Mehrwertsteuerrechner: MwSt online berechnen

Der Mehrwertsteuerrechner berechnet Netto, Brutto und Steuerbetrag in beide Richtungen.

€

Besondere Steuersätze, innergemeinschaftliche Lieferungen oder Reverse-Charge-Fälle sind im Standardrechner nicht enthalten.

Ergebnis -

Trage deine Werte ein und starte die Berechnung.

Mit unserem Mehrwertsteuerrechner berechnest du Brutto- und Nettopreise schnell und fehlerfrei – egal ob du die Mehrwertsteuer aufschlagen oder herausrechnen möchtest. Gib einfach den Betrag und den Steuersatz ein (19 % oder 7 %), und der Rechner zeigt dir sofort den Nettobetrag, die Mehrwertsteuer in Euro und den Bruttobetrag.

Wie funktioniert der Mehrwertsteuerrechner?

Der Rechner funktioniert in beide Richtungen: Du kannst einen Nettobetrag eingeben und den Bruttobetrag berechnen – oder einen Bruttobetrag eingeben und die enthaltene Mehrwertsteuer herausrechnen. Wähle zunächst den Steuersatz (19 % oder 7 %), dann den Ausgangsbetrag.

Netto zu Brutto berechnen

Du kennst den Nettopreis (ohne MwSt.) und möchtest wissen, was der Endpreis für den Kunden ist? Wähle "Netto → Brutto" und trage den Nettobetrag ein. Der Rechner multipliziert den Betrag mit dem Faktor 1,19 (bei 19 %) bzw. 1,07 (bei 7 %) und gibt dir den Bruttopreis inklusive Mehrwertsteuer.

Brutto zu Netto berechnen (MwSt. herausrechnen)

Du hast einen Bruttobetrag und möchtest wissen, wie viel Mehrwertsteuer darin steckt? Wähle "Brutto → Netto". Der Rechner teilt den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 %) bzw. 1,07 (bei 7 %), um den Nettobetrag zu ermitteln, und zeigt dir die enthaltene MwSt. als separaten Betrag an.

Steuersatz wählen: 19 % oder 7 %

In Deutschland gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen der reguläre Steuersatz von 19 %. Für bestimmte Grundbedarfsgüter gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Wähle im Rechner den passenden Satz aus – weiter unten findest du eine Übersicht, für welche Güter welcher Satz gilt.

Mehrwertsteuer berechnen: Formeln im Überblick

Hinter dem Rechner steckt einfache Mathematik. Hier die Formeln für beide Richtungen:

Brutto aus Netto berechnen

Brutto = Netto × (1 + Steuersatz)

Beispiel: Netto 100,00 € × 1,19 = Brutto 119,00 €
Die Mehrwertsteuer beträgt: 119,00 € − 100,00 € = 19,00 €

Netto aus Brutto berechnen (MwSt. herausrechnen)

Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz)

Beispiel: Brutto 119,00 € ÷ 1,19 = Netto 100,00 €
Die enthaltene Mehrwertsteuer beträgt: 119,00 € − 100,00 € = 19,00 €

Häufiger Fehler: Nicht von 119 % auf 19 % dividieren

Ein verbreiteter Rechenfehler: Viele multiplizieren den Bruttobetrag mit 0,19, um die enthaltene MwSt. zu ermitteln. Das ist falsch. Bei einem Bruttopreis von 119,00 € sind nicht 119,00 × 0,19 = 22,61 € Mehrwertsteuer enthalten, sondern nur 19,00 €. Die korrekte Formel lautet: Brutto ÷ 1,19 × 0,19 – oder einfacher: Brutto − (Brutto ÷ 1,19).

