Minijob-Rechner: Verdienstgrenzen berechnen
Zuletzt aktualisiert: 16.06.2026
Leben & Arbeit
Der Minijob-Rechner zeigt dir, ob Stundenlohn und Arbeitszeit innerhalb deiner Minijob-Grenze bleiben.
Einmalzahlungen, schwankende Monatslöhne und sozialversicherungsrechtliche Sonderfälle musst du separat prüfen.
Trage deine Werte ein und starte die Berechnung.
Was berechnet der Minijob-Rechner?
Der Minijob-Rechner berechnet deinen monatlichen Verdienst aus Stundenlohn und Arbeitszeit und prüft, ob du die gewählte Minijob-Grenze einhältst.
Welche Eingaben braucht der Minijob-Rechner?
Für eine sinnvolle Berechnung brauchst du Stundenlohn, Arbeitsstunden pro Monat und Minijob-Grenze. Der Rechner setzt diese Angaben in eine strukturierte Rechenlogik um und zeigt dir direkt das Ergebnis.
Wenn du realistische Vergleichswerte eingibst, wird die Schätzung deutlich belastbarer. Für Szenarien lohnt es sich, mit mehreren Varianten zu rechnen und die Ergebnisse direkt nebeneinander zu halten.
Wie rechnet der Minijob-Rechner?
Monatsverdienst = Stundenlohn × Stunden pro Monat. Zusätzlich wird die maximal mögliche Stundenanzahl bis zur Verdienstgrenze ausgewiesen.
Welche Faktoren beeinflussen das Ergebnis im Minijob-Rechner?
Diese Werte verschieben das Ergebnis am stärksten. Wenn du nur wenige Eingaben anpassen willst, solltest du mit diesen Faktoren beginnen.
- Stundenlohn
- Arbeitsstunden pro Monat
- Verdienstgrenze
Wann ist der Minijob-Rechner sinnvoll?
Der Rechner ist sinnvoll für Nebenjobs, Studentenjobs, Werkstudenten-Abgrenzung oder flexible Teilzeitmodelle.
Welche Grenzen hat der Minijob-Rechner?
Einmalzahlungen, schwankende Monatslöhne und sozialversicherungsrechtliche Sonderfälle musst du separat prüfen.
Worauf solltest du beim Minijob-Rechner besonders achten?
Stand 8. März 2026: Die Voreinstellung nutzt die Minijob-Grenze von 603 Euro pro Monat und den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro.
Warum schwankt die maximal mögliche Stundenzahl mit dem Lohn so stark?
Die Verdienstgrenze ist fest, der Stundenlohn aber variabel. Steigt der Stundenlohn, sinkt automatisch die Zahl der Stunden, die innerhalb der Minijob-Grenze noch möglich sind.
Warum ist ein Puffer zur Minijob-Grenze sinnvoll?
Schon kleine Mehrstunden, Zuschläge oder Rundungsdifferenzen können dazu führen, dass du die Grenze überschreitest. Ein kleiner Sicherheitsabstand macht die Planung deshalb deutlich entspannter.
Welche Fragen sind beim Minijob-Rechner am häufigsten?
Wie genau ist der Minijob-Rechner?
Einmalzahlungen, schwankende Monatslöhne und sozialversicherungsrechtliche Sonderfälle musst du separat prüfen.
Welche Eingaben sind beim Minijob-Rechner am wichtigsten?
Die wichtigsten Stellschrauben sind Stundenlohn, Arbeitsstunden pro Monat, Verdienstgrenze. Schon kleine Änderungen bei diesen Werten können das Ergebnis spürbar verschieben.
Wann lohnt sich der Minijob-Rechner besonders?
Der Rechner ist sinnvoll für Nebenjobs, Studentenjobs, Werkstudenten-Abgrenzung oder flexible Teilzeitmodelle.
Ist ein höherer Stundenlohn im Minijob automatisch besser?
Nicht unbedingt. Ein höherer Stundenlohn ist zwar attraktiv, reduziert aber die Zahl der Stunden, die du innerhalb der Grenze noch arbeiten kannst.
Welche Rechner passen thematisch dazu?
Diese Rechner greifen eng verwandte Fragen auf und helfen dir dabei, Folgeberechnungen direkt im selben Themenfeld anzuschließen.
