Max Benz

Geschäftsführer und Gründer

Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Technischen Universität Dresden und ist Geschäftsführer und Gründer von girokonto.io, einer Marke der LBC Finance UG. Er liebt es, alle Daten über Girokonten zusammenzutragen, um so die besten Girokonten zu vergleichen und zu finden.

Was ist eine Bankvollmacht bzw. Kontovollmacht?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bankvollmacht und Kontovollmacht meinen im Alltag meist dasselbe: die Erlaubnis, dass eine andere Person auf dein Bankkonto zugreifen darf.
  • Eine Vollmacht braucht keine bestimmte Form (§ 167 Abs. 2 BGB), die meisten Banken verlangen aber ihr eigenes, schriftliches Formular.
  • Ohne jede Vollmacht kann im Ernstfall niemand für dich auf dein Konto zugreifen, dann entscheidet das Betreuungsgericht über einen gesetzlichen Betreuer.
  • Details zur Erteilung, den Vollmacht-Arten und zum Widerruf findest du in unseren Ratgebern zur Bankvollmacht und zur Kontovollmacht.

Was ist eine Bankvollmacht bzw. Kontovollmacht?

Eine Bankvollmacht bzw. Kontovollmacht ist die Erlaubnis, dass eine von dir bestimmte Person Bankgeschäfte in deinem Namen erledigt, zum Beispiel Geld abheben, Überweisungen ausführen oder Kontoauszüge einsehen. Im Sprachgebrauch der meisten Banken werden beide Begriffe synonym verwendet, auch wenn Kontovollmacht im engeren Sinn nur ein einzelnes Konto meint und Bankvollmacht alle Konten und Produkte bei einer Bank umfassen kann.

Rechtlich ist eine Vollmacht an keine bestimmte Form gebunden (§ 167 Abs. 2 BGB), eine mündliche Absprache würde also theoretisch reichen. In der Praxis verlangt jede Bank aus Beweisgründen eine schriftliche Erklärung auf ihrem eigenen Formular, unterschrieben von dir und der bevollmächtigten Person. Eine notarielle Beglaubigung ist für eine normale Bankvollmacht nicht vorgeschrieben.

Kontovollmacht, Bankvollmacht oder Vorsorgevollmacht: Welche brauchst du?

Drei Symbole zeigen Kontovollmacht, Bankvollmacht und Vorsorgevollmacht mit ihrem jeweiligen Geltungsbereich.
Kontovollmacht, Bankvollmacht und Vorsorgevollmacht unterscheiden sich vor allem im Geltungsbereich.

Für reine Bankgeschäfte reicht eine Konto- oder Bankvollmacht, für Entscheidungen über Gesundheit, Wohnort oder Behörden brauchst du zusätzlich eine Vorsorgevollmacht. Die drei Begriffe unterscheiden sich vor allem im Umfang, wie die folgende Übersicht zeigt.

Vollmacht-ArtGilt fürTypisches Beispiel
Kontovollmachtein einzelnes, benanntes KontoPartner darf nur auf das gemeinsame Haushaltskonto zugreifen
Bankvollmacht (Generalvollmacht für die Bank)alle Konten, Depots und Produkte bei einer BankKind verwaltet alle Konten der Eltern bei deren Hausbank
VorsorgevollmachtBankgeschäfte nur, wenn ausdrücklich erwähnt, sowie Gesundheit, Wohnung und BehördengängeVertrauensperson entscheidet bei schwerer Krankheit auch über Pflege und Arztbesuche

Banken lehnen eine reine Vorsorgevollmacht als Nachweis für den Kontozugriff in der Praxis häufig ab, weil sie den Eintritt des Vorsorgefalls nicht selbst prüfen können. Deshalb ist es sinnvoll, zusätzlich zur Vorsorgevollmacht eine separate Konto- oder Bankvollmacht auf dem Formular deiner Bank auszustellen. Wie du eine Bankvollmacht im Detail erteilst und welche Arten es gibt, erklären wir ausführlich im Ratgeber Bankvollmacht: Erteilung, Arten und Widerruf.

Was passiert, wenn du gar keine Vollmacht erteilst?

Ohne Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht nach Paragraf 1814 BGB einen gesetzlichen Betreuer.
Ohne Vollmacht entscheidet im Ernstfall das Betreuungsgericht nach § 1814 BGB.

Ohne Vollmacht kann im Ernstfall niemand für dich auf dein Konto zugreifen, selbst dein Ehepartner nicht automatisch. Kannst du deine Bankgeschäfte wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst regeln, bestellt das Betreuungsgericht auf gesetzlicher Grundlage (§ 1814 BGB, seit der Betreuungsrechtsreform zum 1. Januar 2023 neu nummeriert) eine gesetzliche Betreuung. Diese kann Monate dauern, kostet Gerichtsgebühren und die Vergütung des Betreuers oder der Betreuerin, und du kannst dir die Person meist nicht mehr frei aussuchen.

Im Todesfall ohne Vollmacht dürfen Angehörige erst nach einem Erbschein oder einem notariellen Testament auf das Konto zugreifen. Diesen Nachweis stellt das Nachlassgericht aus, was je nach Auslastung mehrere Wochen bis Monate dauern kann. Eine transmortale oder postmortale Vollmacht überbrückt genau diese Zeit, etwa um die Beerdigung oder laufende Rechnungen zu bezahlen. Welche der drei zeitlichen Varianten (prämortal, transmortal, postmortal) am besten zu deiner Situation passt, erklären wir Schritt für Schritt im Ratgeber Kontovollmacht: Das musst du wissen.

Wo findest du Details zur Erteilung, zum Widerruf und zu Vorlagen?

Details zur Erteilung, zum Widerruf und zu Vorlagen findest du in zwei eigenen Ratgebern, damit du nicht zweimal dieselben Schritte liest.

FAQ: Bankvollmacht und Kontovollmacht

Kann ich Konto-, Bank- und Vorsorgevollmacht gleichzeitig haben?

Ja, du kannst Konto-, Bank- und Vorsorgevollmacht gleichzeitig haben, die drei schließen sich nicht aus und werden in der Praxis oft kombiniert. Eine Vorsorgevollmacht regelt Gesundheit und Behördenangelegenheiten, eine zusätzliche Konto- oder Bankvollmacht auf dem Formular deiner Bank stellt sicher, dass diese den Kontozugriff auch tatsächlich anerkennt.

Gilt eine Bankvollmacht bei mehreren Banken?

Nein, eine Bankvollmacht gilt immer nur bei dem Institut, bei dem du sie unterschrieben hast. Führst du Konten bei mehreren Banken, brauchst du bei jeder Bank eine eigene Vollmacht auf deren jeweiligem Formular.

Was passiert, wenn ich gar nichts regle und plötzlich handlungsunfähig bin?

Ohne jede Regelung bestellt das Betreuungsgericht auf Antrag eine gesetzliche Betreuung nach § 1814 BGB, die dein Konto verwaltet, bis du wieder handlungsfähig bist. Das dauert in der Regel länger als die Einrichtung einer Vollmacht und die Betreuungsperson kannst du dir dann nicht mehr selbst aussuchen.

Reicht eine formlose, mündliche Absprache mit meiner Bank?

Rechtlich wäre eine formlose Vollmacht nach § 167 Abs. 2 BGB zwar möglich, Banken akzeptieren sie aus Beweis- und Haftungsgründen in der Praxis aber nicht. Du brauchst immer das schriftliche Formular deiner Bank mit Unterschrift von dir und der bevollmächtigten Person.

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