Mit unserem Rentenrechner siehst du, wie hoch deine gesetzliche Rente voraussichtlich sein wird – basierend auf deinem Gehalt, deiner Berufsjahre und deinem geplanten Renteneintritt. Der Rechner zeigt sowohl die Bruttorente als auch die Nettorente nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung.
Rente
Der Rentenrechner schätzt deine monatliche Bruttorente aus Rentenpunkten und Rentenwert.
Standardwert am 8. März 2026: 40,79 Euro pro Rentenpunkt.
Trage deine Werte ein und starte die Berechnung.
Was berechnet der Rentenrechner?
Der Rentenrechner berechnet deine voraussichtliche monatliche Bruttorente aus Entgeltpunkten, Rentenartfaktor, Zugangsfaktor und aktuellem Rentenwert.
Welche Eingaben braucht der Rentenrechner?
Für eine sinnvolle Berechnung brauchst du Rentenpunkte, Rentenwert, Zugangsfaktor und Rentenartfaktor. Der Rechner setzt diese Angaben in eine strukturierte Rechenlogik um und zeigt dir direkt das Ergebnis.
Wenn du realistische Vergleichswerte eingibst, wird die Schätzung deutlich belastbarer. Für Szenarien lohnt es sich, mit mehreren Varianten zu rechnen und die Ergebnisse direkt nebeneinander zu halten.
Wie rechnet der Rentenrechner?
Die vereinfachte Formel lautet: Rentenpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert.
Welche Faktoren beeinflussen das Ergebnis im Rentenrechner?
Diese Werte verschieben das Ergebnis am stärksten. Wenn du nur wenige Eingaben anpassen willst, solltest du mit diesen Faktoren beginnen.
- Anzahl Rentenpunkte
- Aktueller Rentenwert
- Zugangsfaktor
- Rentenartfaktor
Wann ist der Rentenrechner sinnvoll?
Der Rechner ist sinnvoll für Rentenplanung, Versorgungslücken und den Vergleich verschiedener Erwerbsbiografien.
Welche Grenzen hat der Rentenrechner?
Steuern, Krankenversicherung im Alter, Abschläge bei frühem Rentenbeginn, Zuschläge und künftige Rentenanpassungen sind im Standardmodell nicht enthalten.
Worauf solltest du beim Rentenrechner besonders achten?
Stand 8. März 2026: Bis zum 30. Juni 2026 gilt der aktuelle Rentenwert von 40,79 Euro. Zum 1. Juli 2026 ist eine Erhöhung um 4,24 Prozent angekündigt.
Was bedeutet der Zugangsfaktor in der Praxis?
Mit dem Zugangsfaktor werden Abschläge oder Zuschläge wegen eines früheren oder späteren Rentenbeginns abgebildet. Wer regulär startet, rechnet meist mit dem Wert 1,00.
Warum sollte man Bruttorente und Nettorente getrennt betrachten?
Die gesetzliche Rentenformel liefert zunächst eine Bruttorente. Was später wirklich ausgezahlt wird, hängt zusätzlich von Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gegebenenfalls Steuern ab.
Welche Fragen sind beim Rentenrechner am häufigsten?
Wie genau ist der Rentenrechner?
Steuern, Krankenversicherung im Alter, Abschläge bei frühem Rentenbeginn, Zuschläge und künftige Rentenanpassungen sind im Standardmodell nicht enthalten.
Welche Eingaben sind beim Rentenrechner am wichtigsten?
Die wichtigsten Stellschrauben sind Anzahl Rentenpunkte, Aktueller Rentenwert, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor. Schon kleine Änderungen bei diesen Werten können das Ergebnis spürbar verschieben.
Wann lohnt sich der Rentenrechner besonders?
Der Rechner ist sinnvoll für Rentenplanung, Versorgungslücken und den Vergleich verschiedener Erwerbsbiografien.
Kann ich mit dem Rentenrechner auch verschiedene Renteneintritte vergleichen?
Ja. Genau dafür ist der Zugangsfaktor hilfreich. Du kannst damit simulieren, wie sich frühere oder spätere Starts auf die geschätzte Bruttorente auswirken.
Welche Rechner passen thematisch dazu?
Diese Rechner greifen eng verwandte Fragen auf und helfen dir dabei, Folgeberechnungen direkt im selben Themenfeld anzuschließen.
So funktioniert der Rentenrechner
Der Rechner schätzt deinen Rentenanspruch auf Basis der gesetzlichen Rentenformel. Du gibst dein durchschnittliches Bruttoeinkommen, deine bisherigen und zukünftigen Beitragsjahre sowie dein geplantes Renteneintrittsalter ein.
Das Durchschnittseinkommen über deine gesamte Erwerbsbiografie – in der Regel dein aktuelles Gehalt als Näherungswert. Für genauere Ergebnisse nutze den Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung, der jährlich zugeschickt wird und deine tatsächlichen Entgeltpunkte zeigt.
Die Jahre, in denen du in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast. Dazu zählen nicht nur Erwerbsjahre: Kindererziehungszeiten (bis zu 3 Jahre pro Kind), Pflegezeiten, Bundeswehr-/Zivildienstzeiten und Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld werden teilweise als Beitragsjahre angerechnet.
Das Regelalter liegt für alle ab 1964 Geborenen bei 67 Jahren. Früherer Renteneintritt ist ab 63 Jahren möglich – mit dauerhaften Abzügen von 0,3 % pro Monat (3,6 % pro Jahr, maximal 14,4 % bei 4 Jahren Vorzug). Wer länger arbeitet, erhält Zuschläge von 0,5 % pro Monat nach dem Regelalter.
Die gesetzliche Rentenformel
Die Berechnung der gesetzlichen Rente folgt dieser Formel:
Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert
- Entgeltpunkte: Pro Jahr erhältst du so viele Punkte, wie dein Einkommen vom Durchschnittsverdienst aller Versicherten abweicht. Wer exakt den Durchschnitt verdient, erhält 1 Punkt pro Jahr. Bei 50 Beitragsjahren und immer durchschnittlichem Einkommen: 50 Punkte.
- Zugangsfaktor: 1,0 bei Regelalter. Abzüge bei Frühpension, Zuschläge bei Weiterbeschäftigung.
- Rentenartfaktor: 1,0 für Altersrente. Bei anderen Rentenarten abweichend (z.B. 0,5 bei teilweiser Erwerbsminderungsrente).
- Aktueller Rentenwert (2026): 37,60 € West / 37,60 € Ost (seit Juli 2024 angeglichen).
Beispiel: 45 Entgeltpunkte × 1,0 × 1,0 × 37,60 € = 1.692 € Bruttorente pro Monat.
Rentenarten: Was gibt es?
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nicht nur Altersrenten. Diese Rentenarten gibt es:
| Rentenart | Rentenartfaktor | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Altersrente | 1,0 | Regelaltersgrenze (67) + 5 Beitragsjahre Mindestwartezeit |
| Volle Erwerbsminderungsrente | 1,0 | Unter 3 Std./Tag arbeitsfähig |
| Teilweise Erwerbsminderungsrente | 0,5 | 3–6 Std./Tag arbeitsfähig |
| Erziehungsrente | 1,0 | Nach Scheidung, Kindererziehungszeiten |
| Witwenrente (große) | 0,55 | Ehegatte verstorben, selbst über 47 oder Kind zu erziehen |
| Halbwaisenrente | 0,1 | Ein Elternteil verstorben |
| Vollwaisenrente | 0,2 | Beide Elternteile verstorben |
Rente brutto und netto: Welche Abzüge kommen auf dich zu?
Die Bruttorente ist nicht das, was du ausgezahlt bekommst. Von der gesetzlichen Rente werden Beiträge abgezogen – und je nach Gesamteinkommen auch Einkommensteuer.
Rentner zahlen den halben allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung: 7,3 % der Bruttorente. Bei einer Rente von 1.500 € sind das 109,50 € monatlich. Der kassenspezifische Zusatzbeitrag wird ebenfalls hälftig getragen.
Ab 2025: 3,6 % der Bruttorente für Versicherte mit Kindern, 4,0 % für Kinderlose (Beitragssatz erhöht aufgrund Bundesverfassungsgerichtsurteil). Bei 1.500 € Rente und Kindern: 54 € monatlich.
Seit der Rentenreform 2005 werden Renten schrittweise steuerpflichtig. Wer 2026 erstmals Rente bezieht, muss 83 % der Rente versteuern. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 €. Viele Rentner mit Renten unter 1.500 € brutto zahlen dennoch keine Einkommensteuer – je nach sonstigen Einkünften.
| Bruttorente/Monat | KV (7,3 %) | PV (3,6 %, mit Kindern) | Geschätzte Nettorente |
|---|---|---|---|
| 1.000 € | 73 € | 36 € | ca. 880 € |
| 1.500 € | 109,50 € | 54 € | ca. 1.320 € |
| 2.000 € | 146 € | 72 € | ca. 1.750 € |
| 2.500 € | 182,50 € | 90 € | ca. 2.170 € |
Hinweis: Diese Tabelle zeigt Schätzwerte vor Einkommensteuer. Bei höheren Renten oder zusätzlichen Einkünften (Betriebsrente, Mieteinnahmen) kann Einkommensteuer anfallen.
Die Rentenlücke: Warum die gesetzliche Rente oft nicht reicht
Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen dem Einkommen im Arbeitsleben und der gesetzlichen Rente im Ruhestand. Für viele Erwerbstätige beträgt die Standardrente nach 45 Beitragsjahren mit durchschnittlichem Einkommen rund 48 % des letzten Bruttogehalts – die sogenannte Bruttolohnersatzquote.
Wer im Arbeitsleben 3.000 € brutto verdient hat, kann mit einer gesetzlichen Rente von ca. 1.440 € brutto rechnen. Nach Abzügen für KV und PV bleiben rund 1.270 € netto. Gewohnt war er aber ein deutlich höheres Nettoeinkommen – daher die Lücke.
Drei Wege ergänzen die gesetzliche Rente:
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Arbeitgeber zahlt mit, steuerliche Vorteile bei der Einzahlung. Beiträge bis 3.504 € (2026) sind sozialabgabenfrei.
- Private Rentenversicherung oder Riester-Rente: Staatliche Förderung, aber komplex und oft renditeschwach.
- Eigenverantwortliche Geldanlage (ETF-Sparplan): Flexibel, historisch höhere Renditen als Versicherungsprodukte. Über einen Sparrechner kannst du berechnen, welche monatliche Rate du brauchst, um die Lücke zu schließen.
Renteneintrittsalter und Abzüge im Überblick
| Renteneintrittsalter | Abzug / Zuschlag | Effekt auf 1.500 € Rente |
|---|---|---|
| 63 Jahre (frühestmöglich) | −14,4 % (48 Monate × 0,3 %) | 1.284 € brutto |
| 65 Jahre | −7,2 % (24 Monate × 0,3 %) | 1.392 € brutto |
| 67 Jahre (Regelalter) | ±0 % | 1.500 € brutto |
| 68 Jahre | +6 % (12 Monate × 0,5 %) | 1.590 € brutto |
| 70 Jahre | +18 % (36 Monate × 0,5 %) | 1.770 € brutto |
Häufige Fragen zum Rentenrechner
Das hängt von deinem Durchschnittseinkommen ab. Wer 40 Jahre lang genau den Durchschnittslohn (2025: ca. 45.358 € brutto) verdient hat, kommt auf 40 Entgeltpunkte. Mit dem aktuellen Rentenwert von 37,60 € ergibt das: 40 × 37,60 = 1.504 € Bruttorente pro Monat. Wer mehr oder weniger verdient hat, erhält entsprechend mehr oder weniger Entgeltpunkte.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) schickt dir jährlich eine Renteninformation ab dem 27. Lebensjahr. Darin siehst du deine bisher gesammelten Entgeltpunkte und eine Hochrechnung deiner Rente. Alternativ kannst du dich beim Rentenportal der DRV (eservice.deutsche-rentenversicherung.de) einloggen.
Schulzeiten zählen grundsätzlich nicht. Berufsausbildungszeiten werden als Anrechnungszeiten berücksichtigt, bringen aber keine oder wenige Entgeltpunkte. Studienzeiten vor 1992 können als Anrechnungszeiten gelten, seit 1992 gibt es für Studienzeiten keine Rentenansprüche mehr außer freiwilligen Beiträgen.
Die meisten Selbstständigen sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Ausnahmen: Handwerker, Lehrer, Hebammen, Künstler (über die Künstlersozialkasse) und bestimmte andere Berufsgruppen. Freiwillig können sich Selbstständige in der GRV versichern. Alternativ bauen sie private Altersvorsorge auf – ETF-Sparplan oder private Rentenversicherung.
Pro Kind werden bis zu 3 Beitragsjahre als Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Das entspricht rund 1 Entgeltpunkt pro Jahr × 3 Jahre = 3 zusätzliche Punkte, was ca. 112,80 € Monatsrente mehr bedeutet. Wer in Elternzeit zusätzlich berufstätig ist, kann sogar über 1 Punkt pro Jahr erzielen.
Frühverrentung lohnt sich selten finanziell – die dauerhaften Abzüge summieren sich über die Ruhestandsjahre erheblich. Beispiel: 4 Jahre früher in Rente = 14,4 % weniger Rente. Bei 1.500 € Bruttorente bedeutet das 216 € weniger pro Monat – lebenslang. Wer 20 Jahre Rente bezieht, verliert 51.840 € gegenüber dem Regelalter. Nur wenn gesundheitliche Gründe vorliegen oder ausreichend private Altersvorsorge besteht, ist ein früher Ausstieg vertretbar.