Mit dem Minijob-Rechner berechnen Sie in Sekunden, wie hoch die Arbeitgeberbeiträge für eine geringfügige Beschäftigung sind. Die aktuelle Verdienstgrenze liegt seit 2022 bei 556 Euro pro Monat. Beim geltenden Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde (ab 1. Januar 2026) darf ein Minijobber maximal rund 40 Stunden monatlich arbeiten. Geben Sie einfach den vereinbarten Bruttolohn ein und erhalten Sie sofort eine vollständige Beitragsübersicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Verdienstgrenze 2026: maximal 556 Euro pro Monat (6.672 Euro pro Jahr)
- Mindestlohn 2026: 13,90 Euro pro Stunde, entspricht maximal ca. 40 Stunden pro Monat
- Arbeitgeberkosten beim gewerblichen Minijob: rund 31 bis 33 Prozent des Bruttolohns
- Arbeitnehmer zahlen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (bei Familienversicherung)
- Haushalts-Minijob: deutlich günstigere Abgaben über das Haushaltsscheck-Verfahren
Wie funktioniert der Minijob-Rechner?
Der Rechner ermittelt auf Basis des eingegebenen Bruttolohns alle anfallenden Pauschalabgaben, die Sie als Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale abführen müssen. So gehen Sie vor:
- Minijob-Art wählen: Entscheiden Sie, ob es sich um einen gewerblichen Minijob oder einen Haushalts-Minijob handelt. Die Beitragssätze unterscheiden sich erheblich.
- Bruttolohn eingeben: Tragen Sie den vereinbarten monatlichen Bruttolohn ein. Dieser darf 556 Euro nicht dauerhaft überschreiten.
- Berechnung starten: Der Rechner zeigt sofort alle Beitragsposten: Rentenversicherung, Krankenversicherung, Umlagen und optional die pauschale Lohnsteuer.
- Ergebnis ablesen: Sie sehen den Gesamtbetrag, den Sie monatlich an die Knappschaft (Clearingstelle der Minijob-Zentrale) überweisen müssen.
Falls Sie auch die Stundenzahl kennen möchten: Dividieren Sie den Bruttolohn durch den Stundenlohn. Bei 556 Euro und dem Mindestlohn von 13,90 Euro ergibt sich ein Maximum von rund 40 Stunden pro Monat.
Minijob-Verdienstgrenze 2026: Was ist erlaubt?
Die Verdienstgrenze für Minijobs beträgt seit Oktober 2022 556 Euro pro Monat. Das entspricht einem Jahreseinkommen von 6.672 Euro. Die Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt, wird jedoch nicht automatisch bei jeder Mindestlohnerhöhung angepasst.
Wichtig: Die Grenze gilt für den regelmäßigen Verdienst. Eine gelegentliche Überschreitung ist in Ausnahmefällen erlaubt, wenn sie unvorhergesehen ist und nicht mehr als zweimal innerhalb von zwölf Monaten vorkommt. Wird die Grenze dauerhaft überschritten, wechselt das Beschäftigungsverhältnis in den sozialversicherungspflichtigen Übergangsbereich (Midijob).
Ein praktisches Beispiel: Verdient ein Minijobber 540 Euro im Monat und erhält einmalig 600 Euro wegen erhöhter Arbeitsbelastung, bleibt das Beschäftigungsverhältnis trotzdem ein Minijob, sofern dieser Fall selten bleibt. Verdient die Person jedoch jeden Monat 580 Euro, liegt eine dauerhafte Überschreitung vor.

Minijob-Beiträge: Was zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Beim gewerblichen Minijob trägt der Arbeitgeber nahezu alle Abgaben. Die Gesamtbelastung liegt je nach Konstellation zwischen 31 und 33 Prozent des Bruttolohns. Arbeitnehmer zahlen hingegen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, solange sie über eine Familienmitversicherung abgesichert sind.