Mehrwertsteuer Beispiele: 19 % und 7 %

Diese Tabelle zeigt Netto, Mehrwertsteuer und Brutto für typische Beträge bei 19 % und 7 % Steuersatz:

Nettobetrag MwSt.-Satz Mehrwertsteuer Bruttobetrag
10,00 € 19 % 1,90 € 11,90 €
50,00 € 19 % 9,50 € 59,50 €
100,00 € 19 % 19,00 € 119,00 €
250,00 € 19 % 47,50 € 297,50 €
500,00 € 19 % 95,00 € 595,00 €
1.000,00 € 19 % 190,00 € 1.190,00 €
10,00 € 7 % 0,70 € 10,70 €
50,00 € 7 % 3,50 € 53,50 €
100,00 € 7 % 7,00 € 107,00 €
500,00 € 7 % 35,00 € 535,00 €

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt für was?

In Deutschland gibt es drei Mehrwertsteuersätze: den Regelsatz (19 %), den ermäßigten Satz (7 %) und den Nullsatz (0 %, nur für wenige Spezialfälle wie innergemeinschaftliche Lieferungen). Die häufigsten Kategorien im Überblick:

Steuersatz Typische Güter und Dienstleistungen
19 % (Regelsatz) Elektronik, Kleidung, Möbel, Fahrzeuge, Friseur, Handwerkerleistungen, Gastronomie (außer Grundnahrungsmittel zum Mitnehmen), die meisten Dienstleistungen
7 % (ermäßigt) Lebensmittel (außer Getränke, Ausnahmen beachten), Bücher und Zeitschriften, Tierfutter, ÖPNV-Tickets, Übernachtungen im Hotel (nur Beherbergung, nicht Frühstück), Kunstgegenstände
0 % Innergemeinschaftliche Lieferungen (B2B EU), bestimmte Ausfuhrlieferungen, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (steuerbefreit)

Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig. Getränke etwa unterliegen grundsätzlich 19 %, während Lebensmittel (zum Mitnehmen) mit 7 % besteuert werden. Im Restaurant gilt für Speisen 7 % bei Mitnahme und 19 % beim Verzehr vor Ort. Bei Unklarheiten empfiehlt sich ein Blick in das Umsatzsteuergesetz (UStG) oder die Rücksprache mit einem Steuerberater.

Mehrwertsteuer für Unternehmen: Vorsteuerabzug

Für Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind, ist die Mehrwertsteuer ein durchlaufender Posten: Sie erheben Umsatzsteuer von ihren Kunden und ziehen die von Lieferanten bezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer ab. Nur die Differenz wird ans Finanzamt abgeführt.

Position Betrag
Umsatzsteuer aus Verkäufen (vereinnahmt) 2.380,00 €
Vorsteuer aus Einkäufen (bezahlt) −950,00 €
Zahllast ans Finanzamt 1.430,00 €

Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit, wenn ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (feste Grenze seit 1.1.2025, bundesweit). Sie stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung und können auch keine Vorsteuer geltend machen.

Mehrwertsteuer auf Rechnungen: Was muss draufstehen?

Eine korrekte Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer muss laut UStG bestimmte Pflichtangaben enthalten. Für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Rechnung Voraussetzung:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren oder Art und Umfang der Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
  • Nettobetrag, anzuwendender Steuersatz und Steuerbetrag – oder bei Steuerbefreiung ein entsprechender Hinweis
  • Bruttobetrag (Entgelt + Steuerbetrag)

Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto gelten vereinfachte Anforderungen: Name und Anschrift des Leistenden, Datum, Leistungsbeschreibung sowie Steuersatz und Bruttobetrag reichen aus.

Worauf solltest du beim Mehrwertsteuerrechner besonders achten?

Warum ist die Richtung der Rechnung so wichtig?

Weil Netto zu Brutto und Brutto zu Netto unterschiedliche Rechenwege haben. Wer hier die Richtung verwechselt, landet schnell bei einem plausibel wirkenden, aber falschen Ergebnis.

Wann ist das Herausrechnen der Umsatzsteuer besonders nützlich?

Vor allem bei Preisvergleichen, Kassenbons oder wenn du aus einem Bruttopreis schnell den Nettobetrag ableiten willst. Gerade im Alltag ist das oft der häufigere Fall.

Häufige Fragen zum Mehrwertsteuerrechner

Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?

