Max Benz

Geschäftsführer und Gründer

Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Technischen Universität Dresden und ist Geschäftsführer und Gründer von girokonto.io, einer Marke der LBC Finance UG. Er liebt es, alle Daten über Girokonten zusammenzutragen, um so die besten Girokonten zu vergleichen und zu finden.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Freistellungsauftrag ist ein Auftrag an deine Bank, deine Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags ohne Abzug von Abgeltungsteuer auszuzahlen.
  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt seit 2023 bei 1.000 Euro im Jahr, für zusammen veranlagte Ehepaare bei 2.000 Euro (§ 20 Abs. 9 EStG).
  • Du erteilst ihn direkt bei deiner Bank, ohne Gericht und ohne Finanzamt. Er gilt nur mit deiner steuerlichen Identifikationsnummer und lässt sich auf mehrere Banken verteilen.

Wenn dein Tagesgeld, Festgeld oder Depot Erträge abwirft, behält die Bank darauf normalerweise automatisch Steuern ein und überweist sie ans Finanzamt. Das passiert auch dann, wenn deine Erträge so gering sind, dass am Ende gar keine Steuer fällig wäre.

Genau hier hilft der Freistellungsauftrag: Mit ihm sagst du deiner Bank, dass sie einen Teil deiner Erträge steuerfrei auszahlen soll. In diesem Artikel erfährst du, was ein Freistellungsauftrag ist, für welche Erträge er gilt und worauf du beim Ausfüllen achten musst.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag ist ein Formular, mit dem du deine Bank oder deinen Broker anweist, vom Steuerabzug auf Kapitalerträge abzusehen, solange deine Erträge den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen. Rechtsgrundlage ist § 44a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank von jedem Euro Zinsen oder Dividende die Abgeltungsteuer ab: 25 Prozent nach § 32d Abs. 1 EStG, dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt laut § 20 Abs. 9 EStG 1.000 Euro pro Person und Jahr. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden, bekommen einen gemeinsamen Pauschbetrag von 2.000 Euro. Bis Ende 2022 lagen die Beträge bei 801 bzw. 1.602 Euro. Ein Beispiel: Du bekommst in einem Jahr 600 Euro Tagesgeldzinsen und hast bei dieser Bank einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro. Dann zahlt die Bank dir die 600 Euro in voller Höhe aus. Ohne Auftrag würden rund 158 Euro Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten (ohne Kirchensteuer).

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Für welche Kapitalerträge ein Freistellungsauftrag gilt

Der Freistellungsauftrag gilt für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, von denen eine Bank in Deutschland Kapitalertragsteuer einbehält. Dazu gehören:

  • Zinsen auf Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch und verzinste Girokonten
  • Dividenden aus Aktien und Ausschüttungen von Fonds und ETFs
  • Kursgewinne beim Verkauf von Aktien, Fonds, ETFs und Anleihen
  • Vorabpauschalen bei thesaurierenden Fonds und ETFs

Bei ausländischen Banken ohne deutsche Niederlassung kannst du keinen Freistellungsauftrag erteilen, weil diese Institute keine deutsche Abgeltungsteuer einbehalten. Die Erträge musst du dann selbst in der Steuererklärung (Anlage KAP) angeben. Den Sparer-Pauschbetrag bekommst du dort trotzdem.

Wichtig ist auch die Abgrenzung: Der Freistellungsauftrag macht deine Erträge nicht dauerhaft steuerfrei. Er sorgt nur dafür, dass die Bank bis zur freigestellten Summe gar nicht erst Steuern abzieht. Wie viel Steuer auf Erträge oberhalb des Pauschbetrags anfällt, kannst du mit unserem Kapitalertragsteuer-Rechner grob abschätzen.

Kriterien für den Erhalt eines Freistellungsauftrags nach deutschem Recht

Einen Freistellungsauftrag stellst du selbst aus, meist mit wenigen Klicks im Online-Banking. Kein Gericht und kein Finanzamt muss ihn genehmigen. Damit er gültig ist, müssen aber ein paar Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Unbeschränkte Steuerpflicht: Du musst in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein, also in der Regel hier wohnen (§ 44a Abs. 1 EStG).
  • Steuerliche Identifikationsnummer: Ohne deine Steuer-ID ist ein Freistellungsauftrag nicht möglich. Aufträge, zu denen der Bank keine Steuer-ID vorliegt, sind seit dem 1. Januar 2016 unwirksam (§ 44a Abs. 2a EStG). Bei einem gemeinsamen Auftrag braucht die Bank die Steuer-IDs beider Partner.
  • Amtliches Muster: Der Auftrag muss nach dem amtlich vorgeschriebenen Muster erteilt werden. Die Banken stellen dafür ein Formular oder eine Eingabemaske im Online-Banking bereit.
  • Höchstbetrag: Alle deine Freistellungsaufträge zusammen dürfen 1.000 Euro nicht übersteigen, bei Ehepaaren mit gemeinsamem Auftrag 2.000 Euro.

Freistellungsauftrag auf mehrere Banken verteilen

Hast du Konten oder Depots bei mehreren Banken, kannst du den Pauschbetrag beliebig aufteilen, zum Beispiel 700 Euro für das Tagesgeld bei Bank A und 300 Euro für das Depot bei Bank B. Am besten orientierst du dich daran, wo du voraussichtlich welche Erträge bekommst. Die Banken melden die freigestellten Beträge an das Bundeszentralamt für Steuern (§ 45d EStG). Überschreitest du in Summe die 1.000 bzw. 2.000 Euro, fällt das also auf.

Du kannst die Aufteilung jederzeit ändern, etwa wenn du dein Geld zu einer Bank mit höheren Zinsen umziehst. Senken lässt sich ein Auftrag allerdings nur bis zu dem Betrag, den die Bank im laufenden Jahr schon steuerfrei ausgezahlt hat.

Was passiert ohne Freistellungsauftrag?

Vergisst du den Auftrag oder ist er zu niedrig, behält die Bank Abgeltungsteuer ein, obwohl du noch Freibetrag übrig hättest. Das Geld ist nicht verloren: Über die Anlage KAP in deiner Einkommensteuererklärung kannst du dir zu viel gezahlte Steuer vom Finanzamt zurückholen. Dafür brauchst du die Jahressteuerbescheinigung deiner Bank. Schneller und bequemer ist es aber, den Freistellungsauftrag gleich bei der Kontoeröffnung einzurichten.

Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es zusätzlich die Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) vom Finanzamt. Liegt sie der Bank vor, zahlt sie alle Kapitalerträge ohne Steuerabzug aus, auch über den Pauschbetrag hinaus (§ 44a Abs. 2 EStG). Das ist zum Beispiel für Studierende, Kinder mit eigenem Sparkonto oder Rentner mit kleiner Rente interessant.

Fazit

Ein Freistellungsauftrag kostet dich nichts, ist schnell erteilt und sorgt dafür, dass dir die Bank Zinsen, Dividenden und Kursgewinne bis 1.000 Euro im Jahr (gemeinsam veranlagt 2.000 Euro) ohne Steuerabzug auszahlt.

Prüfe am besten einmal im Jahr, ob die Verteilung auf deine Banken noch zu deinen Erträgen passt, vor allem wenn du Tagesgeld zu einer neuen Bank verschiebst. Ist doch einmal zu viel Steuer abgezogen worden, holst du sie dir über die Steuererklärung zurück. Quellen: § 20 EStG, § 44a EStG, § 32d EStG (Stand: Oktober 2026).


Max Benz

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