Pendlerpauschale-Rechner: Fahrtkostenpauschale berechnen

Mit dem Pendlerpauschale-Rechner ermitteln Sie schnell, wie viel Sie für Ihren Arbeitsweg von der Steuer absetzen können. Ganz einfach. Seit dem Steuerjahr 2026 gilt eine neue, vereinfachte Regelung: Einheitlich 38 Cent pro Kilometer werden ab dem ersten Kilometer angesetzt – unabhängig davon, ob Sie 5 oder 50 Kilometer zur Arbeit fahren und welches Verkehrsmittel Sie nutzen. Diese Seite erklärt die Formel, zeigt eine Jahrestabelle für alle Entfernungen und beantwortet die häufigsten Fragen zur Entfernungspauschale.

Was ist die Pendlerpauschale?

Die sogenannte Pendlerpauschale – offiziell Entfernungspauschale – ist ein steuerlicher Pauschbetrag. Arbeitnehmer und Selbstständige können ihn für den täglichen Weg zwischen Ihrem Wohnort und der ersten Tätigkeitsstätte geltend machen. Gesetzlich geregelt. In § 9 Abs. 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Die Pauschale mindert die Werbungskosten – und damit das zu versteuernde Einkommen. Das senkt die Steuerlast. Außerdem ist sie verkehrsmittelunabhängig: Auto, Bahn, Bus, Fahrrad oder zu Fuß – jeder Steuerpflichtige mit regelmäßigem Pendelweg kann sie nutzen.

Wer kann die Pendlerpauschale nutzen:

  • Arbeitnehmer mit regelmäßigem Büroweg
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Beamte
  • Auszubildende

Wichtig: Die Entfernungspauschale wird nicht ausgezahlt. Sie senkt das zu versteuernde Einkommen – wer mehr Steuern zahlt, profitiert daher stärker.

Pendlerpauschale 2026: Neuregelung ab dem ersten Kilometer

Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer für den einfachen Arbeitsweg. Das gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Die bisherige Staffelung entfällt.

ZeitraumErste 20 kmAb 21. km
Bis 20250,30 Euro/km0,38 Euro/km
Ab 20260,38 Euro/km0,38 Euro/km

Wer weniger als 21 Kilometer zur Arbeit fährt, profitiert ab 2026 spürbar. Für einen 15-km-Weg steigt die Tagespauschale von 4,50 Euro auf 5,70 Euro – das sind 26 Prozent mehr. Gut für Kurzpendler.

Beispiel: 25 Kilometer Arbeitsweg, 220 Arbeitstage

Ab 2026: 25 km × 0,38 Euro × 220 Tage = 2.090 Euro Entfernungspauschale pro Jahr
Bis 2025: 20 km × 0,30 Euro + 5 km × 0,38 Euro = 7,90 Euro/Tag × 220 Tage = 1.738 Euro pro Jahr

Wie berechnet man die Pendlerpauschale?

Die Formel

Pendlerpauschale = einfache Strecke (km) × 0,38 Euro × Arbeitstage pro Jahr

Diese Formel gilt seit Steuerjahr 2026 für alle Entfernungen ab dem ersten Kilometer.

Schritt-für-Schritt-Berechnung

  1. Kürzeste Strecke ermitteln: Messen Sie die kürzeste Straßenverbindung von Ihrem Wohnort zur ersten Tätigkeitsstätte. Nur die einfache Strecke zählt – nicht Hin- und Rückweg. Angebrochene Kilometer werden abgerundet.
  2. Arbeitstage zählen: Notieren Sie die Tage, an denen Sie tatsächlich zur Arbeit gefahren sind. Homeoffice-Tage zählen nicht. Als Richtwert gelten 220 Tage pro Jahr bei Vollzeit ohne Homeoffice.
  3. Entfernungspauschale berechnen: km × 0,38 Euro × Arbeitstage.
  4. Mit dem Werbungskosten-Pauschbetrag vergleichen: Steuermindernd wirkt die Pauschale erst dann, wenn Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (2026) übersteigen.

Beispielrechnung

Arbeitsweg: 30 Kilometer (einfache Strecke)
Arbeitstage: 220 – Vollzeit, kein Homeoffice

30 km × 0,38 Euro × 220 Tage = 2.508 Euro Entfernungspauschale

2.508 Euro liegt deutlich über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro – der Pauschbetrag greift also steuermindernd. Gut. Wie hoch die tatsächliche Steuerersparnis ausfällt, hängt jedoch vom persönlichen Steuersatz ab.

Pendlerpauschale-Tabelle: Jahrespauschale nach Entfernung

Hier sehen Sie die Entfernungspauschale pro Jahr bei 220 Arbeitstagen. Gilt ab 2026. Einheitlich 0,38 Euro pro Kilometer.

Entfernung (einfach)TagespauschaleJahrespauschale (220 Tage)
5 km1,90 Euro418 Euro
10 km3,80 Euro836 Euro
15 km5,70 Euro1.254 Euro
20 km7,60 Euro1.672 Euro
25 km9,50 Euro2.090 Euro
30 km11,40 Euro2.508 Euro
35 km13,30 Euro2.926 Euro
40 km15,20 Euro3.344 Euro
45 km17,10 Euro3.762 Euro
50 km19,00 Euro4.180 Euro

Hinweis für ÖPNV-Nutzer und Fahrradfahrer: Der Jahresbetrag ist auf 4.500 Euro gedeckelt – es sei denn, Sie nutzen ein eigenes Kraftfahrzeug.

Wann lohnt sich die Pendlerpauschale?

Absetzbar wirkt sie erst dann steuermindernd, wenn die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (2026) übersteigen. Klingt kompliziert? Nicht wirklich. Dieser Betrag wird vom Finanzamt automatisch angerechnet – auch ohne Angaben in der Steuererklärung.

Konkret bedeutet das: Bei ausschließlich der Pendlerpauschale als Werbungskosten müssen mindestens 1.230 Euro Entfernungspauschale pro Jahr zusammenkommen. Wer dennoch weniger hat, bekommt den Pauschbetrag automatisch gutgeschrieben.

Bei 220 Arbeitstagen gilt: Ab rund 15 Kilometern einfacher Entfernung (1.254 Euro Jahrespauschale) überschreiten Sie den Pauschbetrag – sofern keine anderen Werbungskosten hinzukommen.

Haben Sie weitere Werbungskosten wie Arbeitsmittel, Fortbildungen oder Gewerkschaftsbeiträge, addieren diese sich zur Pendlerpauschale und senken gemeinsam das zu versteuernde Einkommen.

Steuerersparnis-Beispiel: Pendlerpauschale 2.090 Euro, Steuersatz 30 Prozent

Werbungskosten gesamt (angenommen): 2.090 Euro
Abzüglich Pauschbetrag: 2.090 Euro – 1.230 Euro = 860 Euro zusätzlich absetzbar
Steuerersparnis bei 30 Prozent: 860 Euro × 0,30 = rund 258 Euro

Wie hoch Ihre persönliche Steuerersparnis ausfällt, erfahren Sie mit dem Einkommensteuer-Rechner.

Welche Strecke darf ich angeben?

Kürzeste Straßenverbindung

Grundsätzlich dürfen Sie nur die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte ansetzen. Welche Route Sie tatsächlich fahren – irrelevant. Das gilt auch unabhängig vom Verkehrsmittel. Angebrochene Kilometer werden abgerundet.

Ausnahme: Verkehrsgünstigere Strecke

PKW-Nutzer dürfen in bestimmten Fällen allerdings eine längere Strecke ansetzen. Voraussetzung: Die Alternativroute ist offensichtlich verkehrsgünstiger und wird regelmäßig genutzt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Umweg über die Autobahn erheblich weniger Zeit braucht als die direkte Landstraße.

Nur die einfache Strecke

Immer gilt: nur der einfache Weg. Entweder Hinfahrt oder Rückfahrt – nicht beides. Selbst wenn Sie täglich zweimal pendeln oder in der Mittagspause nach Hause fahren, zählt steuerlich nur die einfache Entfernung pro Tag.

Was mindert die Pendlerpauschale?

Homeoffice-Tage zählen nicht

An Homeoffice-Tagen entfällt der Anspruch auf Pendlerpauschale. Nur tatsächliche Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte sind von der Steuer absetzbar. Wer von 220 Arbeitstagen an 60 Tagen von zu Hause arbeitet, kann die Entfernungspauschale nur für 160 Tage geltend machen.

Gut zu wissen: Für Homeoffice-Tage können Sie alternativ die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (maximal 1.260 Euro pro Jahr, Stand 2026) in der Steuererklärung ansetzen. Beide Pauschalen lassen sich parallel nutzen – aber nie für denselben Tag.

Nur die erste Tätigkeitsstätte

Die Entfernungspauschale gilt ausschließlich für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte – also dem regelmäßigen Arbeitsort, den der Arbeitgeber festgelegt hat. Kein Spielraum. Fahrten zu anderen Einsatzorten wie Dienstreisen oder Auswärtstätigkeit werden nach anderen steuerlichen Regeln abgerechnet und zählen nicht als Pendelweg.

Kein fester Büroort zugewiesen? Dann liegt steuerrechtlich unter Umständen keine erste Tätigkeitsstätte vor – in diesem Fall gelten Reisekostenregelungen für Auswärtstätigkeit, die je nach Arbeitsmodell zu deutlich höheren absetzbaren Beträgen führen können. Lohnt sich zu prüfen.

Arbeitgebererstattung kürzt den Betrag

Erstattet Ihr Arbeitgeber Fahrtkosten – zum Beispiel ein Jobticket oder Fahrtkostenzuschuss – müssen diese Leistungen von der Pendlerpauschale abgezogen werden. Doppelt absetzen geht nicht. Der steuerfreie Zuschuss mindert den Betrag, den Sie selbst in der Steuererklärung ansetzen können.

Höchstbetrag und Sonderregelungen

4.500 Euro Höchstbetrag

Für alle, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen, ist die absetzbare Entfernungspauschale auf 4.500 Euro pro Jahr begrenzt. Das entspricht rund 54 Kilometern einfacher Entfernung bei 220 Arbeitstagen.

Anders hingegen bei PKW-Nutzern. Für sie gilt kein Höchstbetrag – die Entfernungspauschale kann unbegrenzt geltend gemacht werden.

Fahrgemeinschaft

Wer in einer Fahrgemeinschaft pendelt, steht genauso gut da wie ein Alleinfahrer. Jeder für sich. Sowohl der Fahrer als auch alle Mitfahrenden können jeweils die volle Entfernungspauschale für ihre eigene Strecke angeben.

Sonderregel für schwerbehinderte Menschen

Für schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G, aG, H oder Bl gilt eine Ausnahme: Sie dürfen statt der Entfernungspauschale die tatsächlichen Fahrtkosten ansetzen – auch wenn diese die Pauschale übersteigen.

Pendlerpauschale in der Steuererklärung eintragen

Eingetragen wird die Entfernungspauschale in der Anlage N der Einkommensteuererklärung. Konkret: Zeile 31. Zugehöriger Abschnitt: Werbungskosten – „Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte”.

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Entfernung in Kilometern (einfache Strecke, auf volle km abgerundet)
  • Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage (ohne Homeoffice-Tage, Urlaub, Krankheitstage)
  • Genutztes Verkehrsmittel (KFZ oder öffentliche/andere Verkehrsmittel)
  • Arbeitgebererstattungen, die abzuziehen sind

Das Finanzamt vertraut grundsätzlich den Eigenangaben. Keine Belege nötig. Bei einer Betriebsprüfung können Kalendereinträge, Zeiterfassungsbelege oder der Arbeitsvertrag als Nachweis dienen.

Digital: In ELSTER und den meisten Steuer-Apps werden die Angaben automatisch in die korrekte Zeile der Anlage N übernommen.

Tipp: Mit dem Brutto-Netto-Rechner können Sie berechnen, wie sich höhere Werbungskosten auf Ihren Nettolohn auswirken.

Häufige Fragen zum Pendlerpauschale-Rechner

Wie rechne ich die Pendlerpauschale aus?

Ermitteln Sie die kürzeste Straßenverbindung von Ihrer Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte – auf volle Kilometer abgerundet. Dann rechnen: km × 0,38 Euro × tatsächliche Arbeitstage. So einfach. Beispiel: 20 km × 0,38 Euro × 220 Tage = 1.672 Euro.

Ab welchem Kilometer gilt die Pendlerpauschale?

Ab dem ersten Kilometer. Es gibt keinen Mindestweg. Für das Steuerjahr 2026 beträgt der Satz einheitlich 0,38 Euro pro Kilometer – vom ersten Meter des Arbeitswegs an.

Kann ich Hin- und Rückfahrt absetzen?

Nein. Immer nur die einfache Strecke – also entweder Hinweg oder Rückweg. Selbst wenn Sie täglich mehrfach zwischen Wohnung und Arbeit pendeln, zählt steuerlich nur die einfache Entfernung pro Tag.

Was ändert sich 2026 bei der Pendlerpauschale?

Ab dem 1. Januar 2026 gilt einheitlich 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung (30 Cent bis 20 km, 38 Cent ab Kilometer 21) wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 abgeschafft. Besonders Pendler mit kurzen Arbeitswegen unter 21 Kilometern profitieren von dieser Änderung.

Wie viel Steuer spare ich durch die Pendlerpauschale?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die Steuerersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Als Faustregel gilt: Pro 1.000 Euro Werbungskosten, die den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro in 2026) übersteigen, sparen Sie bei 30 Prozent Steuersatz rund 300 Euro. Den genauen Betrag berechnen Sie mit dem Einkommensteuer-Rechner.

Gilt die Pendlerpauschale auch bei Homeoffice?

Nur für Tage mit tatsächlicher Fahrt zur Arbeitsstätte. Homeoffice-Tage zählen nicht. Für diese Tage können Sie stattdessen die Homeoffice-Pauschale (6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro pro Jahr) steuerlich geltend machen.

Was ist der Unterschied zwischen Entfernungspauschale und Pendlerpauschale?

Beide Begriffe meinen dasselbe. Entfernungspauschale ist der offizielle Gesetzesname nach § 9 EStG – Pendlerpauschale ist der gebräuchliche Alltagsbegriff. Im Steuerformular und im Gesetz finden Sie immer den Begriff Entfernungspauschale.