Kirchensteuer-Rechner: Kirchensteuer berechnen

Mit unserem Kirchensteuer-Rechner berechnest du, wie viel Kirchensteuer du auf deine Einkommensteuer zahlen musst. Gib Bruttogehalt, Steuerklasse und Bundesland ein: der Rechner zeigt sofort deinen monatlichen und jährlichen Kirchensteuerbetrag. Alle Angaben gelten für das Steuerjahr 2026.

Steuern & Sozialabgaben

Der Kirchensteuerrechner zeigt dir, wie hoch deine Kirchensteuer auf Basis der Einkommensteuer ausfällt.

Besondere Regelungen wie Kappung, Teilerlass, besonderes Kirchgeld oder Ehegattenkonstellationen werden hier nicht berücksichtigt.

Ergebnis -

Trage deine Werte ein und starte die Berechnung.

Was berechnet der Kirchensteuerrechner?

Der Kirchensteuerrechner berechnet deine Kirchensteuer aus der festgesetzten Einkommen- oder Lohnsteuer mit 8 oder 9 Prozent.

Welche Eingaben braucht der Kirchensteuerrechner?

Für eine sinnvolle Berechnung brauchst du Einkommen- oder Lohnsteuer und Kirchensteuersatz. Der Rechner setzt diese Angaben in eine strukturierte Rechenlogik um und zeigt dir direkt das Ergebnis.

Wenn du realistische Vergleichswerte eingibst, wird die Schätzung deutlich belastbarer. Für Szenarien lohnt es sich, mit mehreren Varianten zu rechnen und die Ergebnisse direkt nebeneinander zu halten.

Wie rechnet der Kirchensteuerrechner?

Die Kirchensteuer wird als Zuschlag auf die Einkommensteuer erhoben. In Bayern und Baden-Württemberg gelten 8 Prozent, in den meisten anderen Bundesländern 9 Prozent.

Welche Faktoren beeinflussen das Ergebnis im Kirchensteuerrechner?

Diese Werte verschieben das Ergebnis am stärksten. Wenn du nur wenige Eingaben anpassen willst, solltest du mit diesen Faktoren beginnen.

  • Einkommen- oder Lohnsteuer
  • Bundesland bzw. Kirchensteuersatz

Wann ist der Kirchensteuerrechner sinnvoll?

Der Rechner ist sinnvoll, wenn du wissen willst, welche zusätzliche Steuerbelastung sich aus einer Kirchenmitgliedschaft ergibt.

Welche Grenzen hat der Kirchensteuerrechner?

Besondere Regelungen wie Kappung, Teilerlass, besonderes Kirchgeld oder Ehegattenkonstellationen werden hier nicht berücksichtigt.

Worauf solltest du beim Kirchensteuerrechner besonders achten?

In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer in der Regel 8 Prozent der Einkommensteuer, in den übrigen Bundesländern meist 9 Prozent.

Was ist die Grundlage für die Kirchensteuer?

Bemessungsgrundlage ist nicht dein Einkommen selbst, sondern die festgesetzte Einkommensteuer oder Lohnsteuer. Deshalb steigt die Kirchensteuer nicht linear mit dem Bruttoeinkommen, sondern folgt der Steuerbelastung.

Warum ist der Unterschied zwischen 8 und 9 Prozent trotzdem relevant?

Der Prozentpunkt wirkt klein, kann bei höherer Einkommensteuer aber einen spürbaren Unterschied pro Jahr ausmachen. Für eine realistische Schätzung lohnt sich deshalb die Wahl des passenden Satzes.

Welche Fragen sind beim Kirchensteuerrechner am häufigsten?

Wie genau ist der Kirchensteuerrechner?

Besondere Regelungen wie Kappung, Teilerlass, besonderes Kirchgeld oder Ehegattenkonstellationen werden hier nicht berücksichtigt.

Welche Eingaben sind beim Kirchensteuerrechner am wichtigsten?

Die wichtigsten Stellschrauben sind Einkommen- oder Lohnsteuer, Bundesland bzw. Kirchensteuersatz. Schon kleine Änderungen bei diesen Werten können das Ergebnis spürbar verschieben.

Wann lohnt sich der Kirchensteuerrechner besonders?

Der Rechner ist sinnvoll, wenn du wissen willst, welche zusätzliche Steuerbelastung sich aus einer Kirchenmitgliedschaft ergibt.

Ist die Kirchensteuer immer direkt auf der Gehaltsabrechnung sichtbar?

Bei lohnsteuerpflichtigen Beschäftigten in der Regel ja. Bei anderen Konstellationen zeigt sich die Belastung oft erst im Steuerbescheid.

Welche Rechner passen thematisch dazu?

Diese Rechner greifen eng verwandte Fragen auf und helfen dir dabei, Folgeberechnungen direkt im selben Themenfeld anzuschließen.

Wie funktioniert der Kirchensteuer-Rechner?

Der Rechner fragt vier Eingaben ab: Einkommen, Steuerklasse, Bundesland und Kinder. Sobald du einen Wert änderst, aktualisiert sich das Ergebnis. Hier erklärt, was hinter jedem Feld steckt und warum es die Kirchensteuerhöhe beeinflusst.

Bruttogehalt

Trag dein monatliches oder jährliches Bruttogehalt ein. Intern berechnet der Rechner daraus das zu versteuernde Einkommen (zvE), ermittelt dann die Einkommensteuer nach § 32a EStG und multipliziert diese abschließend mit dem Kirchensteuersatz. Vom Bruttogehalt direkt wird die Abgabe nicht abgezogen; die Einkommensteuer ist immer das Zwischenergebnis.

Steuerklasse

Steuerklasse I gilt für Alleinstehende. Ehepaare wählen zwischen den Kombinationen I/I, III/V oder IV/IV. Wichtig: Wer in Steuerklasse III landet, zahlt monatlich weniger Lohnsteuer als in Klasse I, weil das Ehegattensplitting schon bei der Lohnsteuer wirkt. Da die Abgabe ein Aufschlag auf die Lohnsteuer ist, sinkt damit automatisch auch der monatliche Kirchensteuerbetrag.

Bundesland

Zwei Sätze gelten in Deutschland: 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent überall sonst. Wähle dein aktuelles Wohnsitzbundesland, denn maßgeblich ist der Erstmeldewohnsitz. Wer im laufenden Jahr umzieht, zahlt für die Monate im neuen Bundesland bereits den dort geltenden Satz.

Kinderfreibeträge

Jedes Kind senkt das zvE und damit die Einkommensteuer. Sinkt die Einkommensteuer, sinkt auch der Kirchensteuerbetrag. Trag die Anzahl deiner Kinder ein; der Rechner rechnet die Kinderfreibeträge nach aktuellem Steuerrecht automatisch ein.

Ergebnis ablesen

Ausgegeben wird der monatliche und jährliche Kirchensteuerbetrag. Als Arbeitnehmer überweist du nichts selbst: dein Arbeitgeber zieht die Abgabe zusammen mit der Lohnsteuer direkt vom Bruttogehalt ab und führt sie ans Finanzamt weiter.

Kirchensteuer berechnen: Formel und Rechenweg

Die Abgabe wird nicht auf das Bruttoeinkommen berechnet, sondern auf die Einkommensteuer. Die Formel:

Kirchensteuer = Einkommensteuer x Kirchensteuersatz (8 % oder 9 %)

Du musst also zuerst deine Einkommensteuer kennen. Das Finanzamt berechnet sie nach dem progressiven Tarif des § 32a EStG auf dein zvE. Danach multipliziert es den ermittelten Betrag mit dem Kirchensteuersatz.

Rechenbeispiel: Ein Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen zahlt 2026 Einkommensteuer von 8.000 Euro. Kirchensteuersatz: 9 Prozent. Ergebnis: 8.000 Euro x 0,09 = 720 Euro Kirchensteuer im Jahr, also 60 Euro monatlich.

