Einkommensteuer-Rechner: Steuerlast berechnen

Mit unserem Einkommensteuer-Rechner berechnest du, wie viel Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer du für 2026 zahlen musst. Gib dein zu versteuerndes Einkommen ein, wähle deinen Familienstand und die Kirchensteuerpflicht: der Rechner zeigt dir sofort deine Steuerlast und deinen Nettobetrag.

Steuern & Sozialabgaben

Der Einkommensteuer-Rechner berechnet deine Einkommensteuer aus dem zu versteuernden Einkommen nach Tarif 2026.

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Das Ergebnis ersetzt keine vollständige Steuerberechnung. Es setzt ein bereits ermitteltes zu versteuerndes Einkommen voraus und berücksichtigt keine Sonderfälle außerhalb des Tarifs.

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Trage deine Werte ein und starte die Berechnung.

Was berechnet der Einkommensteuer-Rechner?

Der Einkommensteuer-Rechner berechnet deine Einkommensteuer aus dem zu versteuernden Einkommen nach dem progressiven Einkommensteuertarif 2026. Bei Zusammenveranlagung wird das Splitting angewendet.

Welche Eingaben braucht der Einkommensteuer-Rechner?

Für eine sinnvolle Berechnung brauchst du Zu versteuerndes Einkommen und Veranlagung. Der Rechner setzt diese Angaben in eine strukturierte Rechenlogik um und zeigt dir direkt das Ergebnis.

Wenn du realistische Vergleichswerte eingibst, wird die Schätzung deutlich belastbarer. Für Szenarien lohnt es sich, mit mehreren Varianten zu rechnen und die Ergebnisse direkt nebeneinander zu halten.

Wie rechnet der Einkommensteuer-Rechner?

Die Berechnung folgt den Tarifzonen des § 32a EStG für 2026. Bei Zusammenveranlagung wird der Splittingtarif verwendet, also die Steuer für die Hälfte des Einkommens berechnet und anschließend verdoppelt.

Welche Faktoren beeinflussen das Ergebnis im Einkommensteuer-Rechner?

Diese Werte verschieben das Ergebnis am stärksten. Wenn du nur wenige Eingaben anpassen willst, solltest du mit diesen Faktoren beginnen.

  • Zu versteuerndes Einkommen
  • Veranlagungsart

Wann ist der Einkommensteuer-Rechner sinnvoll?

Der Rechner ist sinnvoll, wenn du Steuerwirkungen von Gehalt, Selbstständigkeit oder Entnahmen grob einschätzen willst.

Welche Grenzen hat der Einkommensteuer-Rechner?

Das Ergebnis ersetzt keine vollständige Steuerberechnung. Es setzt ein bereits ermitteltes zu versteuerndes Einkommen voraus und berücksichtigt keine Sonderfälle außerhalb des Tarifs.

Worauf solltest du beim Einkommensteuer-Rechner besonders achten?

Stand 8. März 2026: Grundlage ist der Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG mit Grundfreibetrag und den geltenden Progressionszonen.

Warum rechnet der Einkommensteuer-Rechner mit dem zu versteuernden Einkommen und nicht mit dem Brutto?

Die Einkommensteuer wird rechtlich auf das zu versteuernde Einkommen angewendet. Zwischen Bruttoeinkommen und zu versteuerndem Einkommen liegen also noch Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und weitere Abzüge.

Was sagt der durchschnittliche Steuersatz aus?

Er zeigt, welcher Anteil deines zu versteuernden Einkommens rechnerisch als Einkommensteuer anfällt. Für zusätzliche Einkünfte ist aber oft eher der Grenzsteuersatz wichtig.

Welche Fragen sind beim Einkommensteuer-Rechner am häufigsten?

Wie genau ist der Einkommensteuer-Rechner?

Das Ergebnis ersetzt keine vollständige Steuerberechnung. Es setzt ein bereits ermitteltes zu versteuerndes Einkommen voraus und berücksichtigt keine Sonderfälle außerhalb des Tarifs.

Welche Eingaben sind beim Einkommensteuer-Rechner am wichtigsten?

Die wichtigsten Stellschrauben sind Zu versteuerndes Einkommen, Veranlagungsart. Schon kleine Änderungen bei diesen Werten können das Ergebnis spürbar verschieben.

Wann lohnt sich der Einkommensteuer-Rechner besonders?

Der Rechner ist sinnvoll, wenn du Steuerwirkungen von Gehalt, Selbstständigkeit oder Entnahmen grob einschätzen willst.

Warum ist der Splittingeffekt bei Ehepaaren nicht immer gleich stark?

Der Effekt fällt besonders dann ins Gewicht, wenn die Einkommen stark unterschiedlich verteilt sind. Bei sehr ähnlichen Einkommen ist der Vorteil oft deutlich kleiner.

Welche Rechner passen thematisch dazu?

Diese Rechner greifen eng verwandte Fragen auf und helfen dir dabei, Folgeberechnungen direkt im selben Themenfeld anzuschließen.

Wie funktioniert der Einkommensteuer-Rechner?

Trag dein zu versteuerndes Einkommen und die weiteren Parameter ein: die Ergebnisse aktualisieren sich sofort. Hier erklärt, was hinter jedem Eingabefeld steckt.

Steuerjahr

Wähle das Steuerjahr, für das du die Einkommensteuer berechnen möchtest. Der Rechner berücksichtigt den jeweils geltenden Steuertarif nach § 32a EStG, inklusive des aktuellen Grundfreibetrags. Für 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro: bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an.

Zu versteuerndes Einkommen (zvE)

Das zu versteuernde Einkommen ist der Betrag, auf den die Einkommensteuer tatsächlich berechnet wird. Es ergibt sich aus deinem Bruttoeinkommen nach Abzug aller steuerlich anerkannten Kosten: also Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Als Arbeitnehmer wird automatisch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro berücksichtigt, sofern du keine höheren Werbungskosten nachweist.

Außerordentliche Einkünfte

Außerordentliche Einkünfte sind einmalige, unregelmäßige Einnahmen wie Abfindungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten oder bestimmte Veräußerungsgewinne. Sie werden nach der sogenannten Fünftel-Regelung begünstigt besteuert, um eine unverhältnismäßige Steuerprogression zu vermeiden: Das Finanzamt berechnet die Steuer so, als wären die Einkünfte gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt.

Entgeltersatzleistungen

Hierunter fallen steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Elterngeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld. Diese Leistungen selbst sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt: Sie erhöhen den Steuersatz auf das übrige zu versteuernde Einkommen.

Ehegattensplitting

Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften können das Splitting-Verfahren nutzen (Steuerklasse III/V oder Zusammenveranlagung). Dabei wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert, die Steuer für den halben Betrag berechnet und das Ergebnis verdoppelt. Das Ehegattensplitting ist besonders vorteilhaft, wenn die Partner sehr unterschiedlich verdienen, da es die Steuerprogression abmildert.

Kirchensteuer

Wer Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft ist, zahlt zusätzlich Kirchensteuer. Der Satz beträgt 9 Prozent der Einkommensteuer in den meisten Bundesländern und 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg. Die Kirchensteuer wird direkt vom Arbeitgeber oder vom Finanzamt einbehalten. Den genauen Kirchensteuerbetrag auf deine Einkommensteuer berechnest du mit unserem Kirchensteuerrechner.

Wie wird die Einkommensteuer berechnet?

Die Berechnung der Einkommensteuer folgt einem progressiven Tarif nach § 32a EStG. Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher der Grenzsteuersatz auf jeden weiteren Euro. Nicht das gesamte Einkommen wird mit dem Höchststeuersatz besteuert; jede Einkommenszone trägt nur den Satz, der für diese Zone gilt.

Für das Steuerjahr 2026 gelten folgende Tarifzonen (Quelle: BMF-Steuerrechner):

zu versteuerndes Einkommen Steuersatz Hinweis
bis 12.348 Euro 0 Prozent Grundfreibetrag — steuerfrei
12.349 Euro bis 17.005 Euro 14 bis 24 Prozent Eingangstarif (progressiv)
17.006 Euro bis 68.430 Euro 24 bis 42 Prozent Mittlere Zone (progressiv)
68.431 Euro bis 277.825 Euro 42 Prozent Spitzensteuersatz (linear)
ab 277.826 Euro 45 Prozent Reichensteuersatz (“Reichensteuer”)

Auf die berechnete Einkommensteuer werden zusätzlich der Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der Einkommensteuer) und gegebenenfalls die Kirchensteuer erhoben. Für die meisten Steuerzahler entfällt der Soli seit 2021, da er erst ab einer Einkommensteuer von rund 18.130 Euro anfällt: das entspricht einem zvE von etwa 33.700 Euro. Wer also weniger als rund 34.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hat, zahlt keinen Solidaritätszuschlag.

Was ist das zu versteuernde Einkommen (zvE)?

Das zu versteuernde Einkommen ist die Basis, auf die der Steuertarif angewendet wird. Es ist nicht identisch mit deinem Bruttogehalt, sondern ergibt sich nach dem Abzug aller steuerlich anerkannten Posten:

Bruttoeinkommen minus anerkannte Abzüge = zu versteuerndes Einkommen

Als Arbeitnehmer kannst du folgende Abzüge geltend machen:

  • Werbungskosten: Ausgaben für die Berufsausübung (Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildungen). Mindestens der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wird automatisch berücksichtigt.
  • Sonderausgaben: Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, Kirchensteuer, Spenden, Riester-Beiträge und Unterhaltsleistungen.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflegekosten oder behinderungsbedingte Aufwendungen, die eine zumutbare Eigenbelastung übersteigen.
  • Freibeträge: Kinderfreibetrag, Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag oder der Grundfreibetrag selbst.

Je mehr steuerlich anerkannte Ausgaben du hast, desto niedriger ist dein zvE — und damit auch deine Steuerlast.

Einkommensteuer-Beispiele auf einen Blick

Zur Orientierung: Wer als Single ein zu versteuerndes Einkommen von 45.000 Euro hat, zahlt 2026 rund 10.540 Euro Einkommensteuer. Das entspricht einem effektiven Steuersatz von etwa 23,4 Prozent. Die folgende Tabelle zeigt die Berechnung der Einkommensteuer für typische Einkommensstufen (Stand 2026, ohne Soli und ohne Kirchensteuer, Einzelveranlagung):

zu versteuerndes Einkommen Einkommensteuer effektiver Steuersatz Netto-Jahreseinkommen
20.000 Euro ca. 1.592 Euro ca. 8,0 Prozent ca. 18.408 Euro
30.000 Euro ca. 4.210 Euro ca. 14,0 Prozent ca. 25.790 Euro
40.000 Euro ca. 7.590 Euro ca. 19,0 Prozent ca. 32.410 Euro
60.000 Euro ca. 15.470 Euro ca. 25,8 Prozent ca. 44.530 Euro
80.000 Euro ca. 23.870 Euro ca. 29,8 Prozent ca. 56.130 Euro
100.000 Euro ca. 32.270 Euro ca. 32,3 Prozent ca. 67.730 Euro

Diese Werte zeigen die reine Einkommensteuer nach dem 2026er Tarif. Sozialabgaben und der Solidaritätszuschlag sind nicht enthalten. Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner für das genaue monatliche Netto, das deinen Lohnsteuerabzug und alle Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt. Den Soli auf deine Einkommensteuer berechnet der Sozialabgaben-Rechner.

Lohnsteuer und Einkommensteuer — was ist der Unterschied?

Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern eine monatliche Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die dein Arbeitgeber direkt vom Gehalt einbehält und ans Finanzamt abführt. Die Höhe richtet sich nach deiner Steuerklasse und dem Monatsgehalt.

Einkommensteuer ist die eigentliche Jahressteuer, die auf das tatsächliche zu versteuernde Jahreseinkommen berechnet wird. Das Finanzamt setzt sie im Steuerbescheid fest und verrechnet die geleisteten Lohnsteuer-Vorauszahlungen:

  • Lohnsteuer höher als Einkommensteuer: Du erhältst eine Steuererstattung — das passiert häufig bei hohen Werbungskosten, Sonderausgaben oder wenn du nicht das ganze Jahr gearbeitet hast.
  • Lohnsteuer niedriger als Einkommensteuer: Es kommt zu einer Nachzahlung — typisch bei Nebeneinkünften, mehreren Arbeitgebern oder Lohnersatzleistungen.

Deshalb unterscheidet sich dein monatliches Nettogehalt oft vom Ergebnis des Einkommensteuer-Rechners: Dieser zeigt die Jahressteuerschuld nach Tarif, nicht die Summe der monatlichen Lohnsteuerabzüge. Wie hoch dein tatsächliches Monatsgehalt netto ausfällt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler

Als Selbstständiger oder Freiberufler hat kein Arbeitgeber Lohnsteuer für dich einbehalten. Stattdessen bist du verpflichtet, vierteljährliche Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Einkommensteuer zu leisten. Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen auf Basis deiner letzten Steuererklärung fest.

Die Vorauszahlungstermine im Überblick:

  • 10. März — 1. Vorauszahlungstermin
  • 10. Juni — 2. Vorauszahlungstermin
  • 10. September — 3. Vorauszahlungstermin
  • 10. Dezember — 4. Vorauszahlungstermin

Wenn dein tatsächliches Einkommen erheblich von der Schätzung abweicht: zum Beispiel weil du einen neuen Großauftrag hast oder weniger verdienst als erwartet: kannst du beim Finanzamt eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen. Das vermeidet hohe Nachzahlungen oder unnötige Liquiditätsabflüsse.

Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit als Arbeitnehmer gilt: Überschreiten deine Einkünfte aus der Nebentätigkeit 410 Euro im Jahr, musst du in der Regel eine Steuererklärung abgeben und gegebenenfalls Vorauszahlungen leisten. Unser Einkommensteuer-Rechner berücksichtigt das Gesamteinkommen: trag einfach die Summe aus Haupt- und Nebeneinkünften als zvE ein.

Häufige Fragen zur Einkommensteuer

Wie hoch ist die Einkommensteuer in Deutschland 2026?

Die Einkommensteuer richtet sich nach dem progressiven Tarif des § 32a EStG. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) ist das Einkommen steuerfrei. Darüber steigt der Grenzsteuersatz von 14 Prozent schrittweise auf 42 Prozent (ab etwa 68.430 Euro) und auf 45 Prozent (ab 277.826 Euro). Der effektive Steuersatz: also der tatsächlich auf das Gesamteinkommen entfallende Durchschnittssatz: liegt immer deutlich unter dem Grenzsteuersatz.

Was ist der Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuer, sondern eine monatliche Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die dein Arbeitgeber direkt einbehält und ans Finanzamt abführt. Die Steuererklärung gleicht die einbehaltene Lohnsteuer mit der tatsächlich geschuldeten Einkommensteuer ab: je nach Ergebnis gibt es eine Erstattung oder eine Nachzahlung.

Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Eine Pflicht zur Steuererklärung besteht unter anderem in diesen Fällen:

  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb
  • Nebeneinkünfte (z. B. Vermietung, Kapitalerträge ohne Abgeltungssteuer) über 410 Euro
  • Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro
  • Gleichzeitige Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern
  • Ehepaar mit Steuerklassenkombination III/V

Arbeitnehmer ohne solche Besonderheiten sind nicht zur Steuererklärung verpflichtet, geben sie aber oft freiwillig ab: denn statistisch gibt es häufig eine Erstattung.

Wie berechne ich die Einkommensteuer als Ehepaar?

Ehepaare können zwischen Zusammenveranlagung (Ehegattensplitting) und Einzelveranlagung wählen. Beim Splitting wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert, die Steuer nach Tarif berechnet und dann verdoppelt. Das Ergebnis ist in der Regel günstiger, wenn die Einkommensunterschiede zwischen den Partnern groß sind. Verdienen beide Partner ähnlich viel, ist der Splitting-Vorteil gering. Unser Rechner bietet die Option “Zusammenveranlagung (Splitting)” direkt an.

Was passiert, wenn mein zvE unter dem Grundfreibetrag liegt?

Liegt dein zu versteuerndes Einkommen vollständig unterhalb des Grundfreibetrags von 12.348 Euro (2026), zahlst du keine Einkommensteuer. Wenn dennoch Lohnsteuer einbehalten wurde: zum Beispiel weil du nur einen Teil des Jahres gearbeitet hast: erhältst du diesen Betrag über die Steuererklärung vollständig zurück. Für Personen ohne Steuerpflicht empfiehlt sich eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt.

Wie unterscheidet sich der Einkommensteuer-Rechner vom Brutto-Netto-Rechner?

Der Einkommensteuer-Rechner berechnet die Jahressteuerschuld auf Basis des zu versteuernden Einkommens: er zeigt, wie viel Einkommensteuer du nach Tarif schuldest. Der Brutto-Netto-Rechner dagegen berechnet das monatliche Nettogehalt aus dem Bruttogehalt und berücksichtigt dabei auch alle Sozialabgaben (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Für die genaue monatliche Take-home-Pay ist der Brutto-Netto-Rechner der richtige Einstieg; für die Jahressteuerplanung und Vorauszahlungsschätzung nutze den Einkommensteuer-Rechner.