Mehrwertsteuer (MwSt.) und Umsatzsteuer (USt.) bezeichnen dasselbe: die in Deutschland erhobene Konsumsteuer auf Waren und Dienstleistungen. Der Begriff "Mehrwertsteuer" wird umgangssprachlich verwendet, "Umsatzsteuer" ist der offizielle steuerrechtliche Begriff im Umsatzsteuergesetz (UStG). Auf Rechnungen steht oft "Umsatzsteuer" oder die Abkürzung "USt.".

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer heraus?

Um die enthaltene Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag herauszurechnen, teile den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 % MwSt.) und ziehe das Ergebnis vom Bruttobetrag ab. Formel: MwSt. = Brutto − (Brutto ÷ 1,19). Beispiel: 595,00 € Brutto ÷ 1,19 = 500,00 € Netto. Enthaltene MwSt.: 595,00 − 500,00 = 95,00 €. Für 7 % MwSt. entsprechend durch 1,07 teilen.

Wann gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %?

Der ermäßigte Satz von 7 % gilt vor allem für Grundnahrungsmittel (außer Getränke), Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Übernachtungen (nur die reine Beherbergung), Tickets für den öffentlichen Nahverkehr sowie Kunstgegenstände. Eine vollständige Liste enthält Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz (UStG § 12 Abs. 2).

Muss ich auf Amazon oder eBay verkaufte Waren Mehrwertsteuer berechnen?

Das kommt auf dein steuerliches Status an. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Umsatz unter 25.000 € im Vorjahr) bist du von der Umsatzsteuerpflicht befreit und stellst keine MwSt. in Rechnung. Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer oder Gewerbetreibender musst du auf jeden Verkauf die entsprechende Mehrwertsteuer ausweisen und abführen.

Gilt die Mehrwertsteuer auch für Dienstleistungen?

Ja, grundsätzlich unterliegen auch Dienstleistungen der Mehrwertsteuer – in der Regel dem Regelsatz von 19 %. Ausnahmen gibt es z. B. für ärztliche Leistungen, bestimmte Bildungsdienstleistungen, Versicherungsleistungen und Finanzdienstleistungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?

Der Nettobetrag ist der Preis ohne Mehrwertsteuer – also der "eigentliche" Warenwert ohne Steueranteil. Der Bruttobetrag ist der Endpreis inklusive der Mehrwertsteuer, den der Endkunde zahlt. Für Unternehmen (die vorsteuerabzugsberechtigt sind) ist der Nettopreis die relevante Größe. Privatpersonen zahlen immer den Bruttopreis.

Gibt es auch einen Steuersatz von 0 %?

In Deutschland gibt es keine reguläre Nullbesteuerung für Inlandslieferungen an Endverbraucher. Es gibt jedoch umsatzsteuerbefreite Leistungen (z. B. Heilbehandlungen, bestimmte Bildungsleistungen), bei denen keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Innergemeinschaftliche Lieferungen (Verkäufe an umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in anderen EU-Ländern) sind steuerfrei, sofern die Lieferung nachgewiesen wird.

Wie genau ist der Mehrwertsteuerrechner?

Besondere Steuersätze, innergemeinschaftliche Lieferungen oder Reverse-Charge-Fälle sind im Standardrechner nicht enthalten.

Welche Eingaben sind beim Mehrwertsteuerrechner am wichtigsten?

Die wichtigsten Stellschrauben sind Rechenrichtung, Preis, Mehrwertsteuersatz. Schon kleine Änderungen bei diesen Werten können das Ergebnis spürbar verschieben.

Wann lohnt sich der Mehrwertsteuerrechner besonders?

Der Rechner ist sinnvoll für Rechnungen, Angebote, Preisvergleiche und schnelle Steuerchecks im Alltag.

Was ist beim Vergleich von Netto- und Bruttopreisen wichtig?

Beide Preise sollten immer auf denselben Steuersatz bezogen sein. Erst dann lassen sich Angebote sauber miteinander vergleichen.