Die Tabelle zeigt die Kirchensteuersätze und Kappungsgrenzen aller 16 Bundesländer (Stand 2026):

Bundesland Kirchensteuersatz Kappungsgrenze (% des zvE)
Baden-Württemberg 8 % 2,75 % (antragspflichtig)
Bayern 8 % keine Kappung
Berlin 9 % 3,0 %
Brandenburg 9 % 3,0 %
Bremen 9 % 3,5 %
Hamburg 9 % 3,0 %
Hessen 9 % 3,5 %
Mecklenburg-Vorpommern 9 % 3,0 %
Niedersachsen 9 % 3,0 %
Nordrhein-Westfalen 9 % 3,0 %
Rheinland-Pfalz 9 % 3,0 %
Saarland 9 % 3,5 %
Sachsen 9 % 3,0 %
Sachsen-Anhalt 9 % 3,0 %
Schleswig-Holstein 9 % 3,0 %
Thüringen 9 % 3,0 %

Die Kappungsgrenze begrenzt die Kirchensteuer nach oben. Übersteigt der errechnete Betrag den angegebenen Prozentsatz des zvE, wird er gedeckelt. Beispiel: zvE 200.000 Euro, Kirchensteuer laut Formel 3.600 Euro, aber Kappung bei 3 Prozent von 200.000 Euro = 6.000 Euro. Hier greift die Kappung also noch nicht. Bei einem zvE von 500.000 Euro wären es laut Formel 9.000 Euro Kirchensteuer, die Kappung begrenzt auf 15.000 Euro Kappungsgrenze. Praxis: Erst ab sehr hohen Spitzeneinkommen jenseits von 200.000 Euro zvE macht die Kappung nennenswert aus.

In Baden-Württemberg muss die Kappung beim Finanzamt beantragt werden. Andere Bundesländer wenden sie automatisch an. Die genaue Regelung erfährst du bei deiner Kirchensteuerstelle oder Konfession.

Wie hoch ist die Kirchensteuer? Beispiele nach Bruttogehalt

Wie viel du tatsächlich zahlst, hängt stark von Steuerklasse, Kinderzahl und Bundesland ab. Zur Orientierung zeigt die folgende Tabelle Näherungswerte für Steuerklasse I, ledig, keine Kinder, 9 Prozent Kirchensteuersatz (Stand 2026). Die exakten Werte liefert der Rechner oben.

Monatliches Bruttogehalt Kirchensteuer/Monat (ca.) Kirchensteuer/Jahr (ca.)
2.000 Euro 5 Euro 60 Euro
3.000 Euro 28 Euro 336 Euro
4.000 Euro 56 Euro 672 Euro
5.000 Euro 80 Euro 960 Euro
6.000 Euro 107 Euro 1.284 Euro
8.000 Euro 155 Euro 1.860 Euro

Auffällig ist der starke Sprung zwischen 2.000 und 3.000 Euro. Grund: Bis zu einem bestimmten zvE fällt mangels Einkommensteuer gar keine Kirchensteuer an; der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 Euro. Erst darüber steigt der Steuersatz progressiv, was die Abgabe im mittleren Einkommensbereich überproportional anwachsen lässt.

Wer muss Kirchensteuer zahlen?

Kirchensteuerpflichtig ist, wer gleichzeitig drei Bedingungen erfüllt:

  • Kirchenmitglied: Du bist Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft.
  • Wohnsitz in Deutschland: Du hast deinen Haupt- oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik.
  • Steuerpflichtiges Einkommen: Dein zvE übersteigt den Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026).

Konfessionslose zahlen keine Kirchensteuer. Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, ist für die Dauer des Auslandsaufenthalts ebenfalls befreit. Rückkehrt man nach Deutschland, lebt die Pflicht sofort wieder auf.

Welche Religionsgemeinschaften erheben Kirchensteuer?

Nur bestimmte Gemeinschaften sind vom Staat als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt und dürfen den staatlichen Einzugsapparat nutzen:

  • Evangelische Landeskirchen (EKD)
  • Römisch-katholische Kirche
  • Altkatholische Kirche
  • Israelitische Religionsgemeinschaften (Jüdische Kultusgemeinden)
  • Freireligiöse Gemeinden in bestimmten Bundesländern

Freikirchen wie Baptisten, Pfingstgemeinden oder Zeugen Jehovas nutzen dieses System nicht. Sie finanzieren sich vollständig über freiwillige Spenden und Mitgliedsbeiträge.

Kirchensteuer in besonderen Situationen

Selbstständige und Freiberufler

Anders als Angestellte zahlen Selbstständige keinen monatlichen Kirchensteuereinbehalt. Das Finanzamt setzt die Abgabe stattdessen im Einkommensteuerbescheid fest. Übersteigt die Jahres-Kirchensteuer 400 Euro, können Vorauszahlungen anfallen: quartalsweise zum 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember. Die endgültige Abrechnung erfolgt mit dem Jahressteuerbescheid und wird verrechnet.

Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Auf Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge fällt Abgeltungsteuer von 25 Prozent an. Kirchenmitglieder zahlen darauf zusätzlich die Abgabe: 8 oder 9 Prozent des Abgeltungsteuerbetrags. Rechenbeispiel: 1.000 Euro Dividende, Abgeltungsteuer 250 Euro, Kirchensteuersatz 9 Prozent ergibt 22,50 Euro. Seit 2015 fragen Banken automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern nach der Kirchensteuerpflicht und behalten den Betrag direkt ein. Wer dem Datenabruf widerspricht (Sperrvermerk), muss die Kirchensteuer auf Kapitalerträge selbst über die Steuererklärung erklären.

Rentner

Renteneinkommen ist steuerpflichtig, sobald der steuerpflichtige Anteil den Grundfreibetrag übersteigt. Tut er das, zieht die Deutsche Rentenversicherung die Kirchensteuer monatlich ein. Rentner mit zusätzlichen Kapitalerträgen zahlen auf beide Einkommensquellen. Grundsätzlich gilt: Wer keine Einkommensteuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer.

Ehepaar und konfessionsverschiedene Ehe

Ehepaare zahlen die Abgabe auf die gemeinsame Einkommensteuer nach dem Splitting-Verfahren. Ist nur ein Partner Kirchenmitglied, gibt es das besondere Kirchgeld: Das Finanzamt berechnet einen Mindestbetrag, der sich am gemeinsamen Einkommen orientiert. Dieser Mechanismus verhindert, dass durch Splittingvorteile praktisch keine Kirchensteuer mehr anfiele.

Kirchensteuer sparen: 3 Möglichkeiten

1. Kirchensteuerkappung beantragen

In fast allen Bundesländern begrenzt eine Kappungsgrenze die Kirchensteuer auf 2,75 bis 3,5 Prozent des zvE. Relevant wird sie erst ab sehr hohen Einkommen, oft jenseits von 200.000 Euro zvE. In Baden-Württemberg muss der Antrag beim Finanzamt gestellt werden; andernorts wird die Kappung automatisch angewendet oder bei der Kirche beantragt. Für die allermeisten Steuerzahler spielt diese Option keine Rolle.

2. Als Sonderausgabe absetzen

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist die gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgabe abzugsfähig. Sie mindert das zvE und damit die Einkommensteuer für das folgende Jahr. Der Effekt: Durch die Steuererminderung zahlst du indirekt weniger als die nominale Abgabe. Wie viel genau, berechnet der Einkommensteuer-Rechner.

3. Kirchenaustritt

Wer austritt, zahlt ab dem Folgemonat keine Kirchensteuer mehr. Zuständig ist je nach Bundesland das Standesamt oder das Amtsgericht; die Gebühr beträgt 25 bis 100 Euro. Beachte: Bereits gezahlte Beträge im laufenden Jahr werden nicht erstattet. Der Austritt ist endgültig und hat kirchenrechtliche Konsequenzen, auch wenn eine spätere Wiederaufnahme möglich bleibt.

Kirchensteuer zurückbekommen

Überzahlte Kirchensteuer erstattet das Finanzamt automatisch über den Jahressteuerbescheid. Drei typische Situationen:

  • Kirchenaustritt im laufenden Jahr: Du trittst im Mai aus. Dein Arbeitgeber hat bis dahin Kirchensteuer einbehalten. Für die Monate nach Austritt erhältst du den Überschuss zurück, sobald du die Steuererklärung abgibst.
  • Steuerklassenwechsel: In Steuerklasse V zahlen Arbeitnehmer mehr Lohnsteuer, als sie eigentlich schulden, weil kein Splitting angewendet wird. Die Überz ahlung von Kirchensteuer wird nach Abgabe der Steuererklärung verrechnet und zurückerstattet.
  • Abfindung (außerordentliche Einkünfte): Eine Abfindung treibt die Einkommensteuer im Zuflussjahr nach oben. Das Finanzamt erstattet die darauf anfallende Kirchensteuer teilweise, weil außerordentliche Einkünfte nach der Fünftel-Regelung begünstigt besteuert werden.

Einen gesonderten Antrag musst du nicht stellen. Die Erstattung ergibt sich aus der regulären Einkommensteuererklärung.

Häufige Fragen zur Kirchensteuer

Wie viel Kirchensteuer zahle ich bei 4.000 Euro brutto?

Bei 4.000 Euro Bruttogehalt im Monat (Steuerklasse I, ledig, keine Kinder, 9 Prozent Kirchensteuersatz) fällt eine Kirchensteuer von ca. 56 Euro pro Monat an, also rund 672 Euro im Jahr. Nutze den Rechner oben für deinen genauen Wert; Unterschiede in Steuerklasse und Kinderzahl können den Betrag erheblich verschieben.

Wie viel Prozent Kirchensteuer gehen vom Gehalt ab?

Direkt vom Bruttogehalt gerechnet liegt die effektive Last je nach Einkommen und Steuerklasse zwischen etwa 0,3 und 1,5 Prozent. Formal berechnet sich die Abgabe aber nicht aus dem Bruttogehalt, sondern als 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer. Die scheinbar kleine Zahl täuscht: Bei einem Durchschnittsgehalt summiert sich das schnell auf mehrere Hundert Euro im Jahr.

Wie berechnet man die Kirchensteuer?

Zuerst die Einkommensteuer auf das zvE bestimmen, dann mit 0,08 (Bayern, BW) oder 0,09 (alle anderen Bundesländer) multiplizieren. Unser Kirchensteuer-Rechner übernimmt beide Schritte automatisch.

Wann wird keine Kirchensteuer erhoben?

Kein Einbehalt erfolgt bei Konfessionslosen, bei zvE unterhalb des Grundfreibetrags (12.348 Euro für 2026), nach Kirchenaustritt ab dem Folgemonat sowie bei Wohnsitz im Ausland. Mitglieder von Freikirchen zahlen ebenfalls keine staatliche Kirchensteuer.

Wie viel Kirchensteuer spare ich beim Kirchenaustritt?

Das Ersparnis hängt von Einkommen und Bundesland ab. Bei 4.000 Euro brutto und 9 Prozent sind es ca. 672 Euro im Jahr. Bei 6.000 Euro brutto rund 1.284 Euro. Abzuziehen ist der bisherige Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug, der nach Austritt entfällt. Netto sparen die meisten zwischen 70 und 75 Prozent des Brutto-Kirchensteuerbetrags.

Kann ich Kirchensteuer zurückbekommen?

Ja, durch die Steuererklärung: nach Kirchenaustritt im laufenden Jahr, bei Steuerklassenwechsel mit Überzahlung oder nach einer Abfindung. Einen Extra-Antrag brauchst du nicht; die Erstattung erscheint automatisch im Steuerbescheid.

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Kirchensteuer ist ein Aufschlag auf die Einkommensteuer. Diese Rechner helfen dir, deine Gesamtsteuerlast zu durchdringen: