Max Benz

Geschäftsführer und Gründer

Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Technischen Universität Dresden und ist Geschäftsführer und Gründer von girokonto.io, einer Marke der LBC Finance UG. Er liebt es, alle Daten über Girokonten zusammenzutragen, um so die besten Girokonten zu vergleichen und zu finden.

Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen: Vorlage und was hineingehört

Max Benz Geschäftsführer und Gründer
Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Ein Darlehen unter Privatpersonen ist auch mündlich wirksam. Beweisen musst du es trotzdem, und genau daran scheitern die meisten Streitfälle. Ein zweiseitiger Vertrag mit Betrag, Auszahlungsdatum, Rückzahlung und Unterschriften kostet zehn Minuten und erspart im Zweifel den Prozess.

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Acht Paragrafen von der Auszahlung bis zur Schlussbestimmung, mit den Verweisen auf § 488 und § 288 BGB.

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Was im Vertrag stehen muss

Gesetzlich vorgeschrieben ist bei einem privaten Darlehen keine bestimmte Form. Damit der Vertrag seinen Zweck erfüllt, braucht er aber fünf Angaben, ohne die später jede Diskussion offen ist: wer verleiht, wer bekommt, wie viel, wann fließt das Geld und wann kommt es zurück.

  • Die Parteien mit vollem Namen, Geburtsdatum und Anschrift.
  • Der Betrag in Ziffern und in Worten.
  • Die Auszahlung mit Datum und IBAN. Überweise das Geld, zahle es nicht bar aus, sonst fehlt der Beleg.
  • Die Zinsen oder ausdrücklich deren Fehlen.
  • Die Rückzahlung als Termin oder als Ratenplan.

Wann muss zurückgezahlt werden, wenn nichts vereinbart ist?

Fehlt eine Rückzahlungszeit, hängt die Fälligkeit von einer Kündigung ab. Beide Seiten können dann mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 488 Absatz 3 BGB). Wer zinslos verliehen hat, muss dafür nicht einmal kündigen: Die darlehensnehmende Person darf jederzeit vorher zurückzahlen. Das ist der praktische Grund, warum ein konkretes Datum im Vertrag besser ist als ein “wenn es dir wieder besser geht”.

Zinsen: erlaubt, aber mit zwei Nebenwirkungen

Einen festen gesetzlichen Höchstzins gibt es nicht. Die Rechtsprechung setzt die Grenze dort, wo der Zins in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung steht, üblicherweise beim Doppelten des Marktzinses. Zwei Punkte werden trotzdem oft übersehen.

Erstens sind vereinnahmte Zinsen Kapitalerträge und damit steuerpflichtig. Bei der Bank zieht das Institut die Abgeltungsteuer automatisch ab, beim Privatdarlehen musst du die Zinsen selbst in der Steuererklärung angeben. Zweitens kann das Finanzamt ein deutlich zinsloses oder untypisch günstiges Darlehen unter Angehörigen in Höhe des Zinsvorteils als Schenkung werten. Bei größeren Beträgen lohnt vorher ein Gespräch mit der Steuerberatung.

Was passiert, wenn nicht gezahlt wird?

Bleibt eine fällige Rate aus, gerät die darlehensnehmende Person nach einer Mahnung in Verzug. Der gesetzliche Verzugszins beträgt für Verbraucher fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (§ 288 Absatz 1 BGB), der halbjährlich neu festgesetzt wird. Eine Mahnung mit gesetzter Frist ist auch deshalb sinnvoll, weil sie den Verzug dokumentiert.

Drei Fehler, die im Familienkreis teuer werden

  • Bar ausgezahlt. Ohne Überweisungsbeleg steht Aussage gegen Aussage, der Vertrag allein beweist noch nicht, dass das Geld auch geflossen ist.
  • Keine Rückzahlung vereinbart. Dann gilt die Drei-Monats-Kündigung, und aus dem “wenn du kannst” wird schnell ein “irgendwann”.
  • Der Vertrag existiert nur einmal. Jede Partei sollte eine unterschriebene Ausfertigung bekommen, sonst hat im Streitfall nur eine Seite ein Dokument.

Abgrenzung: Darlehen, Schenkung, Dispo

Ein Darlehen wird zurückgezahlt, eine Schenkung nicht. Diese Unterscheidung interessiert nicht nur die Beteiligten, sondern auch das Finanzamt, weshalb der Rückzahlungswille schriftlich festgehalten sein sollte. Und wer nur kurzfristig eine Lücke überbrücken will, sollte den Vergleich rechnen: Ein Dispositionskredit ist teuer, aber unbürokratisch, während ein Darlehen im Familienkreis günstig ist und dafür die Beziehung belastet, wenn es nicht sauber geregelt wird.

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Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Technischen Universität Dresden und ist Geschäftsführer und Gründer von girokonto.io, einer Marke der LBC Finance UG. Er liebt es, alle Daten über Girokonten zusammenzutragen, um so die besten Girokonten zu vergleichen und zu finden.

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Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Technischen Universität Dresden und ist Geschäftsführer und Gründer von girokonto.io, einer Marke der LBC Finance UG. Er liebt es, alle Daten über Girokonten zusammenzutragen, um so die besten Girokonten zu vergleichen und zu finden.