mitnutzung belegen, etwa durch regelmäßige Gehaltseingänge oder beruflich bedingte Überweisungen.

Selbstständige und Freiberufler setzen die Gebühren für ihr Geschäftskonto vollständig als Betriebsausgaben ab. Für ein privat und beruflich gemischt genutztes Konto gilt der anteilige Nachweis oder die 16-Euro-Pauschale als Basis.

FAQ: Kontoführungsgebühren

Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen zu Kontoführungsgebühren.

Wie variieren Kontoführungsgebühren zwischen den Banken?

Direktbanken verzichten oft ganz auf Kontoführungsgebühren oder verlangen nur 0 bis 5 Euro pro Monat. Filialbanken und Sparkassen berechnen häufig 4 bis 12 Euro monatlich, manchmal auch quartalsweise. Die Unterschiede entstehen durch verschiedene Kostenstrukturen, denn Filialbetrieb, Personal und Sicherheitssysteme sind teuer, ein reines Online-Modell dagegen nicht.

Können Kontoführungsgebühren mit der Zeit steigen?

Ja, Banken dürfen Kontoführungsgebühren erhöhen, aber seit dem BGH-Urteil vom April 2021 nur unter strengen Bedingungen. Sie müssen Kunden mindestens zwei Monate im Voraus informieren und eine aktive Zustimmung einholen. Wer nicht zustimmt, darf das Konto kostenfrei kündigen.

Wie unterscheiden sich Kontoführungsgebühren für Privat- und Geschäftskunden?

Geschäftskonten haben in der Regel höhere Kontoführungsgebühren als Privatkonten, weil sie mehr Transaktionen, Buchhaltungsschnittstellen und spezielle Leistungen umfassen. Während viele Privatkonten kostenlos oder günstig sind, fallen für Geschäftskonten meist Grundgebühren von 5 bis 25 Euro pro Monat an. Selbstständige setzen diese Gebühren vollständig als Betriebsausgaben ab.

Gibt es Girokonten ganz ohne Kontoführungsgebühren?

Ja, aber die Auswahl ist kleiner geworden. Laut Stiftung Warentest gab es im April 2026 nur noch 12 Girokonten, die ganz ohne Bedingungen kostenlos sind, etwa N26 Standard. Bei vielen anderen Direktbanken wie DKB oder ING entfällt die Gebühr erst ab einem monatlichen Geldeingang von 700 bis 1.000 Euro oder für Kundinnen und Kunden unter 28 Jahren.

Wann werden Kontoführungsgebühren abgebucht?

Direktbanken buchen Kontoführungsgebühren meist monatlich ab. Filialbanken und Sparkassen rechnen häufig quartalsweise ab. Den genauen Abrechnungstermin findest du in deinem Kontovertrag oder im Preisaushang der Bank.

Dürfen Banken die Kontoführungsgebühren einfach erhöhen?

Nein, nicht ohne Weiteres. Seit dem BGH-Urteil vom April 2021 (Az. XI ZR 26/20) müssen Banken Gebührenerhöhungen zwei Monate im Voraus ankündigen und eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden einholen. Wer schweigt, gilt nicht als einverstanden, und wer nicht zustimmt, kann das Konto ohne Kosten kündigen.

Wie lange kann ich zu viel gezahlte Kontoführungsgebühren zurückfordern?

Der Rückforderungsanspruch verjährt regulär nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres der Abbuchung. Prüfe deine Kontoauszüge deshalb zeitnah, sobald du von einer unzulässigen Gebühr erfährst, damit der Anspruch nicht verfällt.

Warum haben manche Banken 2025 und 2026 ihre Kontoführungsgebühren erhöht?

Mehrere Sparkassen und die Postbank haben ihre Preise 2025 und 2026 angepasst, teils weil günstige Basiskonten wie die frühere Postbank Giro direkt für 1,90 Euro monatlich eingestellt wurden. Betroffene Kunden wurden auf teurere Nachfolgekonten umgestellt, in diesem Fall Giro plus für 5,90 oder 6,90 Euro im Monat.

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Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Technischen Universität Dresden und ist Geschäftsführer und Gründer von girokonto.io, einer Marke der LBC Finance UG. Er liebt es, alle Daten über Girokonten zusammenzutragen, um so die besten Girokonten zu vergleichen und zu finden.

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