Arbeitszeitrechner: Stunden und Wochenstunden erfassen
Zuletzt aktualisiert: 13.06.2026
Mit dem Arbeitszeitrechner berechnen Sie Ihre tägliche Nettoarbeitszeit in Sekunden: Arbeitsbeginn eingeben, Arbeitsende eintragen, Pausen abziehen. Das Ergebnis liefert Ihnen Bruttoarbeitszeit, Nettoarbeitszeit und den Dezimalwert für die Lohnabrechnung, den Sie für Stundenzettel, Rechnungen und die monatliche Gehaltsabrechnung benötigen. Kostenlos, kein Login.
Das Wichtigste in Kürze:
- Nettoarbeitszeit = Arbeitsende minus Arbeitsbeginn minus Pausen
- Maximal 8 Stunden täglich nach ArbZG; bis 10 Stunden erlaubt wenn der Sechs-Monats-Durchschnitt 8 Stunden nicht überschreitet
- Gesetzliche Pause: mindestens 30 Minuten nach mehr als 6 Stunden; mindestens 45 Minuten nach mehr als 9 Stunden (§ 4 ArbZG)
- Dezimalformel: Stunden + (Minuten geteilt durch 60); Beispiel: 7 Stunden 30 Minuten = 7,5 Stunden
- Arbeitgeber sind seit EuGH-Urteil C-55/18 (2019) und BAG-Urteil 1 ABR 22/21 (2022) zur Zeiterfassung verpflichtet
Wie funktioniert der Arbeitszeitrechner?
Für die Berechnung Ihrer Arbeitszeit brauchen Sie drei Angaben: Wann haben Sie angefangen, wann haben Sie aufgehört und wie lange haben Sie Pause gemacht? Aus diesen Eingaben ergibt sich Ihre Nettoarbeitszeit automatisch. Der Arbeitszeitrechner übernimmt die Rechnung und zeigt Ihnen das Ergebnis in Stunden und Minuten sowie als Dezimalwert.
Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie Ihre tägliche Arbeitszeit:
Schritt 1: Arbeitsbeginn eintragen. Geben Sie die Uhrzeit ein, zu der Sie Ihre Arbeit aufgenommen haben. Bei Nachtschichten, die nach Mitternacht enden, erkennt der Rechner den Tageswechsel automatisch.
Schritt 2: Arbeitsende eintragen. Tragen Sie die Uhrzeit ein, zu der Sie Ihre Arbeit beendet haben.
Schritt 3: Pausen eintragen. Geben Sie die Dauer Ihrer Arbeitspausen in Minuten an. Sie können mehrere Pausen separat eintragen. Wenn Sie keine Pause gemacht haben, weil Sie zum Beispiel weniger als sechs Stunden gearbeitet haben, lassen Sie das Feld frei.
Schritt 4: Ergebnis ablesen. Der Rechner zeigt Ihnen sofort Bruttoarbeitszeit, Nettoarbeitszeit und den gerundeten Dezimalwert an.
Bruttoarbeitszeit vs. Nettoarbeitszeit
Bei der Arbeitszeitberechnung wird zwischen zwei Begriffen unterschieden, die im Alltag oft verwechselt werden.
Die Bruttoarbeitszeit ist die Zeitspanne von Arbeitsbeginn bis Arbeitsende einschließlich aller Pausen. Pausen zählen dazu. Wer um 08:00 Uhr beginnt und um 17:00 Uhr aufhört, hat eine Bruttoarbeitszeit von neun Stunden, unabhängig davon wie viel Zeit davon auf Mittagspause oder Kaffeepausen entfällt.
Die Nettoarbeitszeit ist die tatsächlich geleistete Arbeitszeit ohne Pausen. Pausen fehlen hier. Bei neun Stunden Bruttoarbeitszeit und 45 Minuten Pause beträgt die Nettoarbeitszeit acht Stunden und 15 Minuten. Für die Lohnabrechnung und die Arbeitszeiterfassung ist ausschließlich die Nettoarbeitszeit maßgeblich, da Ruhepausen nach § 4 ArbZG nicht als Arbeitszeit zählen.
Beispielrechnung:
| Eingabe | Wert |
| Arbeitsbeginn | 08:00 Uhr |
| Arbeitsende | 17:00 Uhr |
| Pause | 45 Minuten |
| Bruttoarbeitszeit | 9:00 Stunden |
| Nettoarbeitszeit | 8:15 Stunden |
| Dezimalwert | 8,25 Stunden |
Arbeitszeit in Dezimal umrechnen
Stundenzettel, Rechnungen und die Lohnabrechnung nutzen das Dezimalformat. Statt 7:30 Uhr: 7,5. Diese Schreibweise ist notwendig, weil Sie Dezimalzahlen direkt addieren können, um tägliche Arbeitsstunden zu einer korrekten Wochen- oder Monatsarbeitszeit zusammenzuzählen, ohne umständlich Stunden und Minuten separat zu verrechnen.
Die Formel lautet: Dezimalstunden = Stunden + (Minuten geteilt durch 60)
Beispiel: 7 Stunden und 45 Minuten ergeben 7 + (45 geteilt durch 60) = 7 + 0,75 = 7,75 Dezimalstunden.
Referenztabelle für die Umrechnung:
| Zeitformat | Dezimalstunden |
| 7:00 Stunden | 7,00 h |
| 7:15 Stunden | 7,25 h |
| 7:30 Stunden | 7,50 h |
| 7:45 Stunden | 7,75 h |
| 8:00 Stunden | 8,00 h |
| 8:15 Stunden | 8,25 h |
| 8:30 Stunden | 8,50 h |
| 8:45 Stunden | 8,75 h |
| 9:00 Stunden | 9,00 h |
Diese Dezimalwerte lassen sich direkt addieren: Wer an drei Tagen 7,5 + 8,25 + 8,75 Stunden gearbeitet hat, kommt auf 24,5 Stunden Wochenarbeitszeit.
Wochenarbeitszeit und Überstunden berechnen
Die Wochenarbeitszeit ist die Summe aller täglich geleisteten Nettoarbeitsstunden. Überstunden entstehen, wenn die tatsächlich geleisteten Stunden die vertraglich vereinbarte Sollarbeitszeit überschreiten.
Formel für Überstunden: tatsächlich geleistete Stunden minus Sollarbeitszeit. Wer 9,5 Stunden gearbeitet hat, aber nur acht Stunden Soll hatte, macht 1,5 Stunden Überstunden.
Typische Wochenarbeitszeiten in Deutschland:
- 40-Stunden-Woche: der häufigste Vollzeit-Standard in Deutschland
- 38,5-Stunden-Woche: üblich in vielen Tarifverträgen, etwa im Einzel- und Großhandel
- 35-Stunden-Woche: gilt in der Metall- und Elektroindustrie durch den IG-Metall-Tarifvertrag; die IG Metall erkämpfte diese Regelung 1984; sie gilt heute für rund 3,9 Millionen Beschäftigte in Deutschland
Monatliche Arbeitszeit berechnen: Ein Monat hat im Durchschnitt 4,33 Wochen. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich eine monatliche Arbeitszeit von circa 173 Stunden (40 multipliziert mit 4,33).
Jahresarbeitszeit berechnen: Die Jahresarbeitszeit hängt von der Wochenarbeitszeit, den Urlaubstagen und den gesetzlichen Feiertagen ab. Bei einer 40-Stunden-Woche und 30 Urlaubstagen sowie circa zehn gesetzlichen Feiertagen ergibt sich eine Jahresarbeitszeit von ungefähr 1.760 bis 1.840 Stunden.
Praxisbeispiel: So berechnen Sie einen Arbeitstag
An einem konkreten Beispiel zeigen wir die vollständige Berechnung Schritt für Schritt:
Ausgangssituation: Sie beginnen Ihren Arbeitstag um 08:15 Uhr und verlassen das Büro um 17:45 Uhr. Typischer Bürotag. Dazwischen haben Sie zwei Pausen eingelegt: eine Mittagspause von 30 Minuten und eine kurze Kaffeepause von 15 Minuten, womit Sie die gesetzliche Mindestruhepause von 45 Minuten nach § 4 ArbZG bereits erfüllen.
Hinweis zur Pausenregelung: Nach § 4 Satz 2 ArbZG dürfen Ruhepausen in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Ihre zwei Pausen von 30 und 15 Minuten sind daher gesetzlich korrekt und zählen zusammen als eine 45-minütige Ruhepause.
Berechnung:
- Bruttoarbeitszeit: 17:45 Uhr minus 08:15 Uhr = 9 Stunden 30 Minuten (9,5 Dezimalstunden)
- Gesamtpausenzeit: 30 Minuten plus 15 Minuten = 45 Minuten
- Nettoarbeitszeit: 9 Stunden 30 Minuten minus 45 Minuten = 8 Stunden 45 Minuten
- Dezimalwert: 8 + (45 geteilt durch 60) = 8 + 0,75 = 8,75 Dezimalstunden
- Berufliche Tätigkeit am Arbeitsplatz oder im Homeoffice
- Dienstreisen, die vom Arbeitgeber angeordnet oder nachweislich erforderlich sind
- Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz oder in dessen unmittelbarer Nähe
- Vom Arbeitgeber angeordnete Fortbildungen und Schulungen
- Fahrtzeiten als Fahrer bei angeordneten Dienstreisen
- Umkleidezeiten, wenn das Anlegen der vorgeschriebenen Schutzkleidung am Arbeitsplatz erfolgen muss
- Ruhepausen nach § 4 ArbZG: vorab festgelegte Unterbrechungen zur Erholung
- Ruhezeiten nach § 5 ArbZG: die ununterbrochene Zeit zwischen zwei Arbeitstagen (mindestens 11 Stunden)
- Rufbereitschaft: Nur die tatsächliche Einsatzzeit zählt als Arbeitszeit, nicht die Wartezeit
- Wegezeiten zwischen Wohnung und Arbeitsort
- Private Arztbesuche oder persönliche Erledigungen während der Arbeitszeit: Diese zählen grundsätzlich nicht als Arbeitszeit. Wenn ein Arztbesuch aus betrieblichen Gründen nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich ist, kann § 616 BGB zur Entgeltfortzahlung verpflichten, doch die Freistellungszeit selbst gilt rechtlich nicht als Arbeitszeit.
- Digitale Zeiterfassungssoftware (empfohlen für automatische Auswertung und rechtssichere Dokumentation)
- Excel-Tabellen oder papierbasierte Stundenlisten
- Stechuhr oder biometrische Systeme
- Apps auf dem Smartphone
Ergebnis: Wenn Ihre Sollarbeitszeit acht Stunden beträgt, haben Sie an diesem Tag 0,75 Stunden (45 Minuten) Überstunden angesammelt.
Was gilt als Arbeitszeit?

Nach § 2 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist die Arbeitszeit die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Was genau dazu zählt und was nicht, ist im Arbeitsalltag nicht immer offensichtlich.
Was zählt zur Arbeitszeit?
Zur Arbeitszeit gehören alle Zeiten, in denen Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen oder dazu verpflichtet sind:
Was zählt nicht zur Arbeitszeit?
Diese Zeiten gelten gesetzlich nicht als Arbeitszeit:
Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit in Deutschland
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schützt Arbeitnehmer durch klare Grenzen bei Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten.
Maximale Arbeitszeit pro Tag und pro Woche
Die tägliche Arbeitszeit darf nach § 3 ArbZG grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden pro Tag ist erlaubt, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt 48 Stunden. Bestimmte Branchen wie das Gesundheitswesen, die Gastronomie oder das Transportwesen unterliegen Sonderregelungen.
Gesetzliche Pausenzeiten (§ 4 ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz legt fest, wie lange Pflichtpausen mindestens dauern müssen:
| Arbeitszeit | Mindestpause |
| Bis zu 6 Stunden | Keine Pflichtpause |
| Mehr als 6 Stunden | Mindestens 30 Minuten |
| Mehr als 9 Stunden | Mindestens 45 Minuten |
Die Pausen dürfen nach § 4 Satz 2 ArbZG in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Arbeitnehmer müssen die Pause also nicht am Stück nehmen.
Mindestruhezeit (§ 5 ArbZG)
Zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen. Wer also um 22:00 Uhr Feierabend macht, darf frühestens um 09:00 Uhr am nächsten Morgen mit der Arbeit beginnen.
Es ist wichtig, Ruhepausen von Ruhezeiten zu unterscheiden: Ruhepausen (§ 4 ArbZG) sind die täglichen Pausen während der Arbeit, Ruhezeiten (§ 5 ArbZG) sind die Pausen zwischen zwei Arbeitstagen. Ausnahmen von der 11-Stunden-Ruhezeit gelten für bestimmte Berufsgruppen wie Krankenhausmitarbeiter, in der Landwirtschaft und in der Gastronomie.
Ist die Arbeitszeiterfassung Pflicht?
Ja. Für Arbeitgeber in Deutschland ist die Arbeitszeiterfassung Pflicht. Diese Pflicht beruht auf zwei wegweisenden Gerichtsurteilen.
Das EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 (Az. C-55/18) verpflichtete alle EU-Mitgliedstaaten dazu, Arbeitgeber zur Einrichtung eines objektiven, zugänglichen und verlässlichen Systems zur Arbeitszeiterfassung zu verpflichten.
Das BAG-Urteil vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) bestätigte, dass auch nach dem bis dahin geltenden deutschen Recht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzeichnen müssen.
Konsequenzen für Arbeitgeber: Wer keine Zeiterfassung betreibt, riskiert Bußgelder und haftet für nicht nachweisbare Überstunden. Arbeitnehmer haben das Recht, auf Verlangen Auskunft über ihre erfassten Arbeitszeiten zu erhalten.
Methoden der Arbeitszeiterfassung: