Mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner berechnest du, wie hoch dein ALG1 (Arbeitslosengeld 1) voraussichtlich ausfällt. Gib dein monatliches Bruttogehalt, deine Steuerklasse und an, ob du Kinder hast: der Rechner zeigt dir sofort den geschätzten Monatsbetrag und die mögliche Bezugsdauer.
Steuern & Sozialabgaben
Der Arbeitslosengeld-Rechner schätzt dein ALG I aus durchschnittlichem Brutto, Steuerklasse und Leistungssatz.
Anspruchsdauer, Sperrzeiten, genaue Bemessungsentgelte, Einmalzahlungen, Steuerdetails und Nebeneinkünfte sind nicht vollständig abgebildet. Die Agentur für Arbeit berechnet verbindlich immer nach ihren amtlichen Tabellen.
Trage deine Werte ein und starte die Berechnung.
Was berechnet der Arbeitslosengeld-Rechner?
Der Arbeitslosengeld-Rechner nähert dein ALG I an, indem aus dem durchschnittlichen Brutto ein pauschaliertes Leistungsentgelt abgeleitet und anschließend der Leistungssatz von 60 oder 67 Prozent angewendet wird.
Welche Eingaben braucht der Arbeitslosengeld-Rechner?
Für eine sinnvolle Berechnung brauchst du Durchschnittliches Brutto pro Monat, Steuerklasse und Mindestens ein Kind im Sinne des ALG. Der Rechner setzt diese Angaben in eine strukturierte Rechenlogik um und zeigt dir direkt das Ergebnis.
Wenn du realistische Vergleichswerte eingibst, wird die Schätzung deutlich belastbarer. Für Szenarien lohnt es sich, mit mehreren Varianten zu rechnen und die Ergebnisse direkt nebeneinander zu halten.
Wie rechnet der Arbeitslosengeld-Rechner?
Die Schätzung arbeitet mit dem durchschnittlichen Brutto der letzten zwölf Monate, einer Sozialversicherungspauschale, einer Näherung der Lohnsteuer und dem Leistungssatz für Menschen mit oder ohne Kind.
Welche Faktoren beeinflussen das Ergebnis im Arbeitslosengeld-Rechner?
Diese Werte verschieben das Ergebnis am stärksten. Wenn du nur wenige Eingaben anpassen willst, solltest du mit diesen Faktoren beginnen.
- Durchschnittliches Monatsbrutto
- Steuerklasse
- Kind ja oder nein
Wann ist der Arbeitslosengeld-Rechner sinnvoll?
Der Rechner ist sinnvoll, wenn du Jobwechsel, Übergangszeiten oder Rücklagen für Arbeitslosigkeit grob kalkulieren willst.
Welche Grenzen hat der Arbeitslosengeld-Rechner?
Anspruchsdauer, Sperrzeiten, genaue Bemessungsentgelte, Einmalzahlungen, Steuerdetails und Nebeneinkünfte sind nicht vollständig abgebildet. Die Agentur für Arbeit berechnet verbindlich immer nach ihren amtlichen Tabellen.
Worauf solltest du beim Arbeitslosengeld-Rechner besonders achten?
Der Rechner orientiert sich an der Grundlogik des ALG I mit pauschaliertem Leistungsentgelt und den Leistungssätzen 60 Prozent oder 67 Prozent.
Warum ist das ALG I oft niedriger als das letzte Netto?
Das Arbeitslosengeld ersetzt dein letztes Netto nicht vollständig. Grundlage ist ein pauschaliertes Leistungsentgelt, von dem anschließend nur 60 oder 67 Prozent ausgezahlt werden.
Weshalb ist die Steuerklasse beim ALG I relevant?
Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe des pauschalierten Leistungsentgelts. Dadurch kann sich schon bei gleichem Brutto ein spürbar anderes geschätztes Arbeitslosengeld ergeben.
Welche Fragen sind beim Arbeitslosengeld-Rechner am häufigsten?
Wie genau ist der Arbeitslosengeld-Rechner?
Anspruchsdauer, Sperrzeiten, genaue Bemessungsentgelte, Einmalzahlungen, Steuerdetails und Nebeneinkünfte sind nicht vollständig abgebildet. Die Agentur für Arbeit berechnet verbindlich immer nach ihren amtlichen Tabellen.
Welche Eingaben sind beim Arbeitslosengeld-Rechner am wichtigsten?
Die wichtigsten Stellschrauben sind Durchschnittliches Monatsbrutto, Steuerklasse, Kind ja oder nein. Schon kleine Änderungen bei diesen Werten können das Ergebnis spürbar verschieben.
Wann lohnt sich der Arbeitslosengeld-Rechner besonders?
Der Rechner ist sinnvoll, wenn du Jobwechsel, Übergangszeiten oder Rücklagen für Arbeitslosigkeit grob kalkulieren willst.
Ist das Arbeitslosengeld steuerfrei?
Das ALG I selbst ist zwar in der Regel steuerfrei, kann aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Für die Haushaltsplanung zählt trotzdem vor allem, wie hoch die tatsächliche Auszahlung pro Monat ausfällt.
Welche Rechner passen thematisch dazu?
Diese Rechner greifen eng verwandte Fragen auf und helfen dir dabei, Folgeberechnungen direkt im selben Themenfeld anzuschließen.
Wie funktioniert der Arbeitslosengeld-Rechner?
Trag dein Bruttogehalt und die weiteren Angaben ein: die Ergebnisse aktualisieren sich sofort. Hier wird erklärt, was hinter jedem Eingabefeld steckt.
Bruttogehalt (Bemessungsentgelt)
Als Grundlage für die ALG1-Berechnung dient das Bemessungsentgelt: das ist dein durchschnittliches monatliches Bruttogehalt aus den letzten 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit (dem Bemessungszeitraum). Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld fließen anteilig ein, sofern sie sozialversicherungspflichtig waren. Das Bemessungsentgelt ist nach oben durch die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung begrenzt: 2026 liegt diese im Westen bei 8.050 Euro pro Monat, im Osten bei 8.050 Euro pro Monat.
Steuerklasse
Die Steuerklasse bestimmt, welcher Pauschalsatz für Lohnsteuer und Sozialabgaben bei der Berechnung des pauschalierten Netto-Arbeitsentgelts abgezogen wird. Je höher die Steuerklasse, desto niedriger das pauschalierte Netto und damit das ALG1. Als Faustregel gilt: Steuerklasse I, II und IV führen zu ähnlichen Ergebnissen, Steuerklasse III ist günstiger, Steuerklasse V und VI ungünstiger. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verwendet dabei gesetzlich festgelegte Pauschalabzüge, keine individuellen Steuersätze.
Kinder (Leistungssatz)
Der Leistungssatz legt fest, wie viel Prozent des pauschalierten Netto-Arbeitsentgelts du als ALG1 erhältst:
- Leistungssatz 1 (67 Prozent): Für Personen mit mindestens einem Kind, für das Kindergeld bezogen wird.
- Leistungssatz 2 (60 Prozent): Für alle anderen Arbeitslosen ohne Kinder.
Maßgeblich ist, ob du im laufenden Kalenderjahr Anspruch auf Kindergeld hast oder hattest, nicht das tatsächliche Zusammenleben mit dem Kind.
Beitragsdauer (Anwartschaftszeit)
Um ALG1 zu beziehen, musst du die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen haben: innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Hast du die Anwartschaftszeit nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf ALG1, aber möglicherweise Anspruch auf Bürgergeld (ALG2). Die Beitragsdauer bestimmt auch die Bezugsdauer des ALG1.
Wie wird das Arbeitslosengeld 1 berechnet?
Die Berechnung des ALG1 erfolgt in mehreren Schritten nach § 149 ff. SGB III. Die Bundesagentur für Arbeit legt das pauschalierte Netto-Arbeitsentgelt zugrunde, um individuelle Steuer- und Sozialabgabenverhältnisse zu standardisieren.
Schritt 1 — Bemessungsentgelt ermitteln
Das Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche tägliche Bruttoentgelt im Bemessungszeitraum (letzte 12 Monate sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung). Die BA rechnet dabei mit einer Tagespauschale: das monatliche Bruttogehalt wird durch 30 geteilt.
Schritt 2 — Pauschaliertes Netto berechnen
Vom täglichen Bemessungsentgelt zieht die BA pauschalierte Abzüge für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge ab. Dieser Pauschalabzug beträgt je nach Steuerklasse zwischen rund 17 und 33 Prozent. Vereinfacht gilt: das pauschalierte Netto entspricht etwa 80 Prozent des Bruttobemessungsentgelts.
Schritt 3 — Leistungssatz anwenden
Auf das pauschalierte tägliche Netto wird der Leistungssatz angewendet: 60 Prozent (ohne Kinder) oder 67 Prozent (mit Kindern). Das Ergebnis ist das tägliche ALG1. Multipliziert mit 30 ergibt sich das monatliche ALG1.
Die vereinfachte Formel lautet:
Monatliches ALG1 = Bruttogehalt x 0,80 x 0,60 (bzw. 0,67)
ALG1 Beispiele für typische Gehälter
Die folgende Tabelle zeigt das voraussichtliche Arbeitslosengeld 1 für typische Bruttogehälter (Steuerklasse I, keine Kinder, West 2026):
| Bruttogehalt pro Monat | Leistungssatz 60 % (ohne Kinder) | Leistungssatz 67 % (mit Kindern) |
|---|---|---|
| 2.000 Euro | ca. 960 Euro | ca. 1.072 Euro |
| 2.500 Euro | ca. 1.200 Euro | ca. 1.340 Euro |
| 3.000 Euro | ca. 1.440 Euro | ca. 1.608 Euro |
| 3.500 Euro | ca. 1.680 Euro | ca. 1.876 Euro |
| 4.000 Euro | ca. 1.920 Euro | ca. 2.144 Euro |
| 5.000 Euro | ca. 2.400 Euro | ca. 2.680 Euro |
| 6.000 Euro | ca. 2.880 Euro | ca. 3.216 Euro |
Diese Werte basieren auf der Pauschalformel (80 Prozent des Bruttos als Netto-Basis) und sind Näherungswerte. Der genaue Betrag hängt von deiner Steuerklasse, den tatsächlichen Abzügen und dem exakten Bemessungsentgelt ab. Den genauen Betrag berechnet die Bundesagentur für Arbeit nach deiner Arbeitslosmeldung.
Wie lange bekomme ich ALG1?
Die Bezugsdauer des ALG1 hängt davon ab, wie lange du in den letzten fünf Jahren (36 Monate für Sonderfälle) sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst und in welchem Alter du arbeitslos wirst. Die folgende Tabelle zeigt die gesetzlichen Regelungen nach § 147 SGB III:
| Versicherungspflichtige Monate (innerhalb der letzten 5 Jahre) | Bezugsdauer ALG1 | Mindestalter |
|---|---|---|
| 12 Monate | 6 Monate | kein Mindestalter |
| 16 Monate | 8 Monate | kein Mindestalter |
| 20 Monate | 10 Monate | kein Mindestalter |
| 24 Monate | 12 Monate | kein Mindestalter |
| 30 Monate | 15 Monate | ab 50 Jahre |
| 36 Monate | 18 Monate | ab 55 Jahre |
| 48 Monate | 24 Monate | ab 58 Jahre |
Die maximale Bezugsdauer beträgt 24 Monate und gilt nur für Personen ab 58 Jahren mit mindestens 48 Monaten versicherungspflichtiger Beschäftigung. Wer jünger als 50 Jahre ist, hat unabhängig von der Beitragsdauer maximal 12 Monate Anspruch auf ALG1.
ALG1 und ALG2 — was ist der Unterschied?
Viele verwechseln Arbeitslosengeld 1 (ALG1) und Arbeitslosengeld 2 (ALG2), obwohl es sich um grundlegend verschiedene Leistungen handelt:
- ALG1 (Arbeitslosengeld 1): Eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung. Du hast Anspruch, wenn du ausreichend Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Die Höhe richtet sich nach deinem vorherigen Gehalt. ALG1 ist keine Bedürftigkeitsleistung — dein Vermögen spielt keine Rolle.
- ALG2 (Bürgergeld): Eine steuerfinanzierte Grundsicherungsleistung. Du hast Anspruch, wenn du hilfebedürftig bist, also dein Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Bürgergeld kann nach Ablauf des ALG1 oder direkt bei fehlendem ALG1-Anspruch beantragt werden. Die Höhe ist einheitlich (Regelsatz plus Kosten der Unterkunft) und nicht vom früheren Verdienst abhängig.
Wer beide Ansprüche hat — also noch ALG1 bezieht, aber zu wenig erhält — kann ALG1 und Bürgergeld gleichzeitig beantragen: das Bürgergeld schließt dann die Lücke zum existenzsichernden Bedarf.
Was kostet die Arbeitslosenversicherung?
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt 2026 2,6 Prozent des beitragspflichtigen Bruttogehalts. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen je die Hälfte: 1,3 Prozent zahlt der Arbeitnehmer, 1,3 Prozent der Arbeitgeber. Auf ein Bruttogehalt von 3.000 Euro entfällt für den Arbeitnehmer also ein monatlicher Beitrag von 39 Euro. Im Gegenzug sichert der Beitrag den Anspruch auf ALG1 bei Arbeitslosigkeit.
Wer sich als Selbstständiger freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert, zahlt einen festen Monatsbeitrag. Für 2026 beträgt dieser Betrag für freiwillig Versicherte in den alten Bundesländern 92 Euro pro Monat. Eine Übersicht über alle Sozialabgaben findest du in unserem Sozialabgaben-Rechner.
Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld 1
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld 1 bei 2.000 Euro Bruttogehalt?
Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 2.000 Euro und Steuerklasse I ohne Kinder erhältst du voraussichtlich rund 960 Euro ALG1 pro Monat (Leistungssatz 60 Prozent). Mit Kindern (Leistungssatz 67 Prozent) wären es rund 1.072 Euro. Die genaue Berechnung hängt von den tatsächlichen Pauschalabzügen ab, die die Bundesagentur für Arbeit in Abhängigkeit von Steuerklasse und Sozialversicherungsbeiträgen ansetzt.
Wie lange dauert es, bis das ALG1 ausgezahlt wird?
Nach der Arbeitslosmeldung und dem Antrag auf ALG1 dauert es in der Regel zwei bis vier Wochen, bis der erste Bescheid ergeht und die Zahlung erfolgt. Dein ALG1 wird rückwirkend ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit berechnet. Um Verzögerungen zu vermeiden, melde dich so früh wie möglich — spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit — persönlich oder online bei der Bundesagentur für Arbeit an. Erst mit dem Antrag beginnt die Bearbeitungszeit, nicht mit dem letzten Arbeitstag.
Was passiert, wenn ich mich zu spät melde?
Wer sich nicht rechtzeitig arbeitslos meldet, riskiert eine Sperrzeit und den Verlust von ALG1-Anspruchswochen. Die Regelung ist eindeutig: Du musst dich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden, sobald du weißt, dass du arbeitslos werden wirst — in der Regel sofort nach Erhalt der Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung. Die Meldung ist auch online über die Jobbörse der BA möglich.
Gilt das ALG1 als Einkommen — muss ich es versteuern?
ALG1 ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Der ALG1-Betrag selbst wird nicht versteuert, erhöht aber den Steuersatz auf dein sonstiges steuerpflichtiges Einkommen im selben Jahr. Wer ausschließlich ALG1 bezieht und kein weiteres Einkommen hat, zahlt in der Regel keine Einkommensteuer. Wer aber neben dem ALG1 noch weitere Einkünfte (zum Beispiel aus Vermietung, Kapitalerträgen oder einer Nebentätigkeit) hat, muss eine Steuererklärung abgeben und mit einem höheren Steuersatz auf diese Einkünfte rechnen. Unser Einkommensteuer-Rechner hilft dir bei der Abschätzung.
Kann ich neben dem ALG1 arbeiten?
Ja — du darfst neben dem ALG1-Bezug arbeiten, aber es gibt Grenzen. Eine Nebenbeschäftigung bis zu 15 Stunden pro Woche ist erlaubt, ohne den ALG1-Anspruch zu verlieren. Das Einkommen aus der Nebentätigkeit wird jedoch auf das ALG1 angerechnet: Was du verdienst, wird vom ALG1-Betrag abgezogen (nach einem Freibetrag von 165 Euro pro Monat). Arbeitest du mehr als 15 Stunden pro Woche, gilt die sogenannte Beschäftigungslosigkeit nicht mehr als gegeben — du verlierst dann den ALG1-Anspruch.
Was ist die Sperrzeit beim ALG1?
Eine Sperrzeit führt zu einem vorübergehenden Verlust des ALG1-Anspruchs. Sie wird verhängt, wenn du durch eigenes Verhalten die Arbeitslosigkeit verursacht oder verschuldet hast — zum Beispiel durch eine selbst verschuldete Kündigung, das Ablehnen einer zumutbaren Arbeit oder bei Unterschreiben einer Aufhebungsvereinbarung ohne wichtigen Grund. Die reguläre Sperrzeit beträgt 12 Wochen; in dieser Zeit erhältst du kein ALG1. Zusätzlich verkürzt sich die Gesamtbezugsdauer um ein Viertel der ursprünglichen Anspruchsdauer. Um eine Sperrzeit zu vermeiden, solltest du die Bundesagentur für Arbeit so früh wie möglich über deine Situation informieren.