Gewerblicher Minijob: Arbeitgeberbeiträge im Überblick
| Beitragsart | Satz | Beispiel bei 556 Euro |
|---|---|---|
| Rentenversicherung (Arbeitgeber) | 15,00 % | 83,40 Euro |
| Krankenversicherung (Arbeitgeber) | 13,00 % | 72,28 Euro |
| Umlage U1 (Krankheit) | 0,90 % | 5,00 Euro |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | 0,29 % | 1,61 Euro |
| Insolvenzgeldumlage | 0,06 % | 0,33 Euro |
| Pauschale Lohnsteuer (optional) | 2,00 % | 11,12 Euro |
| Gesamt (mit Lohnsteuer) | ca. 31,25 % | ca. 173,74 Euro |
Hinweis: Der U1-Satz (Umlage bei Arbeitsunfähigkeit) variiert je nach Krankenkasse leicht. Der hier genannte Wert von 0,90 Prozent ist der typische Richtwert. Die pauschale Lohnsteuer von 2 Prozent ist optional. Arbeitgeber können stattdessen auch die individuelle Lohnsteuer des Arbeitnehmers abführen.

Haushalts-Minijob: Geringere Abgaben über den Haushaltsscheck
Privatpersonen, die eine Haushaltshilfe beschäftigen, profitieren vom vereinfachten Haushaltsscheck-Verfahren der Knappschaft. Die Beiträge sind deutlich niedriger:
- Rentenversicherung (Arbeitgeber): 5,00 Prozent
- Krankenversicherung (Arbeitgeber): entfällt
- Umlage U1 und U2: stark reduziert
- Steuerbonus: Arbeitgeber können bis zu 510 Euro pro Jahr als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen (20 Prozent der Aufwendungen, maximal 510 Euro)
Arbeitnehmer-Seite: Rentenversicherung aufstocken
Arbeitnehmer sind beim Minijob automatisch rentenversicherungspflichtig. Sie können sich jedoch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn sie das schriftlich beim Arbeitgeber beantragen. Alternativ können sie die volle Rentenversicherung durch einen eigenen Beitrag aufstocken. Der Arbeitgeber zahlt 15 Prozent, der Gesamtbeitragssatz beträgt 18,6 Prozent. Der Arbeitnehmer zahlt die Differenz von 3,6 Prozent selbst. Das ermöglicht den Aufbau vollwertiger Rentenanwartschaften.
Minijob und Mindestlohn 2026: Wie viele Stunden sind erlaubt?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Das hat direkte Konsequenzen für die maximale Arbeitszeit im Minijob:
Formel: Verdienstgrenze geteilt durch Mindestlohn = maximale Stunden pro Monat
Rechnung 2026: 556 Euro / 13,90 Euro = ca. 40 Stunden pro Monat
Zahlen Sie einen Lohn, der über dem Mindestlohn liegt, etwa 14,50 Euro pro Stunde, reduziert sich die erlaubte Stundenzahl entsprechend: 556 / 14,50 = ca. 38,3 Stunden.
Ausblick 2027: Ab dem 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro pro Stunde. Die Verdienstgrenze von 556 Euro wird voraussichtlich nicht gleichzeitig angepasst. Das bedeutet: Die maximale monatliche Arbeitszeit sinkt dann auf rund 38 Stunden (556 / 14,60 = 38,08 Stunden). Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten bestehende Arbeitsverträge rechtzeitig anpassen, um die Verdienstgrenze nicht unbeabsichtigt zu überschreiten.
Gewerblicher Minijob und Haushalts-Minijob: Was ist der Unterschied?
Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Arten der geringfügigen Beschäftigung. Welche zutrifft, hängt davon ab, wer die beschäftigende Partei ist:
| Merkmal | Gewerblicher Minijob | Haushalts-Minijob |
|---|---|---|
| Arbeitgeber | Unternehmen / Gewerbetreibender | Privathaushalt |
| Meldung bei | Minijob-Zentrale / Knappschaft | Knappschaft (Haushaltsscheck) |
| RV Arbeitgeber | 15,00 % | 5,00 % |
| KV Arbeitgeber | 13,00 % | entfällt |
| Steuerbonus | nein | bis 510 Euro pro Jahr absetzbar |
| Verfahren | Standard-Meldeverfahren | vereinfachtes Haushaltsscheck-Verfahren |
Typische Beispiele für Haushalts-Minijobs sind Reinigungshilfen, Gartenpflege oder Kinderbetreuung im Privathaushalt. Findet die Tätigkeit dagegen in einem gewerblichen Umfeld statt, etwa in einem Restaurant oder Büro, gilt der gewerbliche Minijob mit den höheren Beitragssätzen.
Minijob und Steuer: Was gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Die steuerliche Behandlung des Minijobs ist für beide Seiten vorteilhaft, wenn der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer übernimmt:
- Pauschale Lohnsteuer (Arbeitgeber-Option): 2 Prozent des Bruttolohns. Der Arbeitnehmer muss die Einnahmen dann nicht in der Steuererklärung angeben.
- Individuelle Versteuerung (Alternative): Der Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer nach der Steuerklasse des Arbeitnehmers ab. Bei Steuerklasse I und niedrigem Lohn ist die Lohnsteuer oft null.
- Arbeitnehmer-Seite: Minijob-Einnahmen müssen grundsätzlich in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, bleiben aber in den meisten Fällen steuerfrei, weil der Arbeitgeber die Pauschale bereits abgeführt hat oder weil der Gesamtbetrag unter dem Grundfreibetrag liegt.
Empfehlung: Arbeitgeber wählen in der Praxis meist die pauschale Lohnsteuer von 2 Prozent, weil das Verfahren einfacher ist und den Arbeitnehmer von der Steuerpflicht entlastet.
Minijob oder Midijob? Der Übergangsbereich ab 556 Euro
Wer mehr als 556 Euro im Monat verdient, verlässt automatisch den Minijob-Bereich. Ab 556,01 Euro beginnt der Übergangsbereich (früher: Gleitzone), der bis zu einem Verdienst von 2.000 Euro pro Monat reicht.
Im Übergangsbereich gilt: Der Arbeitnehmer zahlt Beiträge zur Sozialversicherung, aber zu einem reduzierten Satz, der gleitend mit dem Verdienst ansteigt. Der Arbeitgeber zahlt den vollen Arbeitgeberanteil. Der Midijob bietet damit einen sanften Übergang vom Minijob zur regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, ohne dass die erste Euro-Überschreitung zu sprunghaft steigenden Abgaben führt.
Prüfen Sie also regelmäßig, ob die vereinbarten Stunden und der Lohn dauerhaft unter der Verdienstgrenze bleiben. Das gilt besonders nach einer Mindestlohnerhöhung.

Häufige Fragen zum Minijob-Rechner
Wie oft darf man die Verdienstgrenze im Minijob überschreiten?
Die Verdienstgrenze von 556 Euro darf gelegentlich und unvorhergesehen überschritten werden, maximal zweimal innerhalb von zwölf Monaten. Wird die Grenze regelmäßig oder dauerhaft überschritten, gilt das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr als Minijob und es entstehen volle Sozialversicherungsbeiträge.
Zahlt der Arbeitnehmer beim Minijob Krankenversicherung?
Nein, Arbeitnehmer im Minijob zahlen keine eigenen Krankenversicherungsbeiträge. Wer über die Familienversicherung eines gesetzlich Versicherten mitversichert ist, genießt kostenlosen Krankenversicherungsschutz, auch mit einem Minijob. Wer privat krankenversichert ist oder keinen Familienversicherungsschutz hat, muss sich selbst um Krankenversicherungsschutz kümmern.
Muss ein Minijobber Einkommensteuer zahlen?
In der Regel nein. Wenn der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer von 2 Prozent übernimmt, sind die Einnahmen aus dem Minijob für den Arbeitnehmer komplett steuerfrei. Führt der Arbeitgeber keine Pauschalsteuer ab, müssen die Einnahmen in der Steuererklärung angegeben werden. Bei niedrigem Gesamteinkommen liegt die Steuerlast jedoch meist bei null.
Was passiert, wenn die Verdienstgrenze dauerhaft überschritten wird?
Wird die Grenze von 556 Euro im Monat dauerhaft überschritten, verliert das Beschäftigungsverhältnis den Status als geringfügige Beschäftigung. Der Arbeitnehmer wird sozialversicherungspflichtig, muss Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge zahlen, und der Arbeitgeber schuldet ebenfalls die regulären Arbeitgeberanteile. Die Minijob-Zentrale ist hierüber zu informieren.
Gilt der Mindestlohn auch im Minijob?
Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro pro Stunde. Arbeitgeber dürfen Minijobbern keinen Stundenlohn unterhalb dieser Grenze zahlen. Wird der Mindestlohn eingehalten, ergibt sich eine maximale monatliche Arbeitszeit von rund 40 Stunden (bei der Verdienstgrenze von 556 